Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen des Landes Hessen,
ich bin als Studienrat an einer beruflichen Schule mit einem GdB von 80 tätig.
Nun habe ich mich auf eine A14-Stelle beworben und mich interessiert, welches Procedere jetzt folgt. Ist es das Gleiche wie bei Nicht-Behinderten?
Was folgt?
Gruß und Danke für Eure Hilfe sowie einen superschönen Tag
D-T
Beförderung von Schwerbehinderten
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Re: Beförderung von Schwerbehinderten
Ja. Schwerbehinderung ist "nur" ein Hilfskriterium.