Errechnung des BDA

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Emilia
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Errechnung des BDA

Beitrag von Emilia »

Mein Mann soll als Akademischer Rat auf Zeit angestellt werden. Damit fällt er in die Besoldungsgruppe A 13, wenn wir das richtig verstanden haben. Da er aber zu diesem Zeitpunkt bereits 38 Jahre (geboren 24.05.1970) sein wird (seiner Einstellung wurde quasi ausnahmsweise zugestimmt, obwohl er schon das Höchsteinstiegsalter von 35 überschritten hatte), weiß ich einfach nicht, in welche Stufe er eingestuft wird. Im Internet habe ich einige Erklärungen zu dem Besoldungsdienstalter gefunden, die ich aber nicht verstehe.

Konkret diese Ausführungen:
"Sollten Sie das maßgebliche Lebensalter bei Ihrer Ernennung oder nach einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge überschritten haben, wird Ihr Regel-Besoldungsdienstalter grundsätzlich wie folgt hinausgeschoben:

* zwischen dem 31. und 35. Lebensjahr um ein Viertel dieser Zeit
* nach dem vollendeten 35. Lebensjahr um die Hälfte dieser Zeit"

Außerdem habe ich nun erfahren, dass die Besoldung doch nicht nur von dem gesetzlich geregelten Besoldungsdienstalter abhängt, sondern auch von dem tatsächlichen Alter. Nun sind wir ganz verwirrt und wissen gar nicht, mit welcher Besoldung in etwa zu rechnen ist. Weiß jemand, wie ich das Besoldungsdienstalter und somit die richtige Einstufung errechnen kann?
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

An seinem ersten Tag bw. zeitnah zu der Anstellung bekommt er von seiner Besoldungsstelle sein BDA automatisch festgesetzt. Da wird er einen Brief bekommen, in dem das stehen wird.
Admin
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Beitrag von Admin »

Die Berechnung dazu ist sehr Komplex, dazu brauch man noch weitere Angaben. Z.B. werden Zeiten mit Beschäftigung im ö.D. anerkannt und führen nicht zum Hinausschieben des BDA.

Das BDA ist aber grundsätzlich vom Lebensalter abhängend.

Aber ist doch eh egal, man kann doch eh nix ändern.
Wartet doch die erste Bezügemitteilung ab.

PS:
Ab A13 fängt eh die Armut an.
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