neue Ausbildung, trotz Dienstunfähigkeit - mgl. ?????

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Beamter50
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neue Ausbildung, trotz Dienstunfähigkeit - mgl. ?????

Beitrag von Beamter50 »

Hallo und schönen Guten Tag zusammen

ich hoffe ihr könnt mir helfen .
Ich werde dienstunfähig geschrieben (Mindestpension) zum nächsten Monat . AA hat mir diese Aussage mdl. gegeben, es wird passieren (Wiedervorstellung beim AA in 2 Jahren)


KANN ICH DER ZEIT DER DIENSTUNFÄHIGKEIT EINE NEUE AUSBILDUNG
( z.B. Masseurausbildung an Paracelsus-Schule oder sonstige Einrichtungen ) mit Abschlusszertifikat machen ???


wenn ja - MUSS ???? ich den Arbeitgeber darüber informieren oder sogar eine Zusage / Genehmigung einholen? Evtl. genehmigungs- oder NUR "?" anzeigepflichtig?
(Ich erhalte keine Vergütung / die Ausbildung würde von mir gezahlt werden )

vielen lieben Dank für eure Antworten - sonnig schönen Grüße
Torquemada
Moderator
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Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
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Re: neue Ausbildung, trotz Dienstunfähigkeit - mgl. ?????

Beitrag von Torquemada »

Die Antwort ist eigentlich sehr einfach.

Dein Dienstherr ist aus seiner Sicht der Meinung, dass du derzeit nicht mehr dienstfähig bist. Um du damit einig bist oder nicht, ist erstmal egal.
Das bedeutet: du bist als Beamtin für deinen Diesntherren in deiner Laufbahn nicht mehr "arbeitsfähig".
Was du in deinem Ruhestand machst, bleibt dir überlassen, sofern es nicht gegen die allgemeinen Grundsätze des Berufsbeamtentums verstößt.

Du teilst deinem Dienstherrn mit, dass du eine "Ausbildung" dort beginnst und keine Einnahmen hast. Fertig.
Es bleibt deinem Dienstherren überlassen, ob er dich aufgrund dieser Ausbildung vielleicht doch für dienstfähig hält. Hierzu muss er dann wieder ein neues Prozedere einleiten.
Beamter50
Beiträge: 6
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Re: neue Ausbildung, trotz Dienstunfähigkeit - mgl. ?????

Beitrag von Beamter50 »

ein freundliches Hallo und Danke

also kann der Dienstherr immer selbst prüfen ob ich dienstfähig bin , sobald ich eine Ausbildung z.B. Masseur oder auch Heilpraktiker (?) "probiere" - weil es mich interessiert und ich "Zeit" habe - weil es mein Interesse ist und ich nicht nur zu Hause sein möchte ?

Danke für Eure Antworten

Sind Tätigkeiten ohne Entlohnung GRUNDSÄTZLICH ANZEIGEPFLCIHTIG und muss man genau angeben was und wo man eine Ausbildung annehmen möchte .
auch VHS Kurse ? oder was speziell fällt darunter ?
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