ich habe gerade in der Beihilfeverordnung von BW gewühlt, jedoch ist mir folgendes unklar.
Kurz zu den Rahmenbedingungen:
Mutter Beamtin in BW (vor 2012), A13, Krankenversichert in der PKV + Beihilfe 50%
Vater Angestellter (freie Wirtschaft), Gehalt > 80.000€, freiw. GKV (Kostenerstattungsprinzip) + etliche priv. Zusatzversicherungen
Bisher nicht verheiratet (wird sich ändern / die Frage ist ob es vor der Geburt sein sollte).
Ist ein Kind berücksichtigungsfähig in der Beihilfe (80%) + 20% über Nachversicherung in der PKV der Mutter, obwohl über den Vater kostenlos familienversichert?
Besteht die kostenlose Familienversicherung beim Vater Kraft Gesetz automatisch und ist in dieser Konstellation Beihilfe + PKV parallel (Doppelversicherung) möglich? Oder ist die Beihilfe raus weil familienversichert?
Das versteht ja kein Mensch, der nicht vom Fach ist.
Es geht nicht um die billigste Variante sonder um die optimalste Variante.
Beihilfe und PKV Restkosten würde ich bevorzugen, wenn Doppelversicherung zusätzlich über Familienversicherung des Vaters besteht (oder autom. besteht) dann umso besser. Die Zusatzversicherungen des Vaters könnten ja auch über die Nachversicherungsoption (im Detail zu prüfen) gezogen werden (stationär, zahn, ambulanter Restkostentarif, Pflegetagegeld - BU und KTG lassen wir mal weg) --> das alles ebenfalls ohne Gesundheitsfragen zu sichern kann Gold wert sein.
--> allerdings weiß ich nicht wie das alles optimalst zusammengeht, ohne Nachversicherungsoptionen hin wie her zu "verschenken" (die irgendwann wichtig werden könnten). Hat jemand eine Idee?

Herzlichen Dank für alle Kommentare!