Sprungbeförderung bei Laufbahnwechsel?

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Jooge
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Sprungbeförderung bei Laufbahnwechsel?

Beitrag von Jooge »

Hallo,

ich habe im LBG NRW gelesen, das Sprungbeförderungen z.B. von A12 nach A14 nicht zulässig sind. Gilt das auch bei Laufbahnwechseln, also z.B. von A12 gehobener dienst zu A14 höherer Dienst?

Gruß
Jooge
Monty
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Re: Sprungbeförderung bei Laufbahnwechsel?

Beitrag von Monty »

Hi,
Sprungbeförderungen in eine andere Laufbahn sind zulässig!
z.B. von A9, A10 oder A11 nach A13, wenn die beruflichen Erfahrungszeiten nach einem Studium zur Laufbahnbefähigung erlangt bzw. eine Laufbahnprüfung absolviert werden konnte.
Wie man allerdings nach der Laufbahnbefähigung die notwendigen Erfahrungszeiten in der "höheren Laufbahn" zusammenbekommt um auf eine A14 zu springen weis ich nicht so genau.

Vielleicht wenn man nach dem Studium 6 Jahre beurlaubt war und Tätigkeiten der höheren Laufbahn in der freien Wirtschaft wahrgenommen hat?!?
Ggf. noch wenn man als Soldat bei der Bundeswehr war und Zeiten angerechnet werden können!

Alternativ kann man die Erfahrung als Tarifbeschäftigter E13,14,15 sammeln, aber als Beamter im gD finde ich irgendwie sonst keinen weg Erfahrungen im hD zu sammeln!

Also wenn du jetzt auf einem ganz normalen A12 Posten bist wirst du vermutlich in die A13h kommen und deine Erfahrungszeiten mitnehmen dürfen. Die A13g musst du dann nicht mehr durchlaufen. Was ja formal auch eine Beförderung ist, die sich allerdings finanziell nicht auswirkt!
Jooge
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Re: Sprungbeförderung bei Laufbahnwechsel?

Beitrag von Jooge »

Hallo und vielen Dank für deine Antwort!
Es geht um die Frage, ob ein Realschullehrer (A12), der das Lehramt fürs Gymnasium erworben hat, eine ausgeschriebene A14 Stelle am Gymnasium besetzen kann.
Jooge
Monty
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Re: Sprungbeförderung bei Laufbahnwechsel?

Beitrag von Monty »

..also besetzen müsste gehen!

Man wird aber wahrscheinlich trotzdem nach A13 besoldet, bis genug "Erfahrungszeit" für die Beförderung zusammengekommen ist (vermutlich 3 Jahre).

(Bei Beamten muss man ja nur funktionsangemessen besoldet werden was soviel heißt wie laufbahngerecht. Wirst du im höheren Dienst beschäftigt musst du nach A13-A16 oder in der B-Besoldung besoldet werden! In der zukünftigen Laufbahn kannst du dann auch theoretisch die Schulleitung mit A13 wahrnehmen obwohl es ne A15 Stelle ist xD .
Man muss dann allerdings bei Beförderungen aufgrund der Funktion bevorzugt werden.
--> Bei uns gibt's Derzernatsleiter die nach A13 besoldet werden obwohl es eine A15 Stelle ist, die werden aber hoffentlich bald befördert!)
DeiMudder
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Re: Sprungbeförderung bei Laufbahnwechsel?

Beitrag von DeiMudder »

Ist klar möglich. Ich selbst bin von A7 nach A13Z "gesprungen".
Möglich war das, indem ich eine Polizeiausbildung im mittleren Dienst absolviert, gekündigt, die Berufsoberschule absolviert, Lehramt Gymnasium studiert und die Vorbereitungszeit (Referendariat) absolviert habe.
DeiMudder
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Re: Sprungbeförderung bei Laufbahnwechsel?

Beitrag von DeiMudder »

Verstehe. Ich dachte, die Frage wolle darauf hinaus zu erfahren, ob es überhaupt möglich wäre, einen Weg ähnlich diesem hinzulegen. Geschrieben habe ich, da ich vor meinem eigenen Weg hörte, es sei nicht möglich nach einer ersten Verbeamtung erneut verbeamtet zu werden - erst recht nicht mit Laufbahnwechsel und einer anderen Eingruppierung, was nicht richtig ist. Wusste nicht, dass der Sachgegenstand ein anderer war.
Blue Ice Ultra
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Re: Sprungbeförderung bei Laufbahnwechsel?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Monty hat geschrieben:Hi,
Sprungbeförderungen in eine andere Laufbahn sind zulässig!
z.B. von A9, A10 oder A11 nach A13, wenn die beruflichen Erfahrungszeiten nach einem Studium zur Laufbahnbefähigung erlangt bzw. eine Laufbahnprüfung absolviert werden konnte.
Wie man allerdings nach der Laufbahnbefähigung die notwendigen Erfahrungszeiten in der "höheren Laufbahn" zusammenbekommt um auf eine A14 zu springen weis ich nicht so genau.

Also wenn du jetzt auf einem ganz normalen A12 Posten bist wirst du vermutlich in die A13h kommen und deine Erfahrungszeiten mitnehmen dürfen. Die A13g musst du dann nicht mehr durchlaufen. Was ja formal auch eine Beförderung ist, die sich allerdings finanziell nicht auswirkt!
Das ist in der Form für NRW nicht zutreffend. Beim Wechsel von A12 nach A14 sind zwingend die Besoldungsgruppen dazwischen zu durchlaufen, wie schnell das geht hängt von den Beförderungsrichtlinien ab.

In der Summe sind 3 Beförderungen nötig (A12 -> A13 g.D. -> A13 h.D. -> A14)
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