Kündigung der Beurlaubung, wie?
Moderator: Moderatoren
Kündigung der Beurlaubung, wie?
Hallo,
ich bin neu hier und suche dringend Hilfe wie ich den Urlaub unter Wegfall der Bezüge ordentlich kündige. Ich bin Beamtin bei der Telekom bzw. im Moment bei T-Systems angestellt. Demnächst werde ich zu einer externen Behörde abgeordnet und muß aber diese Beurlaubung vorher kündigen. Wie schreibt man sowas richtig? Kann mir bitte jemand helfen?
LG, Bogi
ich bin neu hier und suche dringend Hilfe wie ich den Urlaub unter Wegfall der Bezüge ordentlich kündige. Ich bin Beamtin bei der Telekom bzw. im Moment bei T-Systems angestellt. Demnächst werde ich zu einer externen Behörde abgeordnet und muß aber diese Beurlaubung vorher kündigen. Wie schreibt man sowas richtig? Kann mir bitte jemand helfen?
LG, Bogi
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Kater-Mikesch
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Re: Kündigung der Beurlaubung, wie?
Hallo,
formloses Schreiben an die Gesellschaft mit Einhaltung der Kdg.-Frist (siehe Arbeitsvertrag) - das reicht aus und somit fällst du wieder in den Schoß zur Mutter (oder vermutlich zur PBM NL) zurück...dann kommt aber zeitnah eine Zuweisung zur einer VCS-Einheit...
formloses Schreiben an die Gesellschaft mit Einhaltung der Kdg.-Frist (siehe Arbeitsvertrag) - das reicht aus und somit fällst du wieder in den Schoß zur Mutter (oder vermutlich zur PBM NL) zurück...dann kommt aber zeitnah eine Zuweisung zur einer VCS-Einheit...
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Kater-Mikesch
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Re: Kündigung der Beurlaubung, wie?
Hallo dibedupp,
jede Zuweisung Abordnung oder sonstiger Wechsel eines Beamten zu einer einem außerhalb der Telekom gelegenen Einheit oder Tochter- oder sonstigen Gesellschaft läuft über HBS.
Aus welchem Grund soll also HBS von diesem Wechsel jetzt nichts wissen ???
jede Zuweisung Abordnung oder sonstiger Wechsel eines Beamten zu einer einem außerhalb der Telekom gelegenen Einheit oder Tochter- oder sonstigen Gesellschaft läuft über HBS.
Aus welchem Grund soll also HBS von diesem Wechsel jetzt nichts wissen ???
- Bundesfreiwild
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Re: Kündigung der Beurlaubung, wie?
Ein paar ganz wichtige Feststellungen vorneweg:
Ein ABORDNUNG zu einer EXTERNEN Behörde ist eine absolut FREIWILLIGE Angelegenheit. Man kann dich dazu überhaupt nicht zwingen!!! Lass dir da mal nichts einreden.
FALLS du nun mit einer AO zur BA oder zum Zoll oder woandershein EINVERSTANDEN bist und das auch willst, ist das Verfahren normalerweise so:
Deine Beurlaubung wird in gegenseitigem Einverständnis zum (Beispiel) 31.05. beendet und du fällst für die eine Sekunde um 24 uhr am 31.05. in dein reguläres Beamtenverhältnis (Beispiel A8) zurück. Natürlich beginnt um 00.01 Uhr am 01.06. deine Abordnung (in der du weiterhin von der Telekom bezahlt wirst, die von deiner neuen Beschäftigungsbehörde derweil einen sogenannten Deckungsbeitrag bekommt, der einen Teil deines Gehaltes - für die Telekom - abdeckt). Für dich machts keinen Unterschied, was die im Hintergrund regeln, du bekommst deine Kohle weiter von der Telekom und die zusätzlichen Ausgleichszahlungen, die im Wechselfalle - insbesondere für BEURLAUBTE - vereinbart wurden.
Damit du nicht um evtl. größere Beträge beschissen wirst - falls du in einer Beurlaubung überwertig eingesetzt bist, solltest du SOFORT mit deinem Vivento-Berater (oder mit deiner aktuellen Führungskraft) darüber reden, welche Wechselanreize finanzieller Art derzeit gezahlt werden.
Ein ABORDNUNG zu einer EXTERNEN Behörde ist eine absolut FREIWILLIGE Angelegenheit. Man kann dich dazu überhaupt nicht zwingen!!! Lass dir da mal nichts einreden.
FALLS du nun mit einer AO zur BA oder zum Zoll oder woandershein EINVERSTANDEN bist und das auch willst, ist das Verfahren normalerweise so:
Deine Beurlaubung wird in gegenseitigem Einverständnis zum (Beispiel) 31.05. beendet und du fällst für die eine Sekunde um 24 uhr am 31.05. in dein reguläres Beamtenverhältnis (Beispiel A8) zurück. Natürlich beginnt um 00.01 Uhr am 01.06. deine Abordnung (in der du weiterhin von der Telekom bezahlt wirst, die von deiner neuen Beschäftigungsbehörde derweil einen sogenannten Deckungsbeitrag bekommt, der einen Teil deines Gehaltes - für die Telekom - abdeckt). Für dich machts keinen Unterschied, was die im Hintergrund regeln, du bekommst deine Kohle weiter von der Telekom und die zusätzlichen Ausgleichszahlungen, die im Wechselfalle - insbesondere für BEURLAUBTE - vereinbart wurden.
Damit du nicht um evtl. größere Beträge beschissen wirst - falls du in einer Beurlaubung überwertig eingesetzt bist, solltest du SOFORT mit deinem Vivento-Berater (oder mit deiner aktuellen Führungskraft) darüber reden, welche Wechselanreize finanzieller Art derzeit gezahlt werden.
- Bundesfreiwild
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Re: Kündigung der Beurlaubung, wie?
Hmm... ich lese grad nochmal deinen Beitrag nach. Du bist doch nicht in UoB, wenn du zur T-Sys in Beurlaubung gegangen bist.
Urlaub ohne Bezüge ist etwas anderes, als eine BEurlaubung zu einer GmbH.
UoB wäre, wenn du längere Zeit OHNE Beschäftigung deine Kinder erzogen hättest und nirgendwo bei Telekoms gearbeitet hättest. Es hätte ein Anfangs- und ein Ende-Datum für diesen UoB gegeben. Um DIESEN UoB früher als zum vereinbarten Endetermin zu beenden, müsste man tatsächlich einen Antrag stellen. Das ist doch hier gar nicht das Thema!
Eine BEurlaubung zur T-Sys ist etwas ganz anderes. Die Beurlaubung beginnt und endet automatisch, wenn der Grund für sie (die Beschäftigung bei einer Tochtergesellschaft) beginnt, bzw. endet. Und wenn eine BEurlaubung endet, lebt AUTOMATISCH das Beamtenverhältnis und die Gehaltszahlung wieder auf. Eine offizielle Kündigung deinerseits wäre damit nicht nötig.
ES KÖNNTE SEIN, dass du dir mit einer selbst durchgeführten Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der T-Sys Nachteile einbringst, in der Hinsicht, dass dann die evtl. erkleckliche Summe an Wechselanreizen NICHT gezahlt werden. Also vorsicht!
Du hast doch bei Beginn deiner BEurlaubung zur T-Sys ein Formular unterschrieben, in dem du zugestimmt hast, zur PBM-NL im Hintergrund versetzt zu werden, bzw. dass immer mindestens dein Beamtengehalt gezahlt wird, unabhängig davon, wie der Job bei T-Sys bewertet wäre. Bzw. dass die Beurlaubung durch jeden sachlichen Grund (das wäre z.B. eine Abordnung zu einer anderen Behörde) beendet werden kann.
Meiner Meinung nach bedarf es hier KEINER eigenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei der T-Sys, weil du Beamtin bist und die Beurlaubung durch den Beginn der AO automatisch (aus sachlichem Grund) endet.
Die Leute bei HBS sind in der Regel keine Beamten mehr, kennen sich mit den rechtlichen Hintergründen bei Beamten zum Teil nicht die Bohne aus.
Rede also zunächst einmal mit deinem Vivento-Berater, weise ihn/sie darauf hin, dass du wissen möchtest, welche finanziellen Wechselanreize es gibt (die findet man auch im Intranet) und dass du der Meinung bist, dass mit dem Einverständnis zur Abordnung und dem Beginndatum dieser AO, die Beurlaubung automatisch beendet wird und eine explizite KÜndigung deinerseits damit nicht nötig sei.
Urlaub ohne Bezüge ist etwas anderes, als eine BEurlaubung zu einer GmbH.
UoB wäre, wenn du längere Zeit OHNE Beschäftigung deine Kinder erzogen hättest und nirgendwo bei Telekoms gearbeitet hättest. Es hätte ein Anfangs- und ein Ende-Datum für diesen UoB gegeben. Um DIESEN UoB früher als zum vereinbarten Endetermin zu beenden, müsste man tatsächlich einen Antrag stellen. Das ist doch hier gar nicht das Thema!
Eine BEurlaubung zur T-Sys ist etwas ganz anderes. Die Beurlaubung beginnt und endet automatisch, wenn der Grund für sie (die Beschäftigung bei einer Tochtergesellschaft) beginnt, bzw. endet. Und wenn eine BEurlaubung endet, lebt AUTOMATISCH das Beamtenverhältnis und die Gehaltszahlung wieder auf. Eine offizielle Kündigung deinerseits wäre damit nicht nötig.
ES KÖNNTE SEIN, dass du dir mit einer selbst durchgeführten Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der T-Sys Nachteile einbringst, in der Hinsicht, dass dann die evtl. erkleckliche Summe an Wechselanreizen NICHT gezahlt werden. Also vorsicht!
Du hast doch bei Beginn deiner BEurlaubung zur T-Sys ein Formular unterschrieben, in dem du zugestimmt hast, zur PBM-NL im Hintergrund versetzt zu werden, bzw. dass immer mindestens dein Beamtengehalt gezahlt wird, unabhängig davon, wie der Job bei T-Sys bewertet wäre. Bzw. dass die Beurlaubung durch jeden sachlichen Grund (das wäre z.B. eine Abordnung zu einer anderen Behörde) beendet werden kann.
Meiner Meinung nach bedarf es hier KEINER eigenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei der T-Sys, weil du Beamtin bist und die Beurlaubung durch den Beginn der AO automatisch (aus sachlichem Grund) endet.
Die Leute bei HBS sind in der Regel keine Beamten mehr, kennen sich mit den rechtlichen Hintergründen bei Beamten zum Teil nicht die Bohne aus.
Rede also zunächst einmal mit deinem Vivento-Berater, weise ihn/sie darauf hin, dass du wissen möchtest, welche finanziellen Wechselanreize es gibt (die findet man auch im Intranet) und dass du der Meinung bist, dass mit dem Einverständnis zur Abordnung und dem Beginndatum dieser AO, die Beurlaubung automatisch beendet wird und eine explizite KÜndigung deinerseits damit nicht nötig sei.
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Kater-Mikesch
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Re: Kündigung der Beurlaubung, wie?
Hallo bogimaus ,
um hier nicht mal wieder aus der Glaskugel zu interpretieren, solltest du einmal genau Angaben machen:
- wo bist du aktuell und wie bist du dort untergebracht ?
- gehst du freiwillig in die AO oder durch Fristablauf Vertrag (ohne Verlängerung) bzw. aus welchem Grund gehst du in die AO
- wohin gehst du genau bzw. handelt es sich um eine AO oder ggf. um eine Zuweisung ?????
Bitte mal möglichst genau Daten angeben, nur so bekommst du auch detaillierte und richtige Auskünfte...
um hier nicht mal wieder aus der Glaskugel zu interpretieren, solltest du einmal genau Angaben machen:
- wo bist du aktuell und wie bist du dort untergebracht ?
- gehst du freiwillig in die AO oder durch Fristablauf Vertrag (ohne Verlängerung) bzw. aus welchem Grund gehst du in die AO
- wohin gehst du genau bzw. handelt es sich um eine AO oder ggf. um eine Zuweisung ?????
Bitte mal möglichst genau Daten angeben, nur so bekommst du auch detaillierte und richtige Auskünfte...
Re: Kündigung der Beurlaubung, wie?
Huhu!
Aktuell bin ich bei der T-Sys in Darmstadt als beurlaubte Beamtin. Ich gehe freiwillig in die Abordnung, habe mich bei der Stadt Karlsruhe beworben weil ich als Alleinerziehende mit Kind jeden Tag 2 Std einfacher Weg zur Arbeit fahren muß, die haben uns freundlicherweise Anfang letzten Jahres in Wohnortnähe aufgelöst. Da ich so ne lange Fahrzeit habe kann ich natürlich keine Mehrstunden arbeiten weil man nie weiß ob der Zug nu pünktlich ist oder nicht. Abgesehen davon ist das Arbeitsverhältnis zwischen meiner momentanen Chefin und mir extrem spannungsgeladen (die ist keine Beamtin und hat auch null Ahnung davon und benutzt mich als Prügelknaben), sie schrieb mir jetzt aber in einer Mail ich müsste die Beurlaubung kündigen. Das ist Urlaub unter Wegfall der Bezüge. Das Anstellungsverhältnis kündige ich natürlich nicht, da würde ich mir selber nen Bock schießen
Aktuell bin ich bei der T-Sys in Darmstadt als beurlaubte Beamtin. Ich gehe freiwillig in die Abordnung, habe mich bei der Stadt Karlsruhe beworben weil ich als Alleinerziehende mit Kind jeden Tag 2 Std einfacher Weg zur Arbeit fahren muß, die haben uns freundlicherweise Anfang letzten Jahres in Wohnortnähe aufgelöst. Da ich so ne lange Fahrzeit habe kann ich natürlich keine Mehrstunden arbeiten weil man nie weiß ob der Zug nu pünktlich ist oder nicht. Abgesehen davon ist das Arbeitsverhältnis zwischen meiner momentanen Chefin und mir extrem spannungsgeladen (die ist keine Beamtin und hat auch null Ahnung davon und benutzt mich als Prügelknaben), sie schrieb mir jetzt aber in einer Mail ich müsste die Beurlaubung kündigen. Das ist Urlaub unter Wegfall der Bezüge. Das Anstellungsverhältnis kündige ich natürlich nicht, da würde ich mir selber nen Bock schießen
LG, Bogi
Re: Kündigung der Beurlaubung, wie?
Hm.....wenn ich nur die Beurlaubung unter Wegfall der Bezüge (also in genau diesen Worten) zum 30.04.14 kündige und am 01.05.14 abgeordnet bin würde ich den Anstellungsvertrag kündigen? Versteh ich nicht so ganz.
LG, Bogi
- Bundesfreiwild
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Re: Kündigung der Beurlaubung, wie?
Ja,war ja klar. Cheffin ist Tarifkraft und hat NULL Plan.
Wie gesagt, wenn man die freiwillige Abordnung unterschreibt (und die musst du eh unterschreiben, weil es nach extern nur mit Zustimmung des Beamten geht, unterschreibst du gleichzeitig das Ende der Beurlaubung zur GmbH. Das geht in einem Zug.
Wie eben schon jemand sagte: Man kann nicht gleichzeitig in einem tariflichen Arbeitsverhältnis stehen (die Beurlaubung zur Gmbh und der dazu gehörige Arbeitsvertrag) und gleichzeitig als Beamtin in eine AO gehen, WEIL das nur im Zustand eines regulären Beamtenverhältnisses geht.
MIT dem Ende der Beurlaubung geht einher, dass damit auch der Arbeitsvertrag mit der GmbH beendet wird. Und der endet genau 0.0001 Sekunden bevor du die Abordnung beginnst. Es MUSS also SICHER sein, dass die Abordnung auch tatsächlich beginnen wird. Deshalb endet sowohl die Beurlaubung und damit dein Arbeitsverhältnis mit der GmbH, sozusagen um 0 Uhr mit Beginn des 1. Abordnungstages.
Dein tarifliches Arbeitsverhältniss mit der GmbH wird also auf JEDEN FALL beendet werden. FALLS man von dir tatsächlich verlangen sollte, ein explizites Kündigungsschreiben an deine GmbH zu senden, dann formuliere es auf jeden Fall so, dass du "vorbehaltlich kündigst und die Kündigungsabsicht nur wirksam wird, wenn die Abordnung tatsächlich vollzogen wird". Damit bist du auf der sicheren Seite, dass die GmbH die Kündigung erst durchzieht zu dem Zeitpunkt, an dem die Abordnung auch tatsächlich eintritt.
In Abordnung bist du natürlich wieder ganz normale Beamtin Ax und bekommst in der AO auch nur dein Beamtengehalt. Bitte unterhalte dich mit deinem Vivento-Berater auf jeden Fall über die finanziellen Anreize, die von der T bezahlt werden, wenn du von einer GmbH in eine externe Behördenabordnung wechselst. Das kann RICHTIG viel Geld sein, wenn du derzeit oberhalb deines Beamtenamtes bezahlt würdest. Die Anreize lassen sich auch im Intranet finden.
Wie gesagt, wenn man die freiwillige Abordnung unterschreibt (und die musst du eh unterschreiben, weil es nach extern nur mit Zustimmung des Beamten geht, unterschreibst du gleichzeitig das Ende der Beurlaubung zur GmbH. Das geht in einem Zug.
Wie eben schon jemand sagte: Man kann nicht gleichzeitig in einem tariflichen Arbeitsverhältnis stehen (die Beurlaubung zur Gmbh und der dazu gehörige Arbeitsvertrag) und gleichzeitig als Beamtin in eine AO gehen, WEIL das nur im Zustand eines regulären Beamtenverhältnisses geht.
MIT dem Ende der Beurlaubung geht einher, dass damit auch der Arbeitsvertrag mit der GmbH beendet wird. Und der endet genau 0.0001 Sekunden bevor du die Abordnung beginnst. Es MUSS also SICHER sein, dass die Abordnung auch tatsächlich beginnen wird. Deshalb endet sowohl die Beurlaubung und damit dein Arbeitsverhältnis mit der GmbH, sozusagen um 0 Uhr mit Beginn des 1. Abordnungstages.
Dein tarifliches Arbeitsverhältniss mit der GmbH wird also auf JEDEN FALL beendet werden. FALLS man von dir tatsächlich verlangen sollte, ein explizites Kündigungsschreiben an deine GmbH zu senden, dann formuliere es auf jeden Fall so, dass du "vorbehaltlich kündigst und die Kündigungsabsicht nur wirksam wird, wenn die Abordnung tatsächlich vollzogen wird". Damit bist du auf der sicheren Seite, dass die GmbH die Kündigung erst durchzieht zu dem Zeitpunkt, an dem die Abordnung auch tatsächlich eintritt.
In Abordnung bist du natürlich wieder ganz normale Beamtin Ax und bekommst in der AO auch nur dein Beamtengehalt. Bitte unterhalte dich mit deinem Vivento-Berater auf jeden Fall über die finanziellen Anreize, die von der T bezahlt werden, wenn du von einer GmbH in eine externe Behördenabordnung wechselst. Das kann RICHTIG viel Geld sein, wenn du derzeit oberhalb deines Beamtenamtes bezahlt würdest. Die Anreize lassen sich auch im Intranet finden.
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Kater-Mikesch
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: Kündigung der Beurlaubung, wie?
Hallo,
ich habe das Gefühl, dass bogimaus hier ein ganz anderes Problem hat...
Denn wenn sie wirklich (freiwillig) in die Abordnung geht, wird automatisch der Vertrag mit der T-System aufgelöst - das ist ein normaler Vorgang.
dibedupp hatte ja schon geschrieben, dass man nicht zwei Herren dienen kann (außer man ist Politiker - die können auch noch mehr Herren dienen).
Es geht bei diesem Fall ja nicht darum, dass einer gezwungen wird - die Userin fährt täglich über zwei Stunden und das will sie nicht mehr.
Jetzt kommt der Fall, dass wenn man bei einer GmbH ist und innerhalb einer (externen) Abordnung, wie hier im Fall zur Stadt, Wechselanreize gezahlt
werden...ist das so ???
Bitte erst mal im Intranet selber schlau machen, dann den Viventoberater über die Möglichkeiten informieren (oder über HR-Portal schreiben/anrufen).
Dann ist man gut aufgestellt und kann auch guten Gewissens in eine Abordnung gehen, die dann mehr bringt also das "Chaos" bei der Telekom.
Wenn man nur noch geduldet ist und nichts weiter ist als ein Kostenfaktor, kann es bei einer anderen Behörde oder bei einer anderen externen Firma nur
noch besser werden...

ich habe das Gefühl, dass bogimaus hier ein ganz anderes Problem hat...
Denn wenn sie wirklich (freiwillig) in die Abordnung geht, wird automatisch der Vertrag mit der T-System aufgelöst - das ist ein normaler Vorgang.
dibedupp hatte ja schon geschrieben, dass man nicht zwei Herren dienen kann (außer man ist Politiker - die können auch noch mehr Herren dienen).
Es geht bei diesem Fall ja nicht darum, dass einer gezwungen wird - die Userin fährt täglich über zwei Stunden und das will sie nicht mehr.
Jetzt kommt der Fall, dass wenn man bei einer GmbH ist und innerhalb einer (externen) Abordnung, wie hier im Fall zur Stadt, Wechselanreize gezahlt
werden...ist das so ???
Bitte erst mal im Intranet selber schlau machen, dann den Viventoberater über die Möglichkeiten informieren (oder über HR-Portal schreiben/anrufen).
Dann ist man gut aufgestellt und kann auch guten Gewissens in eine Abordnung gehen, die dann mehr bringt also das "Chaos" bei der Telekom.
Wenn man nur noch geduldet ist und nichts weiter ist als ein Kostenfaktor, kann es bei einer anderen Behörde oder bei einer anderen externen Firma nur
noch besser werden...
