Beihilfe und Datenschutz

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kaie
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Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von kaie »

Guten Tag,

für meine Kinder besteht ein Beihilfeanspruch bei meinem Dienstherren. Antragsberechtigt bin aber nur ich. Was mache ich denn, wenn meine Kinder nicht wollen, dass Papa die ärztlichen Diagnosen auf den einzureichenden Rechnungen sieht? Gibt es hier nicht Datenschutzaspekte oder so was wie "übertragene ärztliche Schweigepflicht"? Müsste nicht das Persönlichkeitsrecht meiner Kinder höher wiegen, als das Beamten- bzw. Beihilferecht? Ist das Beihilferecht in dieser Hinsicht gar verfassungswidrig?

Komisch; bisher habe ich nirgendwo eine diesbezügliche Problematisierung gefunden. Kann doch nicht sein, dass nur meine Kinder ´rumzicken...

Für Anregungen dankbar ist
Kaie
satoba
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von satoba »

Eine sehr interessante Frage, habe noch nie darüber nachgedacht (aber meine Kinder sind ja auch noch viel zu klein, um ohne Eltern zum Arzt zu gehen).
Ich habe mich gefragt, wie es generell mit der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Eltern von minderjährigen Kindern aussieht. Wie soll es rein abrechnungstechnisch gehen? Bei gesetzlich versicherten ist es ja relativ einfach - Karte rüber und fertig. Was machen aber privat versicherte Kinder? Es kann ja keine Rechnung auf ihren Namen ausgestellt werden, oder?
Im Internet habe ich auf die schnelle nur das hier gefunden (im Bezug auf Fraeunärzte und Teeniesprechstunde):
"Bis zu deinem 14. Lebensjahr muss die Ärztin/der Arzt Deinen Eltern auf Anfrage Auskunft geben.
Bis zum 16. Lebensjahr liegt es im Ermessen der Ärztin/des Arztes, ob in bestimmten Situationen Deine Eltern gebeten werden mit in die Praxis zu kommen.
Wenn Deine Eltern nichts über den Besuch bei der Frauenärztin/beim Frauenarzt erfahren dürfen, dann sage dies in jedem Fall. Du kannst dann beruhigter aus der Spechstunde gehen.
Ab dem 16. Lebensjahr hast du Anrecht auf absolute Vertraulichkeit."
Quelle: http://www.frauenarzt-infos.de/Sprechst ... enager.htm
Ich gehe aber davon aus, dass bei weitem nicht alle Kinder in diesem Alter zahlungsfähig sind, so dass sie auf jeden Fall die Eltern einschalten müssen.
Kenn jemand vielleicht einen (Frauen)arzt oder -ärztin, die Erfahrungen mit solchen Situtationen haben?
naabtalbreaker
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von naabtalbreaker »

Dann unterschreib Ihnen halt einen Blankobeihilfeantrag und lass Sie die Sachen selber ausfüllen. Das aber Kinder so rumzicken hab ich wirklich noch nie gehört ....
kaie
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von kaie »

Naja, ich kann schon verstehen, wenn meine Tochter oder mein Sohn nicht wollen, das ich über irgendwelche Geschlechtskrankheiten bescheid weiss.
Blank-Antrag geht nicht, weil der Bescheid inkl. der Rechnungen zu mir zurückkommen.
Torquemada
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von Torquemada »

kaie hat geschrieben:Naja, ich kann schon verstehen, wenn meine Tochter oder mein Sohn nicht wollen, das ich über irgendwelche Geschlechtskrankheiten bescheid weiss.
Blank-Antrag geht nicht, weil der Bescheid inkl. der Rechnungen zu mir zurückkommen.
Es kommt relativ häufig vor, dass sich Jugendliche ab 14 mit den gängigen Geschlechtskrankheiten anstecken......auch Beamtenkinder.. :oops:
Was ist, wenn sich eine 17.Jährige wegen Schwangerschaftsverdacht zum Frauenarzt begibt?
Adler
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von Adler »

Du hast das Recht für deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Kinder, ggf. Ehepartner) einen Beihilfeantrag zu stellen.
Die Pflicht hast du nicht.
Daher gibt es den von dir beschriebenen Rechtskonflikt gar nicht.
(anders: Das minderj. Kind will nicht, dass du ihre Zeugnisse siehst, aber du hast die Pflicht die Zeugnisse zu unterschreiben).


Die berücksichtigungsfähigen Angehörigen können entscheiden, ob sie dir die Rechnungen zur Erstattung durch die Beihilfe überlassen oder ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht ausüben wollen.
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht setzt voraus, dass der Arzt ihnen die Rechnungen zugeschickt hat und nicht du der Rechnungsempfänger warst.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
naabtalbreaker
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von naabtalbreaker »

Wenn deine Kinder nicht wollen das du die Rechnungen siehst und bei deiner Beihilfe einreichst, dann bleibt wahrscheinlich nix anderes übrig das deine Kinder die Rechnungen selber bezahlen......
DerHagn
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von DerHagn »

Fraglich, ob Kinder dann die Rechnungen bezahlen können?
Hier dann aber gleich von Verfassungswidrigkeit zu sprechen, halte ich für sehr übertrieben.
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Mikesch
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von Mikesch »

Nur meine Meinung:
Ein Erziehungsberechtigter hat sehr wohl ein Recht darauf zu erfahren, was mit seinen minderjährigen Kindern los ist. Anders verhält es sich mit Volljährigen...

Es liegt nun mal in der Natur der Sache und Verfahrens, dass die Eltern das mitbekommen. Wenn Eltern sich dem Datenschutzgedanken ihrer Kinder beugen wollen, so ist das Privatvergnügen und müssen halt eine andere Absicherung wählen. Niemand wird zur Beihilfe gezwungen...
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von naabtalbreaker »

Mikesch hat geschrieben:Nur meine Meinung:
Ein Erziehungsberechtigter hat sehr wohl ein Recht darauf zu erfahren, was mit seinen minderjährigen Kindern los ist. Anders verhält es sich mit Volljährigen...

Es liegt nun mal in der Natur der Sache und Verfahrens, dass die Eltern das mitbekommen. Wenn Eltern sich dem Datenschutzgedanken ihrer Kinder beugen wollen, so ist das Privatvergnügen und müssen halt eine andere Absicherung wählen. Niemand wird zur Beihilfe gezwungen...
Hallo Mikesch, besser hät ich es auch nicht schreiben können - ich geb dir da zu 100 % Recht :mrgreen:
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von Torquemada »

Mikesch hat geschrieben:Nur meine Meinung:
Ein Erziehungsberechtigter hat sehr wohl ein Recht darauf zu erfahren, was mit seinen minderjährigen Kindern los ist. Anders verhält es sich mit Volljährigen...

..
Hier sind alle Infos:

http://www.dggg.de/fileadmin/public_doc ... e-2010.pdf
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von naabtalbreaker »

DerHagn hat geschrieben:Fraglich, ob Kinder dann die Rechnungen bezahlen können?
Hier dann aber gleich von Verfassungswidrigkeit zu sprechen, halte ich für sehr übertrieben.
Tja dann sollten die Kinder abwägen was Ihnen wichtiger ist .. sonst ist halt das Taschengeld für ein Jahr weg.
Also ganz ehrlich die Diskussion mit meinen Kindern wär bei mir sehr schnell beendet .....
kaie
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von kaie »

Mikesch hat geschrieben:Niemand wird zur Beihilfe gezwungen...
Ich finde, das haben sich einige hier zu leicht gemacht.
Das Beamtenrecht sieht die Beihilfe als Form der Krankenvorsorge bei Beamten und ihren Angehörigen nun einmal vor. Dass Angehörige selber zahlen sollen (also letztlich der Beamte), nur weil sie vom Recht auf ärztliche Schweigepflicht (die damit eindeutig aufgehoben wäre) Gebrauch machen wollen, entspricht nicht dem Alimentierungsgedanken im Beamtenrecht. Bestimmte Dinge gehen auch die Eltern nichts an (z.B. Abtreibung bei 17 jähriger u.v.m.), wenn die Jugendlichen das nicht wollen.

Viele Grüße
Kaie

P.S.: Vielen Dank übrigens für die anregenden Gedanken und Links.
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Mikesch
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von Mikesch »

kaie hat geschrieben:(z.B. Abtreibung bei 17 jähriger u.v.m.), wenn die Jugendlichen das nicht wollen.
Ohne das jetzt rechtlich recheriert zu haben...
Wir reden hier von minderjährigen die nur bedingt geschäftsfähig sind. Bei einer Schwangerschaft geht es nicht um ein Geschäft im Rahmen des Taschengeldes :wink:
Ich kann mir nicht vorstellen, das z.B. ein Abbruch ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich ist.

Das Problem Datenschutz ist ne ganz andere Sache bei volljährigen Kindern, kommt auch vor, oder der beihilfeberechtigten Ehefrau.
Interessante Fragestellung übrigens. Bin grad dienstunfähig und mir ist langweilig, ich glaub, ich recherchier das mal...
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Re: Beihilfe und Datenschutz

Beitrag von Torquemada »

Abtreibung unter 18

https://www.vorabtreibung.net/content/a ... g-unter-18

Schau bei deiner Recherche mal so Fälle wie Geschlechtskrankheiten etc. an. Das Sexualverhalten eines z.B. 17jährigen Beamtenkindes unterliegt eben auch gewissen Verschwiegenheiten.
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