nachdem ich nun einige Stunden im Internet zu meiner Frage recherchiert und hier im Forum mitgelesen habe, komme ich leider mit unserem Problem immer noch nicht so recht weiter. Ich hoffe sehr, dass mir hier einige Experten weiterhelfen können!
Meine Frau und ich sind beide Landes-Beamte in NRW.
Meine Frau ist seit Dezember 2014 in Elternzeit und wird ab Oktober 2015 wieder in den Dienst zurückkehren.
Nun ist es ja so, dass meine Frau während der Elternzeit keinen eigenen Beihilfeanspruch hat, weil ich (als ihr Ehemann) ebenfalls beihilfeberechtigt bin. Meine Frau hatte seit der Geburt unserer Tochter immer wieder relativ hohe Krankheitskosten, welche ich nun bei der Beihilfe für sie eingereicht hatte. Das Geld wurde diese Woche auch ausgezahlt. Soweit so gut.
Das Problem ist nun, dass im Beihilfebescheid unten steht, dass die Krankheitskosten meiner Frau nur unter dem Vorbehalt gezahlt wurden, dass ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2014(!) nicht über 18.000€ liegen wird. Einen Steuerbescheid für 2014 haben wir zwar noch nicht bekommen, allerdings sind die Einkünfte defintiv höher gewesen.
In 2015 wird sie die 18.000€ allerdings nicht übersteigen.
Das hat nun offenbar zur Folge, dass ich einen 4-stelligen Betrag zurückzahlen muss. Zudem würden wir praktisch bis Oktober (bis meine Frau wieder arbeitet und dadurch wieder einen eignen Beihilfeanspruch hat) auf Beihilfe verzichten müssen wegen der zu hohen Einkünfte im letzten Jahr.
Nun muss man dazu sagen, dass ich mich beruflich vor einiger Zeit neuorientiert habe und zur Zeit noch Anwärter bin. Die Krankheitskosten nun während der Elternzeit zu 50% selbst tragen zu müssen (die PKV zahlt ja zum Glück die anderen 50%) stellt für uns eine sehr große finanzielle Belastung dar, sodass wir an unser Erspartes gehen müssen. Kurzum: Wir sind jetzt schon arg verzweifelt.

1. Schätze ich die Situation richtig ein oder gibt es noch einen Ausweg, um die Beihilfe doch nicht zurückzahlen zu müssen? Zählt hier wirklich allein das Kalendervorjahr, auch bei Elternzeit-Fällen?
2. Sollten wir dann die in 2015 noch folgenden Arztrechnungen erst im Oktober bei der Beihilfe einreichen, wenn meine Frau wieder im aktiven Dienst ist, oder ist das egal, weil es z.B. auf das Datum der Rechnung ankommt?
Ergänzung zu Punkt 2: Und könnte man dann nicht die bisherigen, bereits eingereichten Rechnungen aus der Elternzeit nach der Rückkehr in den Dienst erneut einreichen, um doch noch dauerhaft die Beihilfe zu erhalten? Denn so, wie die Situation jetzt gestaltet ist, müssen wir ja demnächst alles wieder zurückzahlen - oder hätte ich diese Chance durch die bereits erfolgte Einreichung schon vertan?

Wir sind wirklich für alle Ratschläge und Hilfestellungen dankbar!
Liebe Grüße