Hi!
Als Finanzanwärter hat man sich ja für 5 Jahre verpflichtet. Diese Zeit läuft zum 30.09.08 bei mir aus.
Falls mein Wechsel in ein anderes Bundesland noch vorher klappt, muss ich dann mit der Rückforderung meiner Anwärterbezüge für ein Jahr rechnen?
Hat damit jemand Erfahrungen oder kennt sich aus?
Danke!
Christina
Wechsel anderes Bundesland/Rückforderung von AnwBezügen???
Moderator: Moderatoren
Guten Morgen!
Da ich hier keine Antwort bekam, hab ich mich mal bei meinem DStG-Vertreter kundig gemacht. Und vielleicht interessiert es ja auch andere...
Es gibt wohl Abmachungen zwischen den Bundesländern, dass bei einem Wechsel vor Ablauf der 5-Jahres-Frist die Bezüge nicht zurückgefordert werden, da man ja wieder in eine Dienstverhältnis tritt.
Schönen Tag!
Da ich hier keine Antwort bekam, hab ich mich mal bei meinem DStG-Vertreter kundig gemacht. Und vielleicht interessiert es ja auch andere...
Es gibt wohl Abmachungen zwischen den Bundesländern, dass bei einem Wechsel vor Ablauf der 5-Jahres-Frist die Bezüge nicht zurückgefordert werden, da man ja wieder in eine Dienstverhältnis tritt.
Schönen Tag!