Spezialfall - Verkürzung der Probezeit in NRW möglich??

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
g.unit2307
Beiträge: 1
Registriert: 18. Jul 2015, 11:53
Behörde:

Spezialfall - Verkürzung der Probezeit in NRW möglich??

Beitrag von g.unit2307 »

Hallo Zusammen .. Ich bräuchte mal eure Einschätzung bzw. eine Expertenmeinung .. Besteht die Möglichkeit einer Probezeitverkürzung als NRW Kommunalbeamter z.B. nach § 14 LBG i.V.m § 9 LVO NRW, wenn hauptberufliche Tätigkeiten, die zwar nach Art und Schwierigkeit dem jeweiligen Eingangsamt der Laufbahn entsprechen, jedoch außerhalb und nicht im öffentlichen Dienstes (also in der Privatwirtschaft) erbracht wurden???

Konkretes Beispiel : Ein frisch-gebackener mittlerer Dienstbeamter in NRW auf Probe war vor seiner Anwartschaft 4 Jahre hauptberuflich als Rechtsanwaltsfachangestellter bei einem Rechtsanwalt in der Privatwirtschaft tätig .. Bei der Stufenfestsetzung nach §§ 27,28 ÜBesG NRW kann diese Zeit als "förderliche Zeit" im Rahmen einer Ermessensentscheidung voll berücksichtigt werden und würde zu einer Vorverlegung der Stufenlaufzeit führen.

Aber wie sieht's mit der Verkürzung der Probezeit aus??? Besteht da eine Möglichkeit ???
Die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) beispielsweise sieht so etwas in § 29 BLV explizit vor .. Aber was ist mit NRW - Haben das Land hier etwas übersehen//vergessen??? Oder steckt dort möglicherweise eine andere Absicht hinter???

Für eure Hilfe bedanke ich mich jetzt schonmal :)))

Viele Grüße euer Thomas aus NRW
Antworten