Hallo,
Ich bin derzeit noch in Elternzeit aber möchte anschließend gern Teilzeit (20 Std) wieder arbeiten gehen. Nun hat man mir schon suggeriert, dass ich dann damit rechnen müsse, eine Stelle mit einer anderen Teilzeitkraft zu teilen - also Jobsharing. Ich wüsste gar nicht, wie ich das mit 2 Kindern und Mann im Schichtdienst hinkriegen soll.
Daher meine Frage, kann man mich dazu zwingen Jobsharing zu machen?
Job-Sharing
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Re: Job-Sharing
Nein - zwingen kann man dich nicht.Necke1805 hat geschrieben:Hallo,
Ich bin derzeit noch in Elternzeit aber möchte anschließend gern Teilzeit (20 Std) wieder arbeiten gehen. Nun hat man mir schon suggeriert, dass ich dann damit rechnen müsse, eine Stelle mit einer anderen Teilzeitkraft zu teilen - also Jobsharing. Ich wüsste gar nicht, wie ich das mit 2 Kindern und Mann im Schichtdienst hinkriegen soll.
Daher meine Frage, kann man mich dazu zwingen Jobsharing zu machen?

Aber vermutlich bekommst Du dann keine Teilzeitbeschäftigung mit 20 Stunden!

Re: Job-Sharing
Haha, ja, das ist mir schon klar 
Ich meinte, ob ich auch "durchsetzen" kann 20 Std/Woche zu arbeiten und zwar ab morgens. Kann ja sein, dass das schonmal jemand gemacht hat oder ob sich alle immer dem Schicksal fügen

Ich meinte, ob ich auch "durchsetzen" kann 20 Std/Woche zu arbeiten und zwar ab morgens. Kann ja sein, dass das schonmal jemand gemacht hat oder ob sich alle immer dem Schicksal fügen

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Re: Job-Sharing
Die Antwort ist juristisch GANZ einfach:Necke1805 hat geschrieben:Haha, ja, das ist mir schon klar
Ich meinte, ob ich auch "durchsetzen" kann 20 Std/Woche zu arbeiten und zwar ab morgens. Kann ja sein, dass das schonmal jemand gemacht hat oder ob sich alle immer dem Schicksal fügen
Du hast einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Du teilst den Beginn der Teilzeit und die von dir gewünschte Verteilung der Arbeitszeit spätestens 3 Monate vorher mit.
Das war es !!!
Große Arbeitgeber haben keine realistische Chance das mit Organisationsgründen etc. abzuwehren.
Ein Beispiellink:
http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_f ... pruch.html
Sollte sich deine Behörde mit dem Hinweis dagen wehren, diese Regelung würde nur für Arbeitnehmer und nicht für Beamte gelten, steht das gegen die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Wenn man/frau kein Duckmäuser ist, empfiehlt sich ein netter Anwalt für Beamtenrecht/Verwaltungsrecht. Das nimmt dann die Emotionen der Menschlein schnell heraus.
Bei deiner Situation ist ein "Jobsharing" am Nachmittag für einen Dienstherrn mit Fürsorgepflicht eigentlich gar keine Überlegung. Wenn du bei einer normalen Behörde bist.