HALLO,
folgende Frage bewegt mich:
Sollte man sich von der Gehaltsstelle die Pensionsansprüche ausrechnen lassen? Wenn man 16 Monate am Stück dienstunfähig ist,sollte es doch nicht komisch aussehen,wenn man wissen möchte,was man bei eventueller vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand an Pension bekommen würde. Vielleicht hat ja da jemand Erfahrung gesammelt,wie das "ankommt".
Pensionsanspruch berechnen lassen
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Re: Pensionsanspruch berechnen lassen
Komisch kommt da gar nichts an. Das ist ein Routinevorgang. Und in dieser Situation ist doch jedem klar, dass es (theoretisch) zu einer Pensionierung kommen kann.
Re: Pensionsanspruch berechnen lassen
Aus meiner dienstlichen Erfahrung (bin Personalsachbearbeiter) darf das gar nicht "ankommen".
Sofern die personalführende Dienststelle überhaupt Kenntnis davon erlangt (falls die Bezügestelle nicht extra ist) darf es jedenfalls für ein Zurruhesetzungsverfahren keine Rolle spielen, v. a. nicht hinsichtlich der Beurteilung der Dienstfähigkeit.
Das wären ganz einfach sachfremde Erwägungen und die wären meiner Meinung nach schlicht rechtswidrig.
Sofern die personalführende Dienststelle überhaupt Kenntnis davon erlangt (falls die Bezügestelle nicht extra ist) darf es jedenfalls für ein Zurruhesetzungsverfahren keine Rolle spielen, v. a. nicht hinsichtlich der Beurteilung der Dienstfähigkeit.
Das wären ganz einfach sachfremde Erwägungen und die wären meiner Meinung nach schlicht rechtswidrig.
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Re: Pensionsanspruch berechnen lassen
Ich bedanke mich für eure Antworten,das beruhigt mich. Da bei mir ein zu zahlender Versorgungsausgleich an den Exmann fällig wird,möchte ich tatsächlich wissen, was mir dann selbst noch bleibt. Hab auch mal was gelesen,dass man beim Gericht versuchen kann,diese Versorgungsausgleichszahlung unter bestimmten Umständen auszusetzen bis zum regulären Pensionseintritt???weiß da jemand was?