Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Zeiten im öffentlichen Dienst

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RalfMantel
Beiträge: 8
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Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Zeiten im öffentlichen Dienst

Beitrag von RalfMantel »

Guten Tag!

Ab 01.01.2014 werde ich als Beamter auf Probe anfangen (Feuerwehr, fertig ausgebildet).

Zu diesem Datum, bin ich bereits seit 6 Jahren, ohne Unterbrechung im öffentlichen Dienst in Vollzeit beschäftigt.

Diese Zeit setzt sich wiefolgt zusammen:
- die ersten 3 Jahre: Beschäftigung als Garten- und Landschaftsbauer in einer Kommune
- die anderen 3 Jahre: Beschäftigung als hauptberuflicher Feuerwehrmann. Dies allerdings im Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst.

Meine Frage wäre nun, werden mir die vollen 6 Jahre als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet? Oder zumindest die letzten 3 Jahre als Feuerwehrmann ÖD?

Wäre schön wenn sich jemand damit auskennen würde ;-)

Achso, Bundesland Bayern

Ganz herzlichen Dank!
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Zeiten im öffentlichen Di

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Art. 18 (1) Nr. 2 BayBeamtVG gibt die Möglichkeit die Zeiten als Feuerwehrmann als ruhegehaltsfähig angerechnet zu bekommen. Das solltest Du aber grundsätzlich mit Deinem Dienstherrn klären.
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