Hallo zusammen,
ich bin 61 Jahre und seit 4 Jahren im Vorruhestand – 55er Regelung der Telekom.
Mein Sohn wurde 1978 während meiner Beamtenzeit geboren, dafür wurden mir 6 Monate Kindererziehungszeit als ruhegehaltsfähig anerkannt. Da ich aus dem Angestelltenverhältnis ein Konto bei der Deutschen Rentenversicherung besitze, wurden mir die restlichen 6 Monate im Jahr 2013 dort anerkannt – erstaunlicherweise sogar 12 Monate.
Jetzt gab es ab 1.7.2014 Änderungen. Nach der Neufassung von § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI ist die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung während der Beamtenzeit bei der DRB nicht mehr möglich. Die DRB wird mir von daher eine Änderung des Rentenverlaufs zusenden.
Es bleibt bei 6 Monaten Anerkennung in der Beamtenversorgung, ansonsten gibt es nichts. Dadurch ist ein Ungleichgewicht bei Bea entstanden gegenüber alle anderen welche vor 1992 ein Kind geboren haben – die bekommen über die Mütterrente mittlerweile 24 Monate anerkannt. Im Netz kursiert das Wort “Mütterpension“ für genau solche Fälle, bei den Landesbeamten hat mittlerweile nur Bayern nachgezogen, bei den Bundesbeamten scheint alles offen zu sein.
Das Thema ist deswegen für mich wichtig, da ich nicht den Höchstsatz von 71,75% der Versorgung erhalte, und somit in 4 Jahren die gesetzliche Rente ohne Abschlag behalten dürfte.
Weiß vielleicht jemand da einen aktuellen Stand? Vielen Dank
Anerkennung Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 19.02.2015 18:23
- Behörde:
-
- Beiträge: 294
- Registriert: 02.02.2013 12:18
- Behörde: Postbank/DPAG
Re: Anerkennung Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborene
Hallo Varolina,
ich bin seit Sept.2013 im Ruhestand,habe1,75%erreicht,seit letztem Jahr erhalte ich auch noch eine Rente aus der gesetzlichen RV.
Für meinen ältesten Sohn,Jahrgang 70,bekomme ich Kindererziehungszeiten angerechnet,für meine beiden jüngeren Kinder,Jahrgänge 80 und 82,auch nur Kindererziehungsergänzugszeiten = 0.Ab 1980 war ich im Beamtenverhältnis.
Also mir ist noch nichts bekannt,dass wir weibliche Beamte da rückwirkend oder sonstwie bedacht werden.
Gruss
Posttussi
ich bin seit Sept.2013 im Ruhestand,habe1,75%erreicht,seit letztem Jahr erhalte ich auch noch eine Rente aus der gesetzlichen RV.
Für meinen ältesten Sohn,Jahrgang 70,bekomme ich Kindererziehungszeiten angerechnet,für meine beiden jüngeren Kinder,Jahrgänge 80 und 82,auch nur Kindererziehungsergänzugszeiten = 0.Ab 1980 war ich im Beamtenverhältnis.
Also mir ist noch nichts bekannt,dass wir weibliche Beamte da rückwirkend oder sonstwie bedacht werden.
Gruss
Posttussi
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 19.02.2015 18:23
- Behörde:
Re: Anerkennung Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborene
Hallo Posttussi (lustiger Nick)
Es geht ja mal wieder um die Ungleichbehandlung, alle gesetzlich Versicherten haben für ein Kind vor 1992 geboren ein Jahr = 1 Rentenpunkt erhalten. Durch die Mütterrente seit 01.07.2014 gibt es 2 Jahre = 2 Rentenpunkte = knapp 57 EUR im Westen.
Bundesbeamte bekamen immer nur 6 Monate, bis 30.06.2014 wurden die restlichen 6 Monate über die deutsche Rentenversicherung anerkannt sofern ein Konto dort bestand. Jetzt gibt es bei der DR seit 01.07.2014 überhaupt nichts mehr – hätte ich vor diesem Datum gesetzliche Rente bezogen, hätte ich zumindest die fehlenden 6 Monate bekommen.
Jetzt wird wohl schon seit längeren in der Politik diskutiert, ob der Mütterrente – insgesamt 18 Monate mehr Kindererziehungszeiten wie bei Bea - auch eine Mütterpension folgen soll. Damit es eine Gleichstellung gibt für alle Kinder welche vor 1992 geboren sind.
Diese Gleichstellung gibt es seit 01.01.1992 – alle Mütter bekommen drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt, egal ob Bea oder gesetzlich Versicherte.
Es geht ja mal wieder um die Ungleichbehandlung, alle gesetzlich Versicherten haben für ein Kind vor 1992 geboren ein Jahr = 1 Rentenpunkt erhalten. Durch die Mütterrente seit 01.07.2014 gibt es 2 Jahre = 2 Rentenpunkte = knapp 57 EUR im Westen.
Bundesbeamte bekamen immer nur 6 Monate, bis 30.06.2014 wurden die restlichen 6 Monate über die deutsche Rentenversicherung anerkannt sofern ein Konto dort bestand. Jetzt gibt es bei der DR seit 01.07.2014 überhaupt nichts mehr – hätte ich vor diesem Datum gesetzliche Rente bezogen, hätte ich zumindest die fehlenden 6 Monate bekommen.
Jetzt wird wohl schon seit längeren in der Politik diskutiert, ob der Mütterrente – insgesamt 18 Monate mehr Kindererziehungszeiten wie bei Bea - auch eine Mütterpension folgen soll. Damit es eine Gleichstellung gibt für alle Kinder welche vor 1992 geboren sind.
Diese Gleichstellung gibt es seit 01.01.1992 – alle Mütter bekommen drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt, egal ob Bea oder gesetzlich Versicherte.
-
- Beiträge: 294
- Registriert: 02.02.2013 12:18
- Behörde: Postbank/DPAG
Re: Anerkennung Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborene
wie schön für diese Mütter... und wir gucken in die Röhre ...Varulina hat geschrieben:Hallo Posttussi (lustiger Nick)
Diese Gleichstellung gibt es seit 01.01.1992 – alle Mütter bekommen drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt, egal ob Bea oder gesetzlich Versicherte.
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 19.02.2015 18:23
- Behörde:
Re: Anerkennung Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborene
Ja, wir älteren Mütter gucken leider in die Röhre. Das war ja der Grund der Mütterrente, die gesetzlich Versicherten sind von einem Jahr auf zwei Jahre Anerkennungszeiten gestiegen, liegen aber immer noch nicht bei drei Jahren wie die Kinder welche nach 1992 geboren sind.
Und die Beamtinnen trifft es mit 6 Monaten Anerkennung am schlechtesten. Da kann ich nur hoffen, dass hier nachgezogen wird. Nach dem Motto das Kinder vor 1992 geboren genauso viel wert sind.
Und die Beamtinnen trifft es mit 6 Monaten Anerkennung am schlechtesten. Da kann ich nur hoffen, dass hier nachgezogen wird. Nach dem Motto das Kinder vor 1992 geboren genauso viel wert sind.
-
- Beiträge: 294
- Registriert: 02.02.2013 12:18
- Behörde: Postbank/DPAG
Re: Anerkennung Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborene
Da bin ich ja mal gespannt,sollten wir `ältere Mütter und Bea`doch noch berücksichtigt werden,ob das dann automatisch erfolgt oder ob wir einen Antrag stellen müssen.Varulina hat geschrieben:
Und die Beamtinnen trifft es mit 6 Monaten Anerkennung am schlechtesten. Da kann ich nur hoffen, dass hier nachgezogen wird. Nach dem Motto das Kinder vor 1992 geboren genauso viel wert sind.
In meinem Fall würde das aber verrechnet werden da ich ja schon die Höchstgrenze erreicht habe :Obwohl...das wär´auch nicht ok...habe ich doch 10 Jahre halbtags gearbeitet und von daher bekomme ich sowieso auch weniger Pension!(
Liebe Grüsse Posttussi
-
- Beiträge: 294
- Registriert: 02.02.2013 12:18
- Behörde: Postbank/DPAG
Re: Anerkennung Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen
Aus aktuellem Anlass krame ich wieder diesen Thread hervor!
Mütterrente
Mütter und Väter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bekommen künftig das dritte Erziehungsjahr anerkannt und werden damit den Eltern von nach 1992 geborenen Kindern gleichgestellt. Heils Gesetzentwurf sieht entsprechend der bisherigen Koalitionspläne dafür einen weiteren Entgeltpunkt vor, allerdings nur für das dritte Kind. Das beschert drei Millionen Müttern und Vätern ein Plus bei der Rente. Da eine solche Ungleichbehandlung des Nachwuchses aber rechtlich umstritten ist, wird die Alternative diskutiert, für jedes Kind - also auch das erste und zweite - einen halben Entgeltpunkt anzurechnen. Die Entscheidung, welche Variante umgesetzt wird, soll der Bundestag fällen.
Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat u.a.diesen Plan vorgestellt.
Jetzt eine naive Frage von mir:
sind wir verbeamtete Mütter/Pensionärinnen nun mit im Boot oder weiterhin Mütter 2.Klasse?
Mütterrente
Mütter und Väter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bekommen künftig das dritte Erziehungsjahr anerkannt und werden damit den Eltern von nach 1992 geborenen Kindern gleichgestellt. Heils Gesetzentwurf sieht entsprechend der bisherigen Koalitionspläne dafür einen weiteren Entgeltpunkt vor, allerdings nur für das dritte Kind. Das beschert drei Millionen Müttern und Vätern ein Plus bei der Rente. Da eine solche Ungleichbehandlung des Nachwuchses aber rechtlich umstritten ist, wird die Alternative diskutiert, für jedes Kind - also auch das erste und zweite - einen halben Entgeltpunkt anzurechnen. Die Entscheidung, welche Variante umgesetzt wird, soll der Bundestag fällen.
Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat u.a.diesen Plan vorgestellt.
Jetzt eine naive Frage von mir:
sind wir verbeamtete Mütter/Pensionärinnen nun mit im Boot oder weiterhin Mütter 2.Klasse?
-
- Beiträge: 294
- Registriert: 02.02.2013 12:18
- Behörde: Postbank/DPAG
Re: Anerkennung Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen
Die´habe ich auf einer Seite des öffentl.Dienstes gefunden:
Erhalten auch Beamte Mütterrente?
Beamte erhalten keine Mütterrente. Der Grund liegt darin, dass Beamte bereits in einem anderen Versorgungssystem eine Leistung erhalten, sprich in diesem Falle die Pension. Demnach wurde die Mütterrente für Beamte im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI vom Gesetzgeber ausgeschlossen, da Beamte keine Kindererziehungszeiten zugesprochen bekommen.
Könnten Beamte in Zukunft Mütterrente erhalten?
Beamten könnten dann eine Mütterrente erhalten, wenn diese Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Auch der erst kürzlich geforderte Wechsel der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung könnte einen Anspruch auf die Mütterrente hervorrufen.
Was spricht gegen eine Mütterrente für Beamte?
Da Beamte bereits versorgungstechnisch durch die Pension und den Familienzuschlag abgedeckt sind, können sie keine weiteren Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, sind Beitragszahlungen vom Versicherungsnehmer notwendig. In der Regel zahlen Beamte keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, da sie privat versichert sind. Demnach können sie auch keine Mütterrente erhalten. Falls Beitragszahlungen geleistet worden sind und eine Rentenzahlung entstanden ist, so wird diese auf die Pension angerechnet, um eine Überversorgung auszuschließen.
Erhalten auch Beamte Mütterrente?
Beamte erhalten keine Mütterrente. Der Grund liegt darin, dass Beamte bereits in einem anderen Versorgungssystem eine Leistung erhalten, sprich in diesem Falle die Pension. Demnach wurde die Mütterrente für Beamte im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI vom Gesetzgeber ausgeschlossen, da Beamte keine Kindererziehungszeiten zugesprochen bekommen.
Könnten Beamte in Zukunft Mütterrente erhalten?
Beamten könnten dann eine Mütterrente erhalten, wenn diese Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Auch der erst kürzlich geforderte Wechsel der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung könnte einen Anspruch auf die Mütterrente hervorrufen.
Was spricht gegen eine Mütterrente für Beamte?
Da Beamte bereits versorgungstechnisch durch die Pension und den Familienzuschlag abgedeckt sind, können sie keine weiteren Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, sind Beitragszahlungen vom Versicherungsnehmer notwendig. In der Regel zahlen Beamte keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, da sie privat versichert sind. Demnach können sie auch keine Mütterrente erhalten. Falls Beitragszahlungen geleistet worden sind und eine Rentenzahlung entstanden ist, so wird diese auf die Pension angerechnet, um eine Überversorgung auszuschließen.