Hallo zusammen!
Also mache mir momentan auch Gedanken über dieses Thema...
Allerdings glaube ich, dass die Rahmenbedingungen noch nicht annähernd so geregelt sind, dass das FM o.ä. bis Ende 2015 dazu Stellung nehmen wird. Das läuft ja bereits seit mehreren Jahren.
Fakt ist: im h.D. werden vorzugsweise Volljuristen eingestellt
Ausnahme: WiWis
Unsere Amtsleitung hat diesbezüglich verkündet, dass es noch völlig offen ist, ob der Aufstieg überhaupt möglich ist bzw. welche Studiengänge anerkannt werden würden.
Bezüglich des Steuerrechts-Masters stelle ich folgende Überlegungen an:
- Erststudium: bereits intensive steuerliche Ausbildung (natürlich ist Weiterbildung dennoch ein Thema, aber z.B. eher über einschlägige Fortbildungen/
Zertifikate etc.)
- Warum sollten "Steuerrechtler" in den h.D.? Wir haben diese "Spezis" ja bereits im g.D. (nicht nur als Sachbearbeiter, sondern auch als SGL!). Volljuristen
sind rechtlich "breiter" aufgestellt, sodass diese Gruppe wahrscheinlich auch weiterhin für viele Tätigkeiten im h.D. vorgesehen wird (Referenten,
Zwangsvollstreckungen,FG usw.).
-Die Aufstiege sollen zu Lasten der bisherigen "Altersaufstiege" gehen. D.h. es werden keine neuen Stellen geschaffen. Ich finde das heißt auch, dass die Verwaltung extrem "filtern" wird (Art des Studiums, Abschlussnote).
Ich könnte mir vorstellen, dass spezielle Studiengänge im Bereich öffentl. Verwaltung interessant werden könnten (MPA,MPM). Der Bund und die Kommunen leben das ja bereits vor...
Alternativ ggf. ein WiRe-Studium (bzw. Wiwi-Studium).
So, so viel zu meinen Einschätzungen und Erfahrungen
