Liebe Forenmitglieder,
Beame in RP müssen bekanntermaßen Nebentätigkeiten genehmigen lassen.
Wie verhält es sich, wenn ich vom Dienst suspendiert bin, der Dienstherr Disziplinarklage erhoben hat und ich ein Pratikum (natürlich unentgeltlich) machen möchte, weil ich mit dem Worst-Case (Entfernung aus dem Dienst) rechnen muss.
Ist das Pratikum genehmigungspflichtig?
Grüße
Haensel
Pratikum trotz Suspendierung
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