Dienstherren-Wechsel Ablöse - Bayern

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ahora-mismo
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Dienstherren-Wechsel Ablöse - Bayern

Beitrag von ahora-mismo »

Hallo,

ich bin derzeit Anwärter in der 3. QE in Bayern bei einer Kommune. Ich möchte gern nach meinem Studium direkt den Dienstherren wechseln.

Wer muss die Ablöse (also die Rückzahlung der Anwärterbezüge) zahlen? Ich oder der neue Dienstherr?
ahora-mismo
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Re: Dienstherren-Wechsel Ablöse - Bayern

Beitrag von ahora-mismo »

so sicher würde ich das nicht sagen.

verpflichtet man sich nicht im öffentlichen dienst zu bleiben?
das würde ich ja.
Florek
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Re: Dienstherren-Wechsel Ablöse - Bayern

Beitrag von Florek »

Bestimmt sich nach Art. 144b BayBG und für mich wurde z. B. vor vielen Jahren mal gezahlt (ca. 20.000 DEM seinerzeit)!
ahora-mismo
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Re: Dienstherren-Wechsel Ablöse - Bayern

Beitrag von ahora-mismo »

vielen dank für die antwort. Art. 144b BayBG ist zwar außer kraft gesetzt, aber Art. 139 BayBG ist die neue Regelung.

ich brauch also nichts zahlen. danke.
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