Hallo zusammen,
und Gruß an alle hier im Forum da ich neu bin.
Meine Frage:
Nach einem Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik steht nun der Besuch beim Amtsarzt für mich an. Einen Kurzbericht der Klinik habe ich mitbekommen. Der Entlassbericht wird mir und meinem Neurologen nachgesendet. Muss ich den Entlassbericht, der ja extrem detailliert auf meine Person und meine privaten Probleme eingeht dem Amtsarzt vorlegen? Habe Bedenken, das dieser Bericht dann weiß Gott wo herumkursiert ...
Schönen Gruß
Amtsarzt und Klinik-Entlassbericht
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Re: Amtsarzt und Klinik-Entlassbericht
Welche Notwendigkeit ergibt sich für dich grundsätzlich Informationen der Ärzte zu deinem Klinikaufenthalt dem AA mit zu teilen?
Wegen dem "herumkursieren" würde ich mir die wenigsten Gedanken machen.
Zum Einen entscheidest du selbst in welcher Fom dem AA der Bericht zugänglich gemacht wird.
Und - alle deinen Informationen an den AA unterliegen dem Daten- und/oder Patientenschutz.
Letztlich wird dir der AA sicherlich eine Vielzahl von Fragen (u.a. auch zu deinem sozialen Umfeld) stellen, die sich auch als Antworten in dem Bericht der Klinik wieder finden.
Warte doch einfach mal den Bericht ab und dann wäge ab, was gut für dich und deine Sache ist.
Wegen dem "herumkursieren" würde ich mir die wenigsten Gedanken machen.
Zum Einen entscheidest du selbst in welcher Fom dem AA der Bericht zugänglich gemacht wird.
Und - alle deinen Informationen an den AA unterliegen dem Daten- und/oder Patientenschutz.
Letztlich wird dir der AA sicherlich eine Vielzahl von Fragen (u.a. auch zu deinem sozialen Umfeld) stellen, die sich auch als Antworten in dem Bericht der Klinik wieder finden.
Warte doch einfach mal den Bericht ab und dann wäge ab, was gut für dich und deine Sache ist.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Amtsarzt und Klinik-Entlassbericht
Da kursiert nichts und nirgendwo was herum. Medizinische Details die in diesem Brief stehen darf der Amtsarzt in seinem Gutachten nicht verwenden. Er kann nur eine Einschätzung der Lage geben in dem Gutachten, da bei den entsprechenden Stellen im Ministerium keine Ärzte sitzen und die diese Details nichts angehen. Im Gutachten des AA steht die Diagnose (zb. Depressionen etc.), mögliche Behandlungsempfehlungen und eine Einschätzung des AA zu deiner weiteren Dienstfähigkeit und ob du gegebenenfalls nochmal zu einer Nachuntersuchung musst. Mehr geht den Dienstherrn nicht an. Du unterschreibst zwar eine Schweigepflichtsentbindung damit der AA überhaupt ein Gutachten erstellen kann (unterschreibst du es nicht, kann er eh nur nen 3Zeiler schreiben) aber wie schon gesagt, medizinische Details bleiben dabei außen vor. Das Gutachten bekommst du eh in Kopie und wenn du mit dem Inhalt nicht einverstanden bist, Dinge drin stehen die deiner Meinung nach nicht reingehören oder unrichtige Angaben darin enthalten sind, kannst du dagegen mittels Widerspruch vorgehen. Auch bei deinem Dienstherrn geht das Gutachten nicht durch zahlreiche Hände sondern nur in die Hände deines zuständigen Sachbearbeiters.
egyptwoman
P.S. du kannst dir auch vom Krankenhaus nochmal einen Arztbrief aushändigen lassen in dem alle medizinischen Details ausgeklammert sind oder du gibst den Brief ausschließlich deinem behandelnden Neurologen und der soll daraufhin ein Gutachten erstellen, indem aber auch keine medizinischen Details drin stehen müssen, wenn du zuviel Angst hast, das irgendwas in falsche Hände gerät.
egyptwoman
P.S. du kannst dir auch vom Krankenhaus nochmal einen Arztbrief aushändigen lassen in dem alle medizinischen Details ausgeklammert sind oder du gibst den Brief ausschließlich deinem behandelnden Neurologen und der soll daraufhin ein Gutachten erstellen, indem aber auch keine medizinischen Details drin stehen müssen, wenn du zuviel Angst hast, das irgendwas in falsche Hände gerät.