Der Titel klingt etwas verwirrend, deshalb hier im Text die Erläuterung.
In unserer JVA war es bisher Usus, dass jeder Mitarbeiter leere Eimer aus der Küche (Senf, Ketchup, Mayonnaise etc.) und auch die großen 200l Chemiefässer kostenlos mitnehmen konnte. Es ist ja eh Abfall (im Falle der Fässer sogar problematischer), Pfand hat die JVA nicht bezahlt dafür und wir waren froh, wenn das Zeug zumindest im Sommer von den Kleingärtnern und Grundstücksbesitzern nachgefragt und abtransportiert wurde.
Nun haben wir einen neuen Verwaltungsdienstleiter und der hat aus seiner bisherigen Dienststelle den Vogel mitgebracht, dass pro Eimer 50Ct. und pro Fass 5,-€ bezahlt werden müssen. Das wird die Nachfrage erheblich senken und wir haben das Zeug am Hals.
Mal abgesehen von irgendwelchen Rücknahmen beim LIeferanten etc. interessiert mich eine rechtliche Frage. Ist die JVA überhaupt berechtigt, für eine Sache, die selbst nichts gekostet hat, jetzt Geld einzukassieren? Im Grunde wurde durch das Abholen dieser Sachen ja sogar Geld für Müll gespart.
Plötzlich soll man Geld für Abfall bezahlen
Moderator: Moderatoren
- Baumschubser
- Beiträge: 851
- Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Plötzlich soll man Geld für Abfall bezahlen
Nach dem Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die JVA der Abfallerzeuger und Abfallbesitzer.
Die JVA ist verantwortlich dafür was mit dem Abfall geschieht.
Defintion von "Abfall" in § 3 KrWG.
Erstmal sind die leeren Behältnisse Abfall, weil es keinen Zweck mehr dafür gibt.
Aber:
Die Abfalleigenschaft endet, wenn es einen Markt oder eine Nachfrage für den "Abfall" gibt. § 5 Abs, 1 Nr. 2 KrWG.
Da es nun offenbar Nachfrage nach den leeren Behältnissen der JVA gibt, sind sie kein Abfall mehr sondern Wirtschaftsgut.
Eine öffentliche Vergabe nach VOL/A ist nicht notwendig.
Wer der Nachfrager (Beschäftigte oder Dritte) ist, ist unerheblich.
Um die Nachfrage zu erhöhen oder den Markt zu erkunden, kann die JVA die leeren Behältnisse auch der Aushang ö.Ä. anbieten.
Den Preis kann die JVA selbst festlegen.
Genaueres ergibt sich aus der jeweiligen Haushaltsordnung.
Bei uns würde das unter "neue oder höhere Einnahmen durch Managementmaßnahmen" fallen.
In jedem Fall müssen die Einnahmen verbucht werden.
Die JVA ist verantwortlich dafür was mit dem Abfall geschieht.
Defintion von "Abfall" in § 3 KrWG.
Erstmal sind die leeren Behältnisse Abfall, weil es keinen Zweck mehr dafür gibt.
Aber:
Die Abfalleigenschaft endet, wenn es einen Markt oder eine Nachfrage für den "Abfall" gibt. § 5 Abs, 1 Nr. 2 KrWG.
Da es nun offenbar Nachfrage nach den leeren Behältnissen der JVA gibt, sind sie kein Abfall mehr sondern Wirtschaftsgut.
Eine öffentliche Vergabe nach VOL/A ist nicht notwendig.
Wer der Nachfrager (Beschäftigte oder Dritte) ist, ist unerheblich.
Um die Nachfrage zu erhöhen oder den Markt zu erkunden, kann die JVA die leeren Behältnisse auch der Aushang ö.Ä. anbieten.
Den Preis kann die JVA selbst festlegen.
Genaueres ergibt sich aus der jeweiligen Haushaltsordnung.
Bei uns würde das unter "neue oder höhere Einnahmen durch Managementmaßnahmen" fallen.
In jedem Fall müssen die Einnahmen verbucht werden.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
- Baumschubser
- Beiträge: 851
- Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Plötzlich soll man Geld für Abfall bezahlen
Hallo Adler,
ich bin überrascht von Deinem Hinweis:
Eine öffentliche Vergabe nach VOL/A ist nicht notwendig.
Warum eigentlich nicht?
ich bin überrascht von Deinem Hinweis:
Ich wußte gar nicht, dass eine JVA auch im Rahmen der Gewinnerwitschaftung tätig sein darf!?!Adler hat geschrieben:Den Preis kann die JVA selbst festlegen.
Genaueres ergibt sich aus der jeweiligen Haushaltsordnung.
Bei uns würde das unter "neue oder höhere Einnahmen durch Managementmaßnahmen" fallen.
In jedem Fall müssen die Einnahmen verbucht werden.
Eine öffentliche Vergabe nach VOL/A ist nicht notwendig.
Warum eigentlich nicht?
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
-
- Beiträge: 15
- Registriert: 17. Feb 2014, 11:41
- Behörde:
Re: Plötzlich soll man Geld für Abfall bezahlen
Kuriose Sache, in jedem Fall.
-
- Beiträge: 682
- Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
- Behörde:
- Wohnort: Hurghada/Ägypten
Re: Plötzlich soll man Geld für Abfall bezahlen
@ tiefenseer, doch darf sie, in vielen JVA´en gibts ja nicht nur Fremdfirmen die Produzieren lassen sondern auch Eigenbetriebe und die erwirtschaften auch Gewinn, der dann wieder in den Etat der Anstalt einfließt.