Verfall von resturlaub aus 2012 wg. Krankheit

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hustinettschen
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Verfall von resturlaub aus 2012 wg. Krankheit

Beitrag von hustinettschen »

Hallo, nach langer Krankheit befinde ich mich im Moment in der Wiedereingliederung. Diese geht bis Ende Mai.
Da ich ab Anfang letztes Jahr krankgeschrieben war, habe ich noch 10 Tage resturlaub aus dem Jahre 2012. Und natürlich auch noch meine 30 Tage aus dem Jahr 2013.

Nun meine Frage, mein Arbeitgeber sagt, das mein Rest Urlaub von 2012 am 31.05.2014 verfällt. Allerdings kann ich ihn jetzt nicht nehmen, da ich ja Eine Wiedereingliederung bis Ende Mai mache. Verfällt dieser wirklich????? Oder besteht auch die Möglichkeit sich diesen auszubezahlen lassen????? Und wenn ja, wie ist das bei landesbeamten von rlp??

Danke für eure Antwort
Adler
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Re: Verfall von resturlaub aus 2012 wg. Krankheit

Beitrag von Adler »

In RLP sind Beamte während der Wiedereingliederung offenbar dienstfähig. Also kann auch Urlaub gewährt werden.
http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/downl ... derung.pdf.

Aber unabhängig davon:
aus der Urlaubsverordnung RLP:
beachte Übergangsregelung des Artikel 2 der Änderungsverordnung vom 04.07.2013 (GVBl. S. 271):


(3) Urlaub, der im Jahr 2012 entstanden ist und wegen Dienstunfähigkeit nicht bis zum 30. September 2013 abgewickelt werden konnte, verfällt mit Ablauf des 30. Juni 2014.
http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... romHL=true.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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Bundesfreiwild
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Re: Verfall von resturlaub aus 2012 wg. Krankheit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Also in der WE abwickeln, sonst ist er weg. Die WE kann ja nach dem Urlaub weiterlaufen.
hustinettschen
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Re: Verfall von resturlaub aus 2012 wg. Krankheit

Beitrag von hustinettschen »

Hallo Adler, steht dad auch irgendwo im landesbeamtengesetz, das in der Wiedereingliederung Urlaub genommen werden darf?? Hab dazu nich's gefunden.

Und wie schaut es mit ausbezahlen aus??? Ist das auch möglich ?
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tiefenseer
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Re: Verfall von resturlaub aus 2012 wg. Krankheit

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Hustinettchen,

zu Deiner Anfrage:
hustinettschen hat geschrieben:Nun meine Frage, mein Arbeitgeber sagt, das mein Rest Urlaub von 2012 am 31.05.2014 verfällt. Allerdings kann ich ihn jetzt nicht nehmen, da ich ja Eine Wiedereingliederung bis Ende Mai mache. Verfällt dieser wirklich????? Oder besteht auch die Möglichkeit sich diesen auszubezahlen lassen????? Und wenn ja, wie ist das bei landesbeamten von rlp??

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