vor fast genau drei Jahren bin ich vom Dienstherren nach § 46 BBG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Grund waren verschiedene psychische Leiden (Angst, Depressionen), die durch den Behördenalltag hervorgerufen wurden. Nach langer Krankheit atmete ich regelrecht auf als ich in den Ruhestand versetzt wurde.
Nun ist mir durch den DH angekündigt worden, dass ich in Kürze amtsärztlich dahingehend untersucht werden soll, ob die Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit weiterhin vorliegen. Da bei psychischen (im Gegensatz zu körperlichen) Erkrankungen Gutachten in alle erdenklichen Richtungen ausfallen können, bin ich aktuell etwas besorgt. Wenn ich reaktiviert werde, würde das ein Desaster für mich sein.
Frage: Ist es ratsam, sich schon zum jetzigen Zeitpunkt, also VOR der Untersuchung, um rechtlichen Beistand zu bemühen oder sollte das erst Thema werden, wenn das Gutachten ergibt, dass aus Sicht des Arztes/Psychologen keine Gründe mehr für eine Dienstunfähigkeit vorliegen?
Würde mich über die eine oder andere Meinung sehr freuen!
