Schwangerschaft während Anwärterzeit

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Karo1111
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Schwangerschaft während Anwärterzeit

Beitrag von Karo1111 »

da mir bisher noch niemand weiter helfen konnte, versuch ichs hier nochmal. :(

Ich arbeite im MD im Finanzamt, im Moment noch als Anwärter und werde nächstes Jahr im September fertig.
Was passiert wenn ich während der Ausbildung schwanger werde/bin und bereits feststeht das und wohin ich nach meiner Ausbildung versetzt werden soll- kann das bei Nachweis der Schwangerschaft rückgängig gemacht werden, sodass ich doch in der nähe bleiben könnte bzw. in dem Umkreis wo pendeln noch möglich ist bzw. ist dann ein nachträgliches ändern des Versetzungsortes noch möglich ? (mein Partner wohnt in der jetzigen Gegend und kann mich aus beruflichen Gründen vorerst nicht begleiten zum Versetzungsort) oder muss ich den Dienst am zugeteilten Versetzungsort noch anfangen und somit während der Schwangerschaft noch umziehen?

Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen
sdh1807
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Re: Schwangerschaft während Anwärterzeit

Beitrag von sdh1807 »

Wenn ich lese, dass hier mit Mitteln der Schwangerschaft versucht wird ungewünschte Dienstorte zu umgehen, wird mir schwarz vor Augen.
Hoch lebe die Gleichstellung.

:?

Ihr werdet nicht versetzt.
Euer Beamtenverhältnis endet mit Bestehen der Prüfung.
Es erfolgt danach eine Ernennung zum Beamten auf Probe in der neuen Dienststelle.
Das kann man umgehen indem man die Ernennungsurkunde nicht annimmt (mitwirkungspflichtiger Verwaltungsakt). Allerdings ist man dann auch kein Beamter.

Woher ich das weiß? Habe ich in meiner Laufbahnausbildung für den mittleren Dienst gelernt.
Torquemada
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Re: Schwangerschaft während Anwärterzeit

Beitrag von Torquemada »

Karo1111
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Re: Schwangerschaft während Anwärterzeit

Beitrag von Karo1111 »

Es geht hier nicht um eine Umgehung des Dienstortes... aber man wird ja mal fragen dürfen - natürlich wäre es besser dann hier in der nähe das Partners zu sein da dies vieles erleichtert. Sollte es so sein das nix zu machen ist, werde ich auch dorthin gehen.
sdh1807
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Re: Schwangerschaft während Anwärterzeit

Beitrag von sdh1807 »

Es geht hier nicht um eine Umgehung des Dienstortes
klingt für mich aber so
kann das bei Nachweis der Schwangerschaft rückgängig gemacht werden, sodass ich doch in der nähe bleiben könnte
sei es drum
bereits in dem anderen Threat kam des selbe raus
es handelt sich nicht um eine Versetzung, sondern eine Ernennung (neues Spiel, neues Glück)

allerdings glaube ich auch, das in Bayern schon Rücksicht genommen wird auf die sozialen und finanziellen Belange der Anwärter
zu glauben ein Beamter im Eingangsamt mittlerer Dienst könnte sich leisten in München zu wohnen ist einfach weltfremd
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Bananen-Willi
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Re: Schwangerschaft während Anwärterzeit

Beitrag von Bananen-Willi »

sdh1807 hat geschrieben:
allerdings glaube ich auch, das in Bayern schon Rücksicht genommen wird auf die sozialen und finanziellen Belange der Anwärter
zu glauben ein Beamter im Eingangsamt mittlerer Dienst könnte sich leisten in München zu wohnen ist einfach weltfremd
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass hierauf keine Rücksicht bei der Wahl des ersten Dienstortes genommen wird. Selbstverständlich gibt es gewisse Erleichterungen, wie beispielsweise Ballungsraumzulage für den Großraum München oder Fahrtkostenzuschuss für Pendler. Desweiteren bekommt man auch ziemlich schnell eine relativ günstige Staatsbedienstetenwohnung (die einem aber immer zu klein vorkommt :P ) . Das wars dann aber auch schon mit Hilfe durch den Dienstherrn.
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