Hallo,
leider habe ich zu dieser außergewöhnlichen Problematik keine Informationen finden können.
Bis Ende November bin ich "Beamter auf Widerruf" (Laufbahn techn. gehob. Dienst) beim Land und würde am 27.11 meine Ernennungsurkunde als "Beamter auf Probe" zum 01.12 erhalten.
Ich möchte in meine Heimat arbeiten und wenn alles klappt, würde ich dort ab 01.01 '15 eine Stelle beim Landkreis als Angestellter beginnen.
Am 25. + 26.11 habe ich meine letzten mündl. Prüfungen und am 27.11 Urkundenübergabe.
Ich bin in meinem späteren Dezernat voll eingeplant und leider ist ein Mitarbeiter von dort auch mündl. Prüfer., dh es ist taktisch unklug, wenn ich vor der mündl. Prüfung äußere, dass ich die Urkunde ablehne.
- Kann ich am 27.11. meine Ernennungsurkunde einfach ablehnen?
-Laut Gesetz ist es als Beamter auf Wideruf jederzeit mgl. sich "entlassen" zu lassen und als Beamter auf Probe mit einer Frist von 2 Wochen.
- Um nicht noch mieser aufzutreten, würde ich zwischen 01.12 und 31.12 arbeitslos machen. Gibt es eine andere Lösung?
Danke schon im voraus!
Von Anwärterende "Beamter auf Widerruf" zum Angestellten
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Re: Von Anwärterende "Beamter auf Widerruf" zum Angestellten
Mit bestehen der Laufbahnprüfung endet ja dein Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Wenn du also keine Urkunde auf Probe bekommst oder annimmst dann bist du
automatisch nicht mehr in einem Beamtenverhältnis!
Wenn du also keine Urkunde auf Probe bekommst oder annimmst dann bist du
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Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Re: Von Anwärterende "Beamter auf Widerruf" zum Angestellten
Den Arbeitsvertrag würde ich mir aber in jedem Falle vorher sichern. Und man sollte auch beizeiten klären, wie das mit der Nachversicherung läuft.Alexander007 hat geschrieben:
Ich möchte in meine Heimat arbeiten und wenn alles klappt, würde ich dort ab 01.01 '15 eine Stelle beim Landkreis als Angestellter beginnen.