es soll ja Länder geben, in denen nach einem erfolgreich absolvierten Aufstiegslehrgang in den gD noch eine Einweisungs-/Probezeit vor der Ernennung in das Eingangsamt der neuen Laufbahn erfolgt....
Meine Frage, steht den Beamten, die sich in dieser Einweisungszeit befinden bereits die erhöhte Stellenzulage für den gD zu, auch wenn sie noch mit A7 oder A8 besoldet werden??? Sie übernehmen in der Zeit der Einweisung in das neue Amt auch die entsprechenden Aufgaben.
Vielen Dank für eure Infos, evtl. sogar mit dem Verweis auf die entsprechende Gesetzeszeile?!?

Gruß
Ronny