Hallo, ich habe folgende Frage:
Ich bin bereits Beamtin auf Probe und nun stand meine ärztliche Untersuchung für die Lebzeitverbeamtung an. Alles war auch völlig in Ordnung, bis mich der Arzt nach Medikamenten fragte, die ich einnehme. Ich sagte ihm hierauf wahrheitsgemäß, dass ich Schilddrüsenhormone einnehme, da bei mir vor einem Jahr eine Schilddrüsenunterfunktion festgfestellt wurde.
Alles Weitere ging dann auch relativ schnell. Der Arzt erklärte mir, dass dies ein absoluter Ausschlußgrund ist und so ist es dann auch gekommen.
Ich war zunächst wie geschockt, denn auf einmal stand ich vor dem beruflichen aus und das mit Mitte 30!
Ich habe mich natürlich umgehend informiert, denn ich konnte mir nicht vorstellen, dass dies tatsächlich ein Grund sein kann, von meinem Dienst ausgeschlossen zu werden. Immerhin hatte ich vor der Einnahme des Medikamentes nie Beschwerden und bekam es rein vorbeugend, wie mir mein behandelnder Arzt damals erklärte.
Der Amtsarzt erklärte es schlicht damit, dass man nicht abschätzen könne, wie sich das Ganze in 20 Jahren entwickeln würde.
Die Gegenaussage meines Hausarztes hingegen war, dass es überhaupt keine Komplikationen geben kann, wenn ich das Medikament regelmäßig einnehme. Er hat mir dies sogar schriftlich attestiert.
Ich habe jetzt viel recherchiert und bin dabei im Internet als auch im persönlichen Umfeld auf Personen gestoßen, die ebenfalls eine Unterfunktion haben, dies auch bei der amtsärztlichen Untersuchung angaben und dennoch auf Lebzeit verbeamtet wurden.
Verstößt so etwas dann nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot?
Ich überlege schon, ob ich dagegen klagen soll.
Wie seht Ihr das Ganze? Habt Ihr vielleicht persönliche Erfahrungen damit gemacht?
Ich bin derzeit für jeden Rat dankbar, denn derzeit bin ich so verzweifelt, wie ich es noch nie in meinem Leben war...
Beendigung meines Beamtenverhältnisses
Moderator: Moderatoren
Re: Beendigung meines Beamtenverhältnisses
Die Behörde ist in der Beweispflicht.
"...nicht abschätzen können" ist kein Ablehnungsgrund. -> dagegen klagen.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2013&nr=52
http://www.felser.de/blog/bverwg-gesund ... i-beamten/
"...nicht abschätzen können" ist kein Ablehnungsgrund. -> dagegen klagen.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2013&nr=52
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Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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Re: Beendigung meines Beamtenverhältnisses
Selber kann ich bestätigen, dass es mit einer Schilddrüsen(SD)-erkrankung und gut eingestellten SD-Tabletten sehr gut zu leben ist. Besser als vorher als die SD wie bei vielen Menschen falsch funktionierte. Die Medizin entwickelt sich halt weiter. Ich kenne Menschen die leben schon seit 30 Jahren ohne SD und ohne Probleme. Die SD-Tabletten sind ferner nicht teuer. Es ist doch gut das man so eine Krankheit wie die SD schon bei dir diagnostiziert hat bevor viele Krankheiten folgen, die man sich erstmal nicht erklären kann, bis man merkt das sie auf die nicht funktionierende SD zu schieben ist. Aber ich bin nicht der Amtsarzt der überzeugt werden muss.
Die 20-Jahr-Aussage des Amtsarztes ist jedenfalls m. E. willkürlich für jeden Beamtenanwärter anzuwenden. Was ist schon in 20 Jahren. Ich kenne aber Leute die schon seit 30 Jahren bei bester Gesundheit mit der SD-Tabletteneinahme leben!!!
Vielleicht kann dir der SD-Verband helfen:
http://www.sd-bv.de/
oder hier
https://www.sd-krebs.de/index.htm?https ... c2097.html
Zitate: "Bei mir hat es sich um die Verbeamtung auf Widerruf gehandelt, aber im Gespräch hat er (Anm. der Amtsarzt) mir gesagt, dass der SD-Krebs auch kein Kriterium gegen eine Verbeamtung auf Probe und auf Lebenszeit ist, wenn die Nachuntersuchungen weiterhin keine Hinweise auf ein Rezidiv ergeben. Andere chronische Erkrankungen können ggf. aber schon gegen eine Verbeamtung sprechen. Es kommt darauf an, ob der Amtsarzt prognostiziert, dass du trotz einer Erkrankung deinen Dienst erfüllen kannst. Bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises muss dies aber nur für die nächsten 5 Jahre ab Untersuchung prognostiziert werden.
Mit ganz vielen Erkrankungen wird man aber eingestellt. Auf der letzten Schwerbehinderten-Personalversammlung habe ich z.B. Kolleginnen kennengelernt mit Diabetes,..." etc. etc.
Die 20-Jahr-Aussage des Amtsarztes ist jedenfalls m. E. willkürlich für jeden Beamtenanwärter anzuwenden. Was ist schon in 20 Jahren. Ich kenne aber Leute die schon seit 30 Jahren bei bester Gesundheit mit der SD-Tabletteneinahme leben!!!
Vielleicht kann dir der SD-Verband helfen:
http://www.sd-bv.de/
oder hier
https://www.sd-krebs.de/index.htm?https ... c2097.html
Zitate: "Bei mir hat es sich um die Verbeamtung auf Widerruf gehandelt, aber im Gespräch hat er (Anm. der Amtsarzt) mir gesagt, dass der SD-Krebs auch kein Kriterium gegen eine Verbeamtung auf Probe und auf Lebenszeit ist, wenn die Nachuntersuchungen weiterhin keine Hinweise auf ein Rezidiv ergeben. Andere chronische Erkrankungen können ggf. aber schon gegen eine Verbeamtung sprechen. Es kommt darauf an, ob der Amtsarzt prognostiziert, dass du trotz einer Erkrankung deinen Dienst erfüllen kannst. Bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises muss dies aber nur für die nächsten 5 Jahre ab Untersuchung prognostiziert werden.
Mit ganz vielen Erkrankungen wird man aber eingestellt. Auf der letzten Schwerbehinderten-Personalversammlung habe ich z.B. Kolleginnen kennengelernt mit Diabetes,..." etc. etc.
Re: Beendigung meines Beamtenverhältnisses
Vielen vielen Dank schon einmal für die Antworten! Gerade das Urteil des BVG kannte ich noch gar nicht. Wie kann es denn sein, dass der Amtsarzt darüber nicht bescheid weiß?? Er zerstört Existenzen auf Grundlage von Unwissenheit!
Dieses Urteil spricht ja gerade für Menschen wie mich, die lediglich eine geringe Unterfunktion haben. Denn ich hatte niemals Probleme durch meine Unterfunktion noch ist zu erwarten, dass Probleme auftauchen werden.
Meine Frage ist nun, wie kann ich dagegen angehen? Mein Beamtenverhältnis wurde bereits aufgehoben, ich sitze praktisch auf der Straße...An wen muss ich mich wenden?
Und noch eine Frage: Bezieht sich dieses Urteil nur auf Personen mit einem bestimmten Behinderungsgrad?
Dieses Urteil spricht ja gerade für Menschen wie mich, die lediglich eine geringe Unterfunktion haben. Denn ich hatte niemals Probleme durch meine Unterfunktion noch ist zu erwarten, dass Probleme auftauchen werden.
Meine Frage ist nun, wie kann ich dagegen angehen? Mein Beamtenverhältnis wurde bereits aufgehoben, ich sitze praktisch auf der Straße...An wen muss ich mich wenden?
Und noch eine Frage: Bezieht sich dieses Urteil nur auf Personen mit einem bestimmten Behinderungsgrad?
Re: Beendigung meines Beamtenverhältnisses
Ich wurde laut Bescheid mit Wirkung zum 01.05.2014 entlassen.
Wie hoch sind denn die Chancen gegen diesen Bescheid zu klagen? Im schlimmsten Fall müsste ich ja alle Kosten selber tragen und da ich jetzt arbeitslos bin, weiß ich nicht, ob mir ein Anwalt hierbei helfen wird...
Oh mann, ich bin so verzweifelt. Das ganze hat mich so runtergezogen, dass ich kaum noch eine Nacht durchschlafe und ständig übermüdet bin. Ich bekomme kaum noch einen klaren Gedanken auf die Reihe. Auch deshalb habe ich mich hilfesuchend an dieses Forum gewandt.
Vielleicht findet sich ja auch noch eine Person, die ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mit der ich mich zusammen tun könnte.
Wie hoch sind denn die Chancen gegen diesen Bescheid zu klagen? Im schlimmsten Fall müsste ich ja alle Kosten selber tragen und da ich jetzt arbeitslos bin, weiß ich nicht, ob mir ein Anwalt hierbei helfen wird...
Oh mann, ich bin so verzweifelt. Das ganze hat mich so runtergezogen, dass ich kaum noch eine Nacht durchschlafe und ständig übermüdet bin. Ich bekomme kaum noch einen klaren Gedanken auf die Reihe. Auch deshalb habe ich mich hilfesuchend an dieses Forum gewandt.
Vielleicht findet sich ja auch noch eine Person, die ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mit der ich mich zusammen tun könnte.
Re: Beendigung meines Beamtenverhältnisses
Nein, der Bescheid ist auf den 29.04.2014 datiert. Am 01.05.2014 hätte ich meine Lebzeitverbeamtung bekommen sollen und bis kurz davor wurde mir von Seiten des ärztlichen Dienstes auch gesagt, dass das mit der Schilddrüse keine Probleme darstellen würde.
Allerdings wird jegliche Erkrankung des endokrinen Systems als Ausschlußkriterium gewertet. Das hat der Amtsarzt dann wohl auch erst im Nachhinein nachschlagen müssen...
Mein Arzt sagte mir auch noch einmal, dass absolut keine Erkrankung vorliegt und ich die Tabletten lediglich als rein vorbeugende Maßnahme bekommen hätte. Er sagte, dass jeder dritte Deutsche eine leichte Über- oder Unterfunktion hätte...
Ich habe mir heute einen Anwalt genommen um zunächst Widerspruch einzulegen. Alles Weitere wird sich jetzt ergeben. Aber ehrlich gesagt habe ich wenig Hoffnung, jemals wieder in den Staatsdienst übernommen zu werden.
Allerdings wird jegliche Erkrankung des endokrinen Systems als Ausschlußkriterium gewertet. Das hat der Amtsarzt dann wohl auch erst im Nachhinein nachschlagen müssen...
Mein Arzt sagte mir auch noch einmal, dass absolut keine Erkrankung vorliegt und ich die Tabletten lediglich als rein vorbeugende Maßnahme bekommen hätte. Er sagte, dass jeder dritte Deutsche eine leichte Über- oder Unterfunktion hätte...
Ich habe mir heute einen Anwalt genommen um zunächst Widerspruch einzulegen. Alles Weitere wird sich jetzt ergeben. Aber ehrlich gesagt habe ich wenig Hoffnung, jemals wieder in den Staatsdienst übernommen zu werden.
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Beendigung meines Beamtenverhältnisses
Hallo Samsung,
bin erst jetzt auf Deinen beitrag aufmerksam geworden.
Hier mal ein wichtiger Hinweis, wie es so oder so ähnlich im LBG der Bundesländer zu Entlassungen geregelt ist:
§ 34 Fristen und Folgen der Entlassung (hier LBG Berlin)
(1) Die Entlassung durch Verwaltungsakt nach § 23 des Beamtenstatusgesetzes tritt, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist, mit Ende des Monats ein, der auf die Zustellung der Entscheidung
folgt.
(2) Die Entlassung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Beamtenstatusgesetzes tritt mit der Zustellung
ein.
(3) Die Entlassung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes ist zum beantragten
Zeitpunkt auszusprechen; sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtinnen
oder Beamten ihre Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt haben, längstens drei Monate. Das Verlangen
auf Entlassung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes kann, solange die
Entlassungsentscheidung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei
der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde
auch nach Ablauf dieser Frist.
(4) Bei der Entlassung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Beamtenstatusgesetzes sind folgende Fristen
einzuhalten:
bei einer Beschäftigungszeit
bis zu drei Monaten zwei Wochen zum Monatsschluss,
von mehr als drei Monaten ein Monat zum Monatsschluss,
von mindestens einem Jahr sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Als Beschäftigungszeit gilt die Zeit ununterbrochener Tätigkeit im Beamtenverhältnis auf Probe im
Bereich desselben Dienstherrn.
(5) Nach der Entlassung hat die frühere Beamtin oder der frühere Beamte keinen Anspruch auf
Besoldung, Versorgung oder sonstige Geldleistungen.
Geht man nun von diesem Gesetzestext aus, ist Deine Entlassung rechtswidrig, weil entsprechende Frist nicht eingehalten wurden.
Denn ich gehe mal davon aus, dass Deine Beschäftigungszeit länger als als ein Jahr gewesen ist.
Wie es im BBG geregelt ist, findest Du im folgenden Link:
http://dejure.org/gesetze/BBG/34.html
Es erstaunt mich, dass der Personalrat, der diese Entlassung zustimmen muß, hier kein Veto eingelegt hat.
Ich kann Dir nur anraten schnellstmöglich und ohne Verzug einen RA für Verwaltungsrecht au zu suchen und Dich beraten lassen.
Rechtsschutzversicherung ja oder nein - entscheidend ist, dass hier wohl offensichtlich elementare Fehler begangen wurden.
Das kannst Du nicht allein bewerkstelligen und brauchst professionelle Hilfe.
Wir können Dir zwar Empfehlungen oder Ratschläge noch und nöcher geben. Es ändert nichts daran, dass Du schnell aktiv werden mußt, um Deine Rechte zu wahren.
Gruß Tiefensee
bin erst jetzt auf Deinen beitrag aufmerksam geworden.
Hier mal ein wichtiger Hinweis, wie es so oder so ähnlich im LBG der Bundesländer zu Entlassungen geregelt ist:
§ 34 Fristen und Folgen der Entlassung (hier LBG Berlin)
(1) Die Entlassung durch Verwaltungsakt nach § 23 des Beamtenstatusgesetzes tritt, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist, mit Ende des Monats ein, der auf die Zustellung der Entscheidung
folgt.
(2) Die Entlassung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Beamtenstatusgesetzes tritt mit der Zustellung
ein.
(3) Die Entlassung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes ist zum beantragten
Zeitpunkt auszusprechen; sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtinnen
oder Beamten ihre Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt haben, längstens drei Monate. Das Verlangen
auf Entlassung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes kann, solange die
Entlassungsentscheidung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei
der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde
auch nach Ablauf dieser Frist.
(4) Bei der Entlassung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Beamtenstatusgesetzes sind folgende Fristen
einzuhalten:
bei einer Beschäftigungszeit
bis zu drei Monaten zwei Wochen zum Monatsschluss,
von mehr als drei Monaten ein Monat zum Monatsschluss,
von mindestens einem Jahr sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Als Beschäftigungszeit gilt die Zeit ununterbrochener Tätigkeit im Beamtenverhältnis auf Probe im
Bereich desselben Dienstherrn.
(5) Nach der Entlassung hat die frühere Beamtin oder der frühere Beamte keinen Anspruch auf
Besoldung, Versorgung oder sonstige Geldleistungen.
Geht man nun von diesem Gesetzestext aus, ist Deine Entlassung rechtswidrig, weil entsprechende Frist nicht eingehalten wurden.
Denn ich gehe mal davon aus, dass Deine Beschäftigungszeit länger als als ein Jahr gewesen ist.
Wie es im BBG geregelt ist, findest Du im folgenden Link:
http://dejure.org/gesetze/BBG/34.html
Es erstaunt mich, dass der Personalrat, der diese Entlassung zustimmen muß, hier kein Veto eingelegt hat.
Ich kann Dir nur anraten schnellstmöglich und ohne Verzug einen RA für Verwaltungsrecht au zu suchen und Dich beraten lassen.
Rechtsschutzversicherung ja oder nein - entscheidend ist, dass hier wohl offensichtlich elementare Fehler begangen wurden.
Das kannst Du nicht allein bewerkstelligen und brauchst professionelle Hilfe.
Wir können Dir zwar Empfehlungen oder Ratschläge noch und nöcher geben. Es ändert nichts daran, dass Du schnell aktiv werden mußt, um Deine Rechte zu wahren.
Gruß Tiefensee
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.