Sehr geehrte Forenmitglieder,
nach Aufgabe meiner kurzweiligen Tätigkeit als Angestellte bei meiner ehemaligen Ausbildungsbehörde habe ich direkt im Anschluss daran einen Medizin-Studienplatz in den USA angenommen, wobei ich gleichzeitig noch als Jura-Studentin in Deutschland eingeschrieben war (falls etwas, wie geschehen, schief geht). Peinlicherweise hielt ich es aus extremem Heimweh jedoch nur ca. drei Wochen in den USA aus, brach dort relativ schnell meine Zelte ab und studierte in Deutschland Jura. Während des Jurastudiums bewarb ich mich versärkt wieder um eine Stelle im öffenlichen Dienst, welche ich letztendlich auch bekam (zunächst als Angestellte, ca. nach einem halben Jahr erfolgte die Verbeamtung). In meinem Lebenslauf habe ich jedoch zu keinem Zeitpunkt angegeben, dass ich diese drei Wochen in den USA zwecks Studium bzw. vorliegend wohl eher versuchter Studienaufnahme war. Ich habe lediglich das Jurastudium angegeben. Auch in dem Vorstellungsgespräch habe ich nichts von diesem kurzen Intermezzo erwähnt und bei der Darstellung des Lebenslaufes wiederum nur das Jurastudium nach Aufgabe meiner Angestelltentätigkeit bei meiner Ausbildungsbehörde mündlich erörtert.
Mich plagt ein schlechtes Gewissen bzw. die Angst, was passiert, wenn dieses Verschweigen irgendwann einmal ans Tageslicht gelangt. Falls im Nachhinein herauskäme, dass ich dies verschwiegen habe, wäre dies im ein Entlassungsgrund?
Mit freundlichen Grüßen
Maleficent
Angst, entlassen zu werden.
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Re: Angst, entlassen zu werden.
Da du parallel hier in D eingeschrieben warst, war das andere doch nur eine Urlaubsreise. 

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Re: Angst, entlassen zu werden.
Ich empfand es damals nicht als relevant bzw. erwähnenswert anzugeben.
- Baumschubser
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Re: Angst, entlassen zu werden.
Mach dir keine Gedanken deshalb. Für meinen Geschmack ist entscheidend, dass du in dem Zeitraum hier eingeschrieben warst. Wo du dich aufgehalten hast, ist zweitrangig. Ich würds nicht an die große Glocke hängen, aber selbst wenn, für eine Entlassung reicht diese Kleinigkeit für meinen Geschmack keinesfalls.