Verbeamtung oberhalb des Einstiegsamtes

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Goose
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Verbeamtung oberhalb des Einstiegsamtes

Beitrag von Goose »

Hallo,

bei mir ist folgende Situation gegeben:
- Ende 30, Kommune in NRW, Hochschulstudium
- jahrelange Eingruppierung in EG 13
- Eingruppierung in EG 14 (ca. 8 Monate)
- Wechsel des Arbeitgebers --> EG 15 auf einer A15-Stelle (seit 18 Monaten)

Mir wurde bei Einstellung zugesichert, dass man mich bei einem möglichen Wunsch nach Verbeamtung unterstützen würde, dies aber Landes-seitig genehmigt werden müsste. Außerdem müsste ich eigentlich im Einstiegstamt (=A13) beginnen und könnte erst langsam nach oben befördert werden. Evtl. gäbe es hier Anrechnungsmöglichkeiten.

Ich habe mich nun entschieden, dass ich den Weg der Verbeamtung angehen möchte. Bevor ich aber das Gespräch mit unserem Personalbereich suche, möchte ich mich gerne vorab informieren. Nach einer längeren Recherche im Internet und in diesem Forum sieht es für mich nun so aus, dass eine Verbeamtung direkt in A15 auf Bundesebene wohl möglich wäre (--> BBG §20). Im Landesbeamtengesetz NRW ist es allerdings wohl anders geregelt. Hier ist grundsätzlich nur das Eingangsamt möglich. Der Landespersonalausschuss kann aber Ausnahmen zulassen (--> LBG NRW $15(2)).

Kann mir jemand sagen, ob ich mit den o.g. Daten überhaupt die Bedingungen für eine solche Ausnahme erfülle? So nehme ich ja bereits seit 18 Monaten die Aufgaben einer A15-Planstelle wahr.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Verbeamtung oberhalb des Einstiegsamtes

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Dir ist aber schon klar, das es sich um eine Ermessensentscheidung des Landespersonalausschusses handel?
Goose
Beiträge: 3
Registriert: 22. Aug 2015, 09:23
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Re: Verbeamtung oberhalb des Einstiegsamtes

Beitrag von Goose »

Danke für die Antwort! Auch bei einer Ermessensentscheidung wird der Landespersonalausschuss ja (hoffentlich) nicht willkürlich vorgehen, sondern bestimmte Kriterien zugrunde legen. Mich würde daher interessieren, worauf Wert gelegt wird.
Mr. Pingel
Beiträge: 69
Registriert: 25. Jun 2013, 15:33
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Re: Verbeamtung oberhalb des Einstiegsamtes

Beitrag von Mr. Pingel »

Wird nicht klappen!
Auf die Kosten wird Wert gelegt...und die sind wesentlich höher, wenn jemand sofort in A15 kommt oder sich erst mühsam über ,,Jahre" hocharbeiten und auf Beförderungen hoffen muss!
Da reichen ein paar Monate nicht aus, die man da schon entsprechende Tätigkeiten ausgeübt hat.

Ich habe einen sehr versierten Kollegen, der in Hamburg Leiter der Verwaltungsschule ist und sich in Personalfragen auskennt wie kein anderer und den habe ich mal gefragt, ob er schon mal von Fällen gehört hat, in dem entgegen der Laufbahnverordnungen Leute Ämter übersprungen haben auf Empfehlung o.ä. (geht wohl auch bei uns über einen Senatsausschuss) und er meinte, er hätte noch nie von einem derartigen Fall gehört!

Ich würde mir da nicht allzu viel Hoffnung machen!
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich :D !
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Speedito
Beiträge: 28
Registriert: 23. Jul 2015, 10:47
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Re: Verbeamtung oberhalb des Einstiegsamtes

Beitrag von Speedito »

Also ich hab in Hessen auch zwei Ämter übersprungen (war allerdings "nur" im gehobenen Dienst), Antrag an das Landespersonalamt mit einleuchtender Begründung und ein paar Wochen später kam die Zustimmung, bei einem Bekannten von mir lief es ganau so (da ging es sogar um drei Ämter die übersprungen wurden, allerdings auch nur im gehobenen und nicht im höheren Dienst). Sollte aber grundsätzlich durchaus möglich sein.

Gruß
Goose
Beiträge: 3
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Re: Verbeamtung oberhalb des Einstiegsamtes

Beitrag von Goose »

Urlaubsbedingt kann ich mich erst jetzt für die Posts bedanken! Das hilft mir schon mal sehr weiter.
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