Ab 01.01.2014 werde ich als Beamter auf Probe anfangen (Feuerwehr, fertig ausgebildet).
Zu diesem Datum, bin ich bereits seit 6 Jahren, ohne Unterbrechung im öffentlichen Dienst in Vollzeit beschäftigt.
Diese Zeit setzt sich wiefolgt zusammen:
- die ersten 3 Jahre: Beschäftigung als Garten- und Landschaftsbauer in einer Kommune
- die anderen 3 Jahre: Beschäftigung als hauptberuflicher Feuerwehrmann. Dies allerdings im Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst.
Meine Frage wäre nun, werden mir die vollen 6 Jahre als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet? Oder zumindest die letzten 3 Jahre als Feuerwehrmann ÖD?
Wäre schön wenn sich jemand damit auskennen würde

Achso, Bundesland Bayern
Ganz herzlichen Dank!