Gerüchte
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Gerüchte
Hallo zusammen!
Also, bei uns in der Dienststelle geistert seit ein paar Tagen das Gerücht durch die Gänge, dass es in den kommenden Jahren zu einer "Aufweichung" der Beamtenlaufbahnen kommt.
D.h., dass z.B. für den gh. Dienst nicht mehr zwingend das Abitur Eingangsvoraussetzung ist.
Weiß jemand mehr?
Gruß,
Laura
Also, bei uns in der Dienststelle geistert seit ein paar Tagen das Gerücht durch die Gänge, dass es in den kommenden Jahren zu einer "Aufweichung" der Beamtenlaufbahnen kommt.
D.h., dass z.B. für den gh. Dienst nicht mehr zwingend das Abitur Eingangsvoraussetzung ist.
Weiß jemand mehr?
Gruß,
Laura
Hallo Laura,
im Münchner Mekur stand dazu folgendes.
München - Die Staatsregierung plant einschneidende Reformen für ihre Mitarbeiter. Das Dienstrecht wird grundlegend verändert. Intern hat das Finanzministerium nun Eckpunkte vorgelegt. Der Beamtenbund reagiert positiv.
Die unangenehmsten Minuten von Kreuth sind allen CSU-Größen in Erinnerung geblieben. Auf dem Weg zur Klausurtagung mussten sie 2004 durch ein Spalier wütender Polizisten, demonstrierender Lehrer, zorniger Verwaltungsleute eskortiert werden. Damals hatte die Staatsregierung Einschnitte für die Mitarbeiter verfügt. Nun kommt die nächste Radikalreform - aber wohl in erster Linie, um die Wunden der Beamten von damals zu heilen. Nach Informationen unserer Zeitung legt Finanzminister Erwin Huber dem Kabinett am 22. April zwölf ausführliche Eckpunkte vor. Huber plant, alle Laufbahngruppen (zum Beispiel „mittlerer”, „höherer” oder „gehobener Dienst”) zu einer zusammenzulegen, die alle Besoldungen von A 3 bis A 16 sowie B umfasst. Damit ginge Bayern weiter als viele andere Bundesländer.
Huber will die Beamten-Karrieren flexibler machen. Wer gut ist, soll sich auf dem Weg nach oben nicht an formalen Kriterien aufreiben. Wer schlecht ist, soll sich seine Beförderungen nicht „ersitzen” können. Die „Stufen” bleiben zwar erhalten, nur das ganz niedrige A 2 (1518 Euro brutto) fällt weg. Bei „extremer Schlechtleistung” soll es gar keine Gehaltserhöhungen geben, schlägt das Ministerium vor. Gleichzeitig will der Staat leistungsabhängiger zahlen. Das bisherige Zulagen-Budget für die Staatsdiener soll von 15 auf 60 Millionen Euro vervierfacht werden. Die Personalräte dürfen bei den Einzelentscheidungen mitreden. Höhere Grundgehälter soll es für die Professoren („W-Besoldung”) geben - eine Forderung des Fachministers Thomas Goppel.
Erwartungsgemäß werden die Altersgrenzen schrittweise um zwei Jahre auf 67 angehoben, so der Plan. Für bestimmte Beamtengruppen - Polizisten, Berufsfeuerwehrler - steigt die Grenze analog von 60 auf 62 Jahre (ab 2012). Der Ruhestand auf Antrag mit 64 Jahren soll bleiben - allerdings mit dem Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr. Auch Weihnachtsgeld und Ballungsraumzulage bleiben im Grundsatz unangetastet.
Insgesamt dürfte das Konzept einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Bisher will Huber das nicht mit Einschnitten an anderer Stelle gegenfinanzieren. Hinter den Kulissen laufen bereits intensive Gespräche. Der Chef des Bayerischen Beamtenbunds (BBB), Rolf Habermann, lobt, er fühle sich „optimal eingebunden. Das war in der Vergangenheit nicht immer so.” Insgesamt sei die Reform auf dem richtigen Weg, „wenn im Gesetzgebungsverfahren nicht noch Fallstricke eingezogen werden”. Gegen eine Reduzierung auf eine Laufbahngruppe hat der BBB keine Grundsatzbedenken, „aber gerade da kommt‘s auf die rechtliche Ausgestaltung an”. Auf jeden Fall wichtig sei eine größere Durchlässigkeit. Vielfach empfänden Leistungsträger in der Verwaltung ihre festen Laufbahngruppen als „Laufstall”.
Seit der Föderalismusreform ist Bayern rechtlich für das Dienstrecht zuständig. Hubers Zeitplan: Wenn das Kabinett nicht murrt, will er mit den Mitarbeiter-Organisationen reden und am 10. Juni im Landtag eine Regierungserklärung abgeben. In Kraft treten wird das neue Dienstrecht frühestens 2010.
im Münchner Mekur stand dazu folgendes.
München - Die Staatsregierung plant einschneidende Reformen für ihre Mitarbeiter. Das Dienstrecht wird grundlegend verändert. Intern hat das Finanzministerium nun Eckpunkte vorgelegt. Der Beamtenbund reagiert positiv.
Die unangenehmsten Minuten von Kreuth sind allen CSU-Größen in Erinnerung geblieben. Auf dem Weg zur Klausurtagung mussten sie 2004 durch ein Spalier wütender Polizisten, demonstrierender Lehrer, zorniger Verwaltungsleute eskortiert werden. Damals hatte die Staatsregierung Einschnitte für die Mitarbeiter verfügt. Nun kommt die nächste Radikalreform - aber wohl in erster Linie, um die Wunden der Beamten von damals zu heilen. Nach Informationen unserer Zeitung legt Finanzminister Erwin Huber dem Kabinett am 22. April zwölf ausführliche Eckpunkte vor. Huber plant, alle Laufbahngruppen (zum Beispiel „mittlerer”, „höherer” oder „gehobener Dienst”) zu einer zusammenzulegen, die alle Besoldungen von A 3 bis A 16 sowie B umfasst. Damit ginge Bayern weiter als viele andere Bundesländer.
Huber will die Beamten-Karrieren flexibler machen. Wer gut ist, soll sich auf dem Weg nach oben nicht an formalen Kriterien aufreiben. Wer schlecht ist, soll sich seine Beförderungen nicht „ersitzen” können. Die „Stufen” bleiben zwar erhalten, nur das ganz niedrige A 2 (1518 Euro brutto) fällt weg. Bei „extremer Schlechtleistung” soll es gar keine Gehaltserhöhungen geben, schlägt das Ministerium vor. Gleichzeitig will der Staat leistungsabhängiger zahlen. Das bisherige Zulagen-Budget für die Staatsdiener soll von 15 auf 60 Millionen Euro vervierfacht werden. Die Personalräte dürfen bei den Einzelentscheidungen mitreden. Höhere Grundgehälter soll es für die Professoren („W-Besoldung”) geben - eine Forderung des Fachministers Thomas Goppel.
Erwartungsgemäß werden die Altersgrenzen schrittweise um zwei Jahre auf 67 angehoben, so der Plan. Für bestimmte Beamtengruppen - Polizisten, Berufsfeuerwehrler - steigt die Grenze analog von 60 auf 62 Jahre (ab 2012). Der Ruhestand auf Antrag mit 64 Jahren soll bleiben - allerdings mit dem Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr. Auch Weihnachtsgeld und Ballungsraumzulage bleiben im Grundsatz unangetastet.
Insgesamt dürfte das Konzept einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Bisher will Huber das nicht mit Einschnitten an anderer Stelle gegenfinanzieren. Hinter den Kulissen laufen bereits intensive Gespräche. Der Chef des Bayerischen Beamtenbunds (BBB), Rolf Habermann, lobt, er fühle sich „optimal eingebunden. Das war in der Vergangenheit nicht immer so.” Insgesamt sei die Reform auf dem richtigen Weg, „wenn im Gesetzgebungsverfahren nicht noch Fallstricke eingezogen werden”. Gegen eine Reduzierung auf eine Laufbahngruppe hat der BBB keine Grundsatzbedenken, „aber gerade da kommt‘s auf die rechtliche Ausgestaltung an”. Auf jeden Fall wichtig sei eine größere Durchlässigkeit. Vielfach empfänden Leistungsträger in der Verwaltung ihre festen Laufbahngruppen als „Laufstall”.
Seit der Föderalismusreform ist Bayern rechtlich für das Dienstrecht zuständig. Hubers Zeitplan: Wenn das Kabinett nicht murrt, will er mit den Mitarbeiter-Organisationen reden und am 10. Juni im Landtag eine Regierungserklärung abgeben. In Kraft treten wird das neue Dienstrecht frühestens 2010.
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- Beiträge: 541
- Registriert: 10. Dez 2007, 18:37
- Behörde:
Als ich vor Jahren einmal die Debatte im Bundesrat über die Besoldung der Beamten verfolgt habe, war der einzige, der direkt für die Beamten eintrat:
#ja nun ratet mal....
Es war ERWIN HUBER, und nach meiner Erinnerung glänzte er als einziger mit entsprechendem Sachverstand.

#ja nun ratet mal....
Es war ERWIN HUBER, und nach meiner Erinnerung glänzte er als einziger mit entsprechendem Sachverstand.


"Man hat viel Philosophie nötig, um das zu bemerken, was man täglich sieht"
(Jean jacques Rousseau)
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- Beiträge: 8
- Registriert: 17. Apr 2008, 14:13
- Behörde:
Erwin war ja auch mal ein Beamter in der bayerischen Finanz... sogar Number 1 bei seinem Prüfungsjahr....
Aber zusammenfassend hoffe ich, dass die Laufbahnzusammenlegung etwas bringt..... ich bin seit knapp 10 Jahren Prüfer im mD, 33 Jahre, und könnte den Job bis zu meiner Pensionierung machen (Stelle ist A9+Z fähig).... aber das kann´s nicht sein.
Meine Stellenrotationen habe ich durch (Festsetzung/sonstiger Bereich). War bereits in der Veranlagungsstelle (mehrmals), in der Grunderwerbsteuer, in der LSt-AG-Stelle und seit nunmehr knapp 10 Jahren im Aussendienst. Weitere Tätigkeitsfelder: eigentlich nur die Umsatzsteuersonderprüfung interessant.....
Zusammenfassend: ich hoffe die Motivation und der Arbeitseinsatz werden bei der neuen Regelung belohnt und ich muss mich manchmal nicht mehr fragen, wie mein Betriebsprüfungskollege im gD, das geschafft hat und ob der für´s dasitzen Geld bekommt....
Aber zusammenfassend hoffe ich, dass die Laufbahnzusammenlegung etwas bringt..... ich bin seit knapp 10 Jahren Prüfer im mD, 33 Jahre, und könnte den Job bis zu meiner Pensionierung machen (Stelle ist A9+Z fähig).... aber das kann´s nicht sein.
Meine Stellenrotationen habe ich durch (Festsetzung/sonstiger Bereich). War bereits in der Veranlagungsstelle (mehrmals), in der Grunderwerbsteuer, in der LSt-AG-Stelle und seit nunmehr knapp 10 Jahren im Aussendienst. Weitere Tätigkeitsfelder: eigentlich nur die Umsatzsteuersonderprüfung interessant.....
Zusammenfassend: ich hoffe die Motivation und der Arbeitseinsatz werden bei der neuen Regelung belohnt und ich muss mich manchmal nicht mehr fragen, wie mein Betriebsprüfungskollege im gD, das geschafft hat und ob der für´s dasitzen Geld bekommt....

So wie es ausschaut macht Bayern doch tatsächlich Nägel mit Köpfen.
Hmmm, frage mich jetzt nur, ob sich ein Aufstieg in den geh. Dienst lohnt, wenn man doch jetzt auch anders rein kommt.
Befürchte aber, dass man als "Aufsteiger" immer nur 2. Wahl sein wird, weil man ja kein Studierter ist.
Was meint Ihr?
Laura
Hmmm, frage mich jetzt nur, ob sich ein Aufstieg in den geh. Dienst lohnt, wenn man doch jetzt auch anders rein kommt.
Befürchte aber, dass man als "Aufsteiger" immer nur 2. Wahl sein wird, weil man ja kein Studierter ist.
Was meint Ihr?
Laura
- leonsucher
- Beiträge: 489
- Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
- Behörde:
Das Problem ist, dass der ö.D. mittlerweile ziemlich unattraktiv geworden ist und junge, flexible Leute mit Abitur lieber gleich in die Wirtschaft gehen, da sie neben besseren Aufstiegschancen und einem motivierenden Betriebsklima auch deutlich mehr verdienen.
Diese Leute gehen nicht zur Verwaltung, weil sie lebenslang durchschnittlich abgesichert sein wollen, sondern sie wollen noch was bewegen.
In einigen Verwaltungen ist man dazu übergegangen, frühere Dienstposten im m.D. wegen der gestiegenen Anforderungen höher zu bewerten, es fehlt allein an geeigneten Bewerbern des g.D, die diese bundesweiten Posten besetzen können und wollen.
Gleichzeitig bremsen aber die Regelungen des ( immer seltener bewilligten ) Verwendungsaufstieges in den g.D. ( ab 45 Jahre und ab A8 ) selbst motivierte und geeignete Praxisbewerber ein, da wenige so lange warten möchten bzw. beim derzeitigen antiquierten Beförderungs- und Beurteilungssystem ständig durch das Raster ( Stellenkegel ) fallen.
Eine Senkung des Mindestalters auf 35 Jahre und eine wenigstens beförderungsfähige Beurteilung auf dem derzeitigen Dienstposten als Grundlage für den vereinfachten Aufstieg wurde kürzlich ( zumindest bei Bundesbeamten ) abgelehnt.
Das Bayern ländermäßig nun vorprescht, kann dem ganzen verfahrenen System nur gut tun.
Es kann nicht sein, das man lebenslang auf einem Dienstposten hockt, dort teilweise nicht mal befördert werden kann und nur durch Umzug irgendwann sein Endamt im m.D. erreicht.
Gleichzeitig fehlen in derselben Dienststelle massenhaft A9/A10 g.D., die nicht besetzt werden können, weil es keinen Bewerber gibt.
Diese Leute gehen nicht zur Verwaltung, weil sie lebenslang durchschnittlich abgesichert sein wollen, sondern sie wollen noch was bewegen.
In einigen Verwaltungen ist man dazu übergegangen, frühere Dienstposten im m.D. wegen der gestiegenen Anforderungen höher zu bewerten, es fehlt allein an geeigneten Bewerbern des g.D, die diese bundesweiten Posten besetzen können und wollen.
Gleichzeitig bremsen aber die Regelungen des ( immer seltener bewilligten ) Verwendungsaufstieges in den g.D. ( ab 45 Jahre und ab A8 ) selbst motivierte und geeignete Praxisbewerber ein, da wenige so lange warten möchten bzw. beim derzeitigen antiquierten Beförderungs- und Beurteilungssystem ständig durch das Raster ( Stellenkegel ) fallen.
Eine Senkung des Mindestalters auf 35 Jahre und eine wenigstens beförderungsfähige Beurteilung auf dem derzeitigen Dienstposten als Grundlage für den vereinfachten Aufstieg wurde kürzlich ( zumindest bei Bundesbeamten ) abgelehnt.
Das Bayern ländermäßig nun vorprescht, kann dem ganzen verfahrenen System nur gut tun.
Es kann nicht sein, das man lebenslang auf einem Dienstposten hockt, dort teilweise nicht mal befördert werden kann und nur durch Umzug irgendwann sein Endamt im m.D. erreicht.
Gleichzeitig fehlen in derselben Dienststelle massenhaft A9/A10 g.D., die nicht besetzt werden können, weil es keinen Bewerber gibt.
Das Beamtensystem ist total überaltet und überkommen.
Beispiel Bologna-Prozess.
Den Bachelor-Abschluß (früher Dipl.Ing. FH) wird jetzt sowohl von FH als auch von UNI angeboten.
Der öD unterscheidet aber immer noch zwischen FH (gD) und UNI (hD).
Anscheinend will Bayern hier jetzt akitv werden.
Ich bitte aber zu bedenken, daß in Bayern im Herbst Landtagswahl ist - die CSU hat panische Angst vor Stimmverlust - und die angekündigte Politik vor der Wahl muss nicht unbedingt mit der Politik nach der Wahl übereinstimmen
Und wer glaubt, daß die Politik jetzt die Geldbörse öffnet, und die Beamten pauschal höher gruppiert und besser bezahlt....
Ich wünschte, es wäre so!
Beispiel Bologna-Prozess.
Den Bachelor-Abschluß (früher Dipl.Ing. FH) wird jetzt sowohl von FH als auch von UNI angeboten.
Der öD unterscheidet aber immer noch zwischen FH (gD) und UNI (hD).
Anscheinend will Bayern hier jetzt akitv werden.
Ich bitte aber zu bedenken, daß in Bayern im Herbst Landtagswahl ist - die CSU hat panische Angst vor Stimmverlust - und die angekündigte Politik vor der Wahl muss nicht unbedingt mit der Politik nach der Wahl übereinstimmen

Und wer glaubt, daß die Politik jetzt die Geldbörse öffnet, und die Beamten pauschal höher gruppiert und besser bezahlt....
Ich wünschte, es wäre so!
leonsucher hat geschrieben:Das Problem ist, dass der ö.D. mittlerweile ziemlich unattraktiv geworden ist und junge, flexible Leute mit Abitur lieber gleich in die Wirtschaft gehen, da sie neben besseren Aufstiegschancen und einem motivierenden Betriebsklima auch deutlich mehr verdienen.
Diese Leute gehen nicht zur Verwaltung, weil sie lebenslang durchschnittlich abgesichert sein wollen, sondern sie wollen noch was bewegen.
In einigen Verwaltungen ist man dazu übergegangen, frühere Dienstposten im m.D. wegen der gestiegenen Anforderungen höher zu bewerten, es fehlt allein an geeigneten Bewerbern des g.D, die diese bundesweiten Posten besetzen können und wollen.
Gleichzeitig bremsen aber die Regelungen des ( immer seltener bewilligten ) Verwendungsaufstieges in den g.D. ( ab 45 Jahre und ab A8 ) selbst motivierte und geeignete Praxisbewerber ein, da wenige so lange warten möchten bzw. beim derzeitigen antiquierten Beförderungs- und Beurteilungssystem ständig durch das Raster ( Stellenkegel ) fallen.
Eine Senkung des Mindestalters auf 35 Jahre und eine wenigstens beförderungsfähige Beurteilung auf dem derzeitigen Dienstposten als Grundlage für den vereinfachten Aufstieg wurde kürzlich ( zumindest bei Bundesbeamten ) abgelehnt.
Das Bayern ländermäßig nun vorprescht, kann dem ganzen verfahrenen System nur gut tun.
Es kann nicht sein, das man lebenslang auf einem Dienstposten hockt, dort teilweise nicht mal befördert werden kann und nur durch Umzug irgendwann sein Endamt im m.D. erreicht.
Gleichzeitig fehlen in derselben Dienststelle massenhaft A9/A10 g.D., die nicht besetzt werden können, weil es keinen Bewerber gibt.
Wie immer unser Leonsucher, sehr fundiertes Wissen, gut recherchiert, auch eigene Meinung kommt nicht zu kurz, einfach nur unser Günter Netzer des Beamtentalks.

Das war mir sehr wichtig, das mal loszuwerden.