Mindestversorgung bei DU?

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Schnuups
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Mindestversorgung bei DU?

Beitrag von Schnuups »

Aufgrund langer Erkrankung (ich hatte schon mal gepostet wegen Pensionshöhe) schwebt diese Dienstunfähigkeit ein wenig wie ein Damoklesschwert über mir... :?

Ich hatte nun alle meine Daten rausgesucht und in den Versorgungsrechner lbv eingegeben. Ende der Berechnung war, dass ich eine Pensionshöhe (nach fast 25 Jahren...) von noch nicht mal 1100 Euro brutto monatlich zu erwarten hätte, vermutlich durch Teilzeit... Wenn ich davon die Beiträge zur KK runter rechne, wird mir übel...

Wie ist das mit dieser Mindestversorgung in dem Fall? Müsste die dann gezahlt werden statt des errechneten Betrages, weil ja höher?
Wird von diesem Betrag, der ja irgendwo zwischen 1400 und 1500 Euro brutto liegt, noch ein Anteil wegen Teilzeit in Abzug gebracht??
dilara1804
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Re: Mindestversorgung bei DU?

Beitrag von dilara1804 »

Die Mindestversorgung beträgt in NRW ca.1427€. Hinzu kommt ein Pauschbetrag von 30,68€ gemäß §14 BeamtVG. Wenn man verheiratet ist, kommt noch der Familienzuschlag von ca. 76€ dazu. Der Familienzuschlag für Kinder wird unvermindert gezahlt. Davon werden nur die Steuern nach Abzug des Pensionsfreibetrags abgezogen. Für Kindererziehungszeiten kann unter Umständen noch ein Kindererziehungszuschlag und ein Kindererziehungsergänzungszuschlag gewährt werden. Wegen Teilzeit darf nichts abgezogen werden.
Schnuups
Beiträge: 8
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Re: Mindestversorgung bei DU?

Beitrag von Schnuups »

Danke, das war eine sehr konkrete Antwort!!
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