
Wenn eine Versetzung/Abordnung nicht möglich ist, habe ich gehört, dass in manchen Fällen eine "feindliche Übernahme" erfolgt. Also der Beamte einfach eine neue Urkunde von dem anderen Dienstherren bekommt.
Nun meine Frage, was passiert denn dann mit dem Urlaubsanspruch? wird der dann übernommen? und die Dienstzeit wird auch mit angerechnet? Oder schneidet man sich damit quasi ins eigene Fleisch?!