Hallo,
weiss jemand, ob ich mit einer Kürzung meiner Witwenrente (nach neuem Recht) rechnen muss, wenn mir das Einmalkapital der Betrieblichen Altersversorgung (bav) und dem Telekom-Pensionsfond meines verstorbenen Mannes ausgezahlt wird?
Also wird die bav auf meine Hinterbliebenenrente mit angerechnet?
Anrechnung Betriebliche Altersversorgung auf Witwenrente?
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Re: Anrechnung Betriebliche Altersversorgung auf Witwenrente
So wie ich das verstehe, geht es hier um das Rentenrecht der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ich gehe nach meinem Kenntnisstand nicht davon aus, dass sich die von dir geschilderten Einmalzahlungen auf deine persönliche gesetzliche Rente auswirken.
Fragen hierzu beantwortet kompetent die Deutsche Rentenversicherung mit ihren vielen Beratungszentren.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Ich gehe nach meinem Kenntnisstand nicht davon aus, dass sich die von dir geschilderten Einmalzahlungen auf deine persönliche gesetzliche Rente auswirken.
Fragen hierzu beantwortet kompetent die Deutsche Rentenversicherung mit ihren vielen Beratungszentren.
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Re: Anrechnung Betriebliche Altersversorgung auf Witwenrente
ich habe folgendes im Internet gefunden:
Bei Renten wegen Todes (Hinterbliebenenversorgung oder auch einfach Witwen-/Witwer- und Waisenrenten) ist die Anrechnung sonstiger Einkünfte vorgesehen (§ 18a SGB IV).
Zu den Einkünften die angerechnet werden, gehören auch Renteneinkünfte aus privater und betrieblicher Altersversorgung.
Ausdrücklich ausgenommen von der Anrechnung werden Renten aus geförderter Altersversorgung (§18a Abs.1 Satz 2 Nr. 2 SGB IV), also Riester-Renten.
Anzurechnen sind allerdings Renten aus privater und betrieblicher Altersversorgung (§18a Abs. 3 Nr. 9 & 10 SGB IV).
Damit ergibt sich eine unterschiedliche Anrechnung von Riester-Renten, die nicht auf eine Witwenrente und Rürup-Renten, die auf die Witwenrente angerechnet werden.
Quelle:http://www.deutsche-versicherungsboerse ... sicherung)
Das ist eben die Frage... ist der Telekom Pensionsfond und die Betriebliche Altersversorgung der Telekom eine sogenannte "Riester-Rente"?
Bei Renten wegen Todes (Hinterbliebenenversorgung oder auch einfach Witwen-/Witwer- und Waisenrenten) ist die Anrechnung sonstiger Einkünfte vorgesehen (§ 18a SGB IV).
Zu den Einkünften die angerechnet werden, gehören auch Renteneinkünfte aus privater und betrieblicher Altersversorgung.
Ausdrücklich ausgenommen von der Anrechnung werden Renten aus geförderter Altersversorgung (§18a Abs.1 Satz 2 Nr. 2 SGB IV), also Riester-Renten.
Anzurechnen sind allerdings Renten aus privater und betrieblicher Altersversorgung (§18a Abs. 3 Nr. 9 & 10 SGB IV).
Damit ergibt sich eine unterschiedliche Anrechnung von Riester-Renten, die nicht auf eine Witwenrente und Rürup-Renten, die auf die Witwenrente angerechnet werden.
Quelle:http://www.deutsche-versicherungsboerse ... sicherung)
Das ist eben die Frage... ist der Telekom Pensionsfond und die Betriebliche Altersversorgung der Telekom eine sogenannte "Riester-Rente"?
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Re: Anrechnung Betriebliche Altersversorgung auf Witwenrente
Die "normale" Betriebsrente der Telekom ist auf jden Fall keine Riester-Rente. Du müsstest mal prüfen, für welche Sparform überhaupt Zulagen gem. der Riesterförderung gezahlt wurden.schnurzelchen hat geschrieben:
Das ist eben die Frage... ist der Telekom Pensionsfond und die Betriebliche Altersversorgung der Telekom eine sogenannte "Riester-Rente"?