Hallo,
muß ich als Sohn meines im April diesen Jahres verstorbenen Vaters der Zollbeamter und Pension bezog (also Rentner war) war, eine Steuererklärung machen?
Ich selber bin Erwerbsunfähigkeits Renter (habe 80 % Schwerbehinderung wegen psychischer Erkrankung und erhalte die Rente seit cirka 1995 in Höhe von derzeit 940 Euro netto) und habe bis jetzt noch keine Steuererklärung gemacht.
Ich frage dass weil ich schon mehrfach an meinen Namen vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) in Bonn Ausdrucke der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und Bezugsmitteilungen zugesandt bekommen habe.
Nach dem Tod meines Vaters wurde als einziges Einkommen aber nur das Sterbegeld in Höhe von 4.800 Euro auf mein Konto überwiesen. Ansonsten wurden keinerlei Zinsen, Einnahmen oder sonstiges erwirtschaftet. Die Beerdigungskosten in Höhe von 3.800 Euro wurden über eine Sterbeversicherung gezahlt. Ein Vermögen hatte mein Vater nicht.
Aufgrund dieser Daten:
Pension meines Vaters: auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht bei der Bezugsmitteilung: Steuerklassen Faktor 1 und bei Zahl der Kinderfreibeträge: nichts nur bei Steuerfreier Jahresbetrag steht: 570 Euro vom 1.1.-30.4.
Gesamteinkünfte meines Vaters von Januar bis April 2014: brutto: 9464,72 und bei Bemessungsgrundlage für den Versorgungsbeitrag steht: 28035, 48 Euro
und der Tatsache, dass sonst keinerlei Vermögen meines Vaters da war oder ich geerbert habe und weil nach dem Tod keinerlei Zinsen oder sonstige Einnahmen erwirtschaftet worden sind,
muß ich da eine Steuerklärung machen?
Hier sind die Links zu meiner Homepage von den Screenshots der Bezugsmitteilungen meines Vaters:
*** gelöscht *** MOD
mfg moeperry
Steuererklärung Sohn eines verstrobenen Zollbeamten?
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Re: Steuererklärung Sohn eines verstrobenen Zollbeamten?
Ich habe die Links gelöscht, da hier sensible persönliche Daten einsehbar waren!
Zu Deinem Steuerproblem, siehe mal hier:
http://www.iww.de/ee/archiv/steuerrecht ... fall-f9277
oder hier:
https://www.smartsteuer.de/portal/lexik ... folge.html
Vereinfacht: Du trittst als Erbe die Rechtsnachfolge an und die beinhaltet auch eine Steuererklärung.
Zu Deinem Steuerproblem, siehe mal hier:
http://www.iww.de/ee/archiv/steuerrecht ... fall-f9277
oder hier:
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Vereinfacht: Du trittst als Erbe die Rechtsnachfolge an und die beinhaltet auch eine Steuererklärung.
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Re: Steuererklärung Sohn eines verstrobenen Zollbeamten?
Dankesehr für Deine super schnelle Antwort, aber ist denn auf Grund der folgenden Daten überhaupt eine Steuerklärung notwendig?:Mikesch hat geschrieben:Ich habe die Links gelöscht, da hier sensible persönliche Daten einsehbar waren!
Zu Deinem Steuerproblem, siehe mal hier:
http://www.iww.de/ee/archiv/steuerrecht ... fall-f9277
oder hier:
https://www.smartsteuer.de/portal/lexik ... folge.html
Vereinfacht: Du trittst als Erbe die Rechtsnachfolge an und die beinhaltet auch eine Steuererklärung.
Pension meines Vaters: auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht bei der Bezugsmitteilung: Steuerklassen Faktor 1 und bei Zahl der Kinderfreibeträge: nichts nur bei Steuerfreier Jahresbetrag steht: 570 Euro vom 1.1.-30.4.
Gesamteinkünfte meines Vaters von Januar bis April 2014: brutto: 9464,72 und bei Bemessungsgrundlage für den Versorgungsbeitrag steht: 28035, 48 Euro
und der Tatsache, dass sonst keinerlei Vermögen meines Vaters da war oder ich geerbert habe und weil nach dem Tod keinerlei Zinsen oder sonstige Einnahmen erwirtschaftet worden sind
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Re: Steuererklärung Sohn eines verstrobenen Zollbeamten?
Da der Grundfreibetrag überschritten wurde, ist eine Steuererklärung abzugeben.
Was Du dann geerbt hast oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, was Du für dich in deiner Erklärung angeben musst.
Sollten hier sogar Miese bei raus kommen, solltest Du besser einen Steuerberater aufsuchen.
Was Du dann geerbt hast oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, was Du für dich in deiner Erklärung angeben musst.
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Re: Steuererklärung Sohn eines verstrobenen Zollbeamten?
Fall das für dich zuständige Finanzamt relativ gut zu erreichen ist, würde ich da mal vorsprechen.
Beispiel: http://www.finanzamt.sachsen.de/2934.html
Beispiel: http://www.finanzamt.sachsen.de/2934.html
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Re: Steuererklärung Sohn eines verstrobenen Zollbeamten?
Das Sterbegeld, welches du als Berechtigter bekommen hast, ist für dich steuerpflichtiger, jedoch nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.
Wenn du keine Lohnsteuerkarte an des BADV gegeben hast um die Versteuerung nach deiner Steuerklasse vorzunehmen zu lassen hat das BADV diesen "Arbeitslohn" nach Steuerklasse 6 versteuert.
Bei Versteuerung nach Steuerklasse 6 wird man in der Regel zur Abgabe eine Steuererklärung aufgefordert.
Wenn man sich da gar nicht auskennt empfehle ich den Gang zu einem Lohnsteuerhilfeverein. Die kümmern sich darum.
Der Beitrag dafür geht nach dem Jahreseinkommen. Bei den genannten Nettobeträgen würde ich von einem Brutto (Bruttorente und Bruttosterbegeld) von 20.000-30.000 € ausgehen, das wären dann 99 €.
Ich kann ja mal einen Link zu einem LHV einfügen. Ich würde auf jeden Fall mal mit denen Kontakt aufnehmen.
In der Regel kommt eine Steuerrückerstattung raus.
http://www.vlh.de/mitgliedschaft/beitraege.html
Wenn du keine Lohnsteuerkarte an des BADV gegeben hast um die Versteuerung nach deiner Steuerklasse vorzunehmen zu lassen hat das BADV diesen "Arbeitslohn" nach Steuerklasse 6 versteuert.
Bei Versteuerung nach Steuerklasse 6 wird man in der Regel zur Abgabe eine Steuererklärung aufgefordert.
Wenn man sich da gar nicht auskennt empfehle ich den Gang zu einem Lohnsteuerhilfeverein. Die kümmern sich darum.
Der Beitrag dafür geht nach dem Jahreseinkommen. Bei den genannten Nettobeträgen würde ich von einem Brutto (Bruttorente und Bruttosterbegeld) von 20.000-30.000 € ausgehen, das wären dann 99 €.
Ich kann ja mal einen Link zu einem LHV einfügen. Ich würde auf jeden Fall mal mit denen Kontakt aufnehmen.
In der Regel kommt eine Steuerrückerstattung raus.
http://www.vlh.de/mitgliedschaft/beitraege.html
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Re: Steuererklärung Sohn eines verstrobenen Zollbeamten?
Auf die Versorgungsbezüge wurde bereits Lohnsteuer einbehalten. Dies dürfte der Bescheinigung zu entnehmen sein.
Grundsätzlich dürfte ein Versorgungsempfänger kein Fall einer Pflichtveranlagung nach dem EStG sein. Der Steuerpflichtige bzw. seine Rechtsnachfolger hätten dann die Möglichkeit im Wege der Antragsveranlagung ein ESt-Erklärung abzugeben. Andernfalls wären Sie als Rechtsnachfolger von dem Finanzamt bereits aufgefordert worden, eine Erklärung abzugeben.
Fazit: Grundsätzlich keine Pflicht, aber die Möglichkeit gezahlte Lohnsteuer zumindest teilweise erstattet zu bekommen.
Grundsätzlich dürfte ein Versorgungsempfänger kein Fall einer Pflichtveranlagung nach dem EStG sein. Der Steuerpflichtige bzw. seine Rechtsnachfolger hätten dann die Möglichkeit im Wege der Antragsveranlagung ein ESt-Erklärung abzugeben. Andernfalls wären Sie als Rechtsnachfolger von dem Finanzamt bereits aufgefordert worden, eine Erklärung abzugeben.
Fazit: Grundsätzlich keine Pflicht, aber die Möglichkeit gezahlte Lohnsteuer zumindest teilweise erstattet zu bekommen.