Beamter (PKV) heiratet Angestellte (GKV), wie versichern?

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
beamter_xyz
Beiträge: 4
Registriert: 30. Apr 2014, 17:22
Behörde:

Beamter (PKV) heiratet Angestellte (GKV), wie versichern?

Beitrag von beamter_xyz »

Hallo liebe Beamtentalker,

ich habe schon sehr viele Beiträge hier gelesen und habe dennoch ein paar Fragen/Unsicherheiten. Könnt ihr mir bitte helfen die Fragen zu beantworten?

Ich bin Bundesbeamter (beihilfefähig und PKV versichert) und werde dieses Jahr meine Freundin (Angestellte, GKV) heiraten. Ich überlege Sie auch in der PKV zu versichern. Laut §4 Bundesbeihilfeverordnung – BBhV sind Ehegattinnen berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte 17.000€ nicht übersteigt. Meine Freundin verdient im Jahr unter 17.000€, ich gehe davon aus das es sich um die Netto-Beiträge handelt.

Meine Fragen:
1. Kann ich meine Freundin ab dem Tag der Heirat einfach in meiner PKV versichern und die GKV zu diesem Tag kündigen?
2. Was passiert auf ihrer Gehaltsabrechnung? Bisher hat ihr Arbeitgeber und sie monatlich Abzüge für die GKV. Entfallen diese Abzüge und Sie erhält dann mehr Netto vom Brutto als Auszahlung am Ende vom Monat?
3. Kann ich einfach ihre Lohnsteuerklasse auf 5 wechseln (da sie weniger verdient), damit sie auch weiterhin unter 17.000€/Jährlich bleibt?
4. Was passiert wenn Sie irgendwann mehr als 17.000€ verdient. Dann müsste sie in die GKV wechseln. Läuft das problemlos?
5. Was passiert wenn Sie erneut (zum 2. Mal) in die PKV wechseln möchte, weil sie z.B. nicht mehr arbeiten geht. Gibt es eine Möglichkeit die vorherige PKV-Mitgliedschaft ruhen zu lassen?
6. Falls wir Nachwuchs bekommen muss dieser dann natürlich in die PKV, in der wir beide Mitglied wären. Alternativ bleibt meine Freundin in der GKV versichert, könnte ich dann unseren Nachwuchs über die GKV versichern (Familienversicherung) solange ich unter 49.500€ Netto im Jahr verdiene?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und Ideen!
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Beamter (PKV) heiratet Angestellte (GKV), wie versichern

Beitrag von Steinbock »

beamter_xyz hat geschrieben:Hallo liebe Beamtentalker,

ich habe schon sehr viele Beiträge hier gelesen und habe dennoch ein paar Fragen/Unsicherheiten. Könnt ihr mir bitte helfen die Fragen zu beantworten?

Ich bin Bundesbeamter (beihilfefähig und PKV versichert) und werde dieses Jahr meine Freundin (Angestellte, GKV) heiraten. Ich überlege Sie auch in der PKV zu versichern. Laut §4 Bundesbeihilfeverordnung – BBhV sind Ehegattinnen berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte 17.000€ nicht übersteigt. Meine Freundin verdient im Jahr unter 17.000€, ich gehe davon aus das es sich um die Netto-Beiträge handelt.
Nein - es handelt sich um Steuerpflichtige Einkünfte (also Brutto).
allerdings spielt dies bei deiner Freundin überhaupt keine Rolle, da eine Arbeitnehmerin die ein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat laut
Sozialgesetzbuch V immer GKV-Pflichtig ist (Bei der JAEG handelt es sich auch um die Brutto-Einkünfte und zwar von 53.550 €)
Sollte deine Freundin über diese Grenze kommen, kann sie sich zwar privat versichern aber nur zu 100 % Tarifen.
Meine Fragen:
1. Kann ich meine Freundin ab dem Tag der Heirat einfach in meiner PKV versichern und die GKV zu diesem Tag kündigen?
2. Was passiert auf ihrer Gehaltsabrechnung? Bisher hat ihr Arbeitgeber und sie monatlich Abzüge für die GKV. Entfallen diese Abzüge und Sie erhält dann mehr Netto vom Brutto als Auszahlung am Ende vom Monat?
4. Was passiert wenn Sie irgendwann mehr als 17.000€ verdient. Dann müsste sie in die GKV wechseln. Läuft das problemlos?
siehe oben !
3. Kann ich einfach ihre Lohnsteuerklasse auf 5 wechseln (da sie weniger verdient), damit sie auch weiterhin unter 17.000€/Jährlich bleibt?
Bitte beachten - Berechnung findet immer nach dem Steuerpflichtigen Einkommen statt.
Wenn überhaupt - kann deine zukünftige Ehefrau die Steuerklasse ändern lassen !
6. Falls wir Nachwuchs bekommen muss dieser dann natürlich in die PKV, in der wir beide Mitglied wären. Alternativ bleibt meine Freundin in der GKV versichert, könnte ich dann unseren Nachwuchs über die GKV versichern (Familienversicherung) solange ich unter 49.500€ Netto im Jahr verdiene?
Da es ja nur ein PKV-Mitglied gibt und ein GKV-Mitglied kann man den Versicherungsschutz wählen.
Allerdings wenn das PKV-Mitglied ein Einkommen über der JAEG hat muss das Kind in die PKV - alternativ als freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag (ca. 150 €) in die GKV.

Gruß vom Steinbock
beamter_xyz
Beiträge: 4
Registriert: 30. Apr 2014, 17:22
Behörde:

Re: Beamter (PKV) heiratet Angestellte (GKV), wie versichern

Beitrag von beamter_xyz »

Vielen Dank Steinbock für deine schnellen und guten Antworten!

Bleib noch eine letzte Frage zu Punkt 5:

Was ist wenn meine zukünftige Frau ab dem Tag der Heirat nicht mehr arbeiten geht. Kann ich sie dann in der PKV versichern? Oder anders ausgedrückt. In welcher Konstellation kann ich sie in der PKV versichern? Weil ich anders nicht den Sinn verstehe von §4 Bundesbeihilfeverordnung – BBhV: "Ehegattinnen berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte 17.000€ nicht übersteigt"
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Beamter (PKV) heiratet Angestellte (GKV), wie versichern

Beitrag von Torquemada »

beamter_xyz hat geschrieben:Vielen Dank Steinbock für deine schnellen und guten Antworten!

Bleib noch eine letzte Frage zu Punkt 5:

Was ist wenn meine zukünftige Frau ab dem Tag der Heirat nicht mehr arbeiten geht. Kann ich sie dann in der PKV versichern? Oder anders ausgedrückt. In welcher Konstellation kann ich sie in der PKV versichern? Weil ich anders nicht den Sinn verstehe von §4 Bundesbeihilfeverordnung – BBhV: "Ehegattinnen berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte 17.000€ nicht übersteigt"

Die Regelung mit den 17.000 Euro greift in den Fällen, in denen die gesetzlich versicherte Person ZUSÄTZLICH etwas von der Beihilfe bekommen kann. Z.B. gibt es von der Beihilfe zahnärztliche Leistungen bezahlt, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.

Wenn deine Frau nach der Heirat ihre Arbeit aufgibt und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, besteht zwar während des ersten Monats einer Sperrzeit keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, doch hat sie während eines Monats nach Beendigung einer zuvor bestehenden Pflichtmitgliedschaft gemäß § 19 Abs.2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) weiterhin Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung. Nach Ablauf dieses Monats, d.h. ab Beginn des zweiten Monats bis zur zwölften Woche einer Sperrzeit setzt die reguläre Krankenversicherung der Arbeitslosen (KVdA) ein (§ 5 Abs.1 Nr.2 SGB V).
beamter_xyz
Beiträge: 4
Registriert: 30. Apr 2014, 17:22
Behörde:

Re: Beamter (PKV) heiratet Angestellte (GKV), wie versichern

Beitrag von beamter_xyz »

Okay verstehe, solange sie Arbeitslosengeld bezieht (d.h. max 12 Monate, da unter 50J.) bleibt sie in der GKV. Was passiert danach? Kann oder muss ich sie dann in der PKV versichern? Ich interessiere mich dafür unter welcher Konstellation sie in die PKV kommt.

Macht es Sinn jetzt schon eine Anwartschaft für sie abzuschließen? Ich denke wenn sie mit z.B. 50J. nicht mehr arbeiten geht, muss sie ja irgendwie versichert bleiben und in dem Alter könnte die PKV teurer werde oder Dinge ausschließen. Oder mache ich mir da zuviele Sorgen und sollte mich einfach auf meine Beihilfe verlassen?
Jetzt hab ich gelesen, dass es eine kleine und große Anwartschaft gibt. Sie ist 29J. alt und hat keine Vorerkrankungen, mit welchen Kosten muss ich für die Anwartschaft rechnen?
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Beamter (PKV) heiratet Angestellte (GKV), wie versichern

Beitrag von Steinbock »

beamter_xyz hat geschrieben:Vielen Dank Steinbock für deine schnellen und guten Antworten!

Bleib noch eine letzte Frage zu Punkt 5:

Was ist wenn meine zukünftige Frau ab dem Tag der Heirat nicht mehr arbeiten geht. Kann ich sie dann in der PKV versichern? Oder anders ausgedrückt. In welcher Konstellation kann ich sie in der PKV versichern? Weil ich anders nicht den Sinn verstehe von §4 Bundesbeihilfeverordnung – BBhV: "Ehegattinnen berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte 17.000€ nicht übersteigt"
Empfehlen würde ich dir für deine Ehefrau eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Dies bedeutet, der derzeitig Gesundheitszustand wird festgehalten und bei späterer Aktivierung einer PKV-Versicherung sind keine Gesundheitsfragen mehr erforderlich.

Wenn deine Ehefrau ein Jahresbruttoeinkommen unter 17.000 € hat, kann sie bereits nach der Eheschließung eine Zusatzversicherung für stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus incl. Chefarztbehandlung als Beihilfe-Restkosten über 30 % abschließen. Die Beihilfe leistet dann 70 %.

Wenn deine Ehefrau den Job aufgibt und nicht mehr GKV-Pflichtig ist (also wenn kein ALG 1 mehr gezahlt wird) kann sie sich privat zu 30 % versichern.
70 % leistet die Beihilfe.

Auch wenn deine Ehefrau z.B. sich selbständig macht und das Einkommen unter 17.000 € im Jahr liegt, greift die Beihilfe mit 70 % und sie kann in der PKV Restkosten-Tarife mit 30 % abschließen.

Sollte deine Ehefrau nicht mehr GKV-pflichtig sein und in der GKV als freiwilliges Mitglied versichert bleiben, wird dein hälftiges Bruttoeinkommen für die Berechnung des GKV-Beitrages herangezogen - davon dann ca. 15 % = mtl. Beitrag.

Also empfiehlt es sich für deine Ehefrau in die PKV zu wechseln.
Und Wechseln zwischen der GKV und PKV sind jederzeit mit einer Anwartschaftsversicherung möglich.

Gruß vom Steinbock
beamter_xyz
Beiträge: 4
Registriert: 30. Apr 2014, 17:22
Behörde:

Re: Beamter (PKV) heiratet Angestellte (GKV), wie versichern

Beitrag von beamter_xyz »

Steinbock hat geschrieben:
beamter_xyz hat geschrieben:Vielen Dank Steinbock für deine schnellen und guten Antworten!

Empfehlen würde ich dir für deine Ehefrau eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Dies bedeutet, der derzeitig Gesundheitszustand wird festgehalten und bei späterer Aktivierung einer PKV-Versicherung sind keine Gesundheitsfragen mehr erforderlich.
Laut meiner Beraterin gibt es zwei Anwartschaftsversicherungen und ich bin mir nicht sicher welche ich nehmen soll:
- Die große Anwartschaftsversicherung für 42,90€
- Die kleine Anwartschaftsversicherung für 1€

Bei der großen Anwartschaftsversicherung habe ich den Vorteil, dass das Eintrittsalter später nicht mehr berücksichtigt wird. Meinst du es spielt eine große Rolle bei den Mitgliedsbeiträgen, wenn meine Frau mit 50J feststellt, dass sie nicht mehr arbeiten gehen möchte und dann über die PKV versichert wird?

Solange sie in der GKV ist habe ich vor noch zwei Zusatztarife abzuschließen:
- Ergänzungstarif für die stationäre Krankenhausbehandlung für 29,91€
- Ergänzungstarif Zahn 50 % für 13,55€

Oder hast du bessere Empfehlungen für mich?
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Beamter (PKV) heiratet Angestellte (GKV), wie versichern

Beitrag von Steinbock »

beamter_xyz hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:
beamter_xyz hat geschrieben:Vielen Dank Steinbock für deine schnellen und guten Antworten!

Empfehlen würde ich dir für deine Ehefrau eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Dies bedeutet, der derzeitig Gesundheitszustand wird festgehalten und bei späterer Aktivierung einer PKV-Versicherung sind keine Gesundheitsfragen mehr erforderlich.
Laut meiner Beraterin gibt es zwei Anwartschaftsversicherungen und ich bin mir nicht sicher welche ich nehmen soll:
- Die große Anwartschaftsversicherung für 42,90€
- Die kleine Anwartschaftsversicherung für 1€

Bei der großen Anwartschaftsversicherung habe ich den Vorteil, dass das Eintrittsalter später nicht mehr berücksichtigt wird.
Dies ist so nicht ganz richtig.
Der Grundbeitrag bleibt zwar zum heutigen Eintrittsalter bestehen.
Jedoch bei Beitragsanpassungen wird für die Erhöhung das jeweilige Alter berücksichtigt.

Beispiel -
heutiges Alter(25 Jahre) - mtl. aktiver Beitrag wäre 200 € - davon wird dann die AWV berechnet.
mit 30 Jahren gibt es dann eine Erhöhung von 10 %
der entsprechende Altersbeitrag wäre 250 € = eine Beitragserhöhung von 25 € und davon die erhöhte AWV.

Ich würde etwas anderes empfehlen, solange noch kein aktiver Vertrag bestanden hat und zwar den Differenz-Betrag zwischen kleiner AWV + großer AWV in eine Altersversorgung einzuzahlen. Diesen kann man dann später dafür nutzen um die Beiträge zu reduzieren.

Vorteil: wenn später eine PKV-Versicherung für die Ehefrau nicht möglich ist z.B. bei Trennung, wäre das Kapital immer noch vorhanden.
Meinst du es spielt eine große Rolle bei den Mitgliedsbeiträgen, wenn meine Frau mit 50J feststellt, dass sie nicht mehr arbeiten gehen möchte und dann über die PKV versichert wird?
Die PKV dürfte der bessere Weg sein, wenn die GKV-Pflicht wegfällt (also nach Beendigung des Arbeitslosengeldes).
Denn sonst würde für den Beirag deiner Ehefrau das hälftige Brutto-Monatseinkommen von dir für die Berechnung herangezogen werden.
Solange sie in der GKV ist habe ich vor noch zwei Zusatztarife abzuschließen:
- Ergänzungstarif für die stationäre Krankenhausbehandlung für 29,91€
- Ergänzungstarif Zahn 50 % für 13,55€

Oder hast du bessere Empfehlungen für mich?
Möglich - aber dazu müsste ich zuerst einmal deinen Versicherer kennen und die entsprechenden Tarife die dir vorschweben.
Und natürlich auch noch das Geburtsdatum deiner Ehefrau.

Gruß vom Steinbock
Antworten