Hallo zusammen,
folgende Situation:
Beihilfe kürzt die Analogbewertung der Rechnung, d.h. 800 € werden nicht übernommen. Wir legen Widerspruch ein, besorgen die Kommentare zur Analogbewertung (Handbuch Frauenheilkunde) und eine ärztliche Stellungnahme. Im Bereich der Pränataldiagnostik wird viel mit Analogbewertung gearbeitet, weil die GOÄ hier veraltet ist und der Fortschritt viel weiter. Wir hören drei Monate nichts vom Widerspruch, gleichzeitig haben wir einen Mahnstopp setzen lassen. Jetzt haben wir Nachricht erhalten, dass ein Amtsarzt eingeschaltet werden soll und wir diesen von der Schweigepflicht entbinden sollen. Wir können uns die Vorgehensweise nicht erklären. Was soll der Amtsarzt,der sich vielleicht gar nicht mit der speziellen Materie auskennt, entscheiden? Sollen wir die Rechnung schon bezahlen, der Mahnstopp läuft jetzt bald aus, oder auf die endgültige Entscheidung des Widerspruchs abwarten? Wann wird es Zeit einen Anwalt einzuschalten?
Freuen uns über Anregungen und Meinungen!
Beihilfe Widerspruch = Rechnung bezahlen?
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- Mikesch
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Re: Beihilfe Widerspruch = Rechnung bezahlen?
Die Rechnung hat nichts, aber auch gar nichts mit der Beihilfe zu tun!
Vertragspartner für den Arzt bist Du und Du bist zur Zahlung verpflichtet!
Du kannst die Richtigkeit der Rechnung anzweifeln, was im Regelfall vor Gericht endet.
Eine Aufschiebung von Zahlungsfristen, bzw. "Mahnstopp" (was es eigentlich nicht gibt) ist reine Kulanz des Arztes bzw. Abrechners!
Die Beihilfe ist ein völlig anderes Paar Schuhe, hier stehst Du im Verhältnis zu Beihilfestelle.
Was erstattet wird oder nicht, ist in den Beihilfevorschriften geregelt.
Ich rate, um die Kosten (gerichtliches Mahnverfahren) der Rechnung nicht zu erhöhen -denn diese zahlst Du so oder so, egal wie das ausgeht- die Rechnung zu bezahlen!
Dann anhand der Beihilfevorschriften prüfen, ob jene zahlen muss oder nicht.
Dass die Beihilfestelle, vermute ich mal, einen Amtsarzt einschalten will, sehe ich eher positiv und als Lichtblick. Erst wenn der und daraufhin die Beihilfestelle auf den Widerspruch negativ entscheidet und Du dich benachteiligt fühlst, dann führt kein Weg an einem Anwalt vorbei, wenn Du denn nicht mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist.
Kurzform:
Du -> Arzt
Du -> Beihilfestelle
Nach Widerspruchsbescheid mit Anwalt reagieren oder nicht. Hier aber vorher erst mal nur eine Beratung, denn was Du unter Recht verstehst und was Recht ist, sind auch wieder unterschiedliche Paar Schuhe
Vertragspartner für den Arzt bist Du und Du bist zur Zahlung verpflichtet!
Du kannst die Richtigkeit der Rechnung anzweifeln, was im Regelfall vor Gericht endet.
Eine Aufschiebung von Zahlungsfristen, bzw. "Mahnstopp" (was es eigentlich nicht gibt) ist reine Kulanz des Arztes bzw. Abrechners!
Die Beihilfe ist ein völlig anderes Paar Schuhe, hier stehst Du im Verhältnis zu Beihilfestelle.
Was erstattet wird oder nicht, ist in den Beihilfevorschriften geregelt.
Ich rate, um die Kosten (gerichtliches Mahnverfahren) der Rechnung nicht zu erhöhen -denn diese zahlst Du so oder so, egal wie das ausgeht- die Rechnung zu bezahlen!
Dann anhand der Beihilfevorschriften prüfen, ob jene zahlen muss oder nicht.
Dass die Beihilfestelle, vermute ich mal, einen Amtsarzt einschalten will, sehe ich eher positiv und als Lichtblick. Erst wenn der und daraufhin die Beihilfestelle auf den Widerspruch negativ entscheidet und Du dich benachteiligt fühlst, dann führt kein Weg an einem Anwalt vorbei, wenn Du denn nicht mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist.
Kurzform:
Du -> Arzt
Du -> Beihilfestelle
Nach Widerspruchsbescheid mit Anwalt reagieren oder nicht. Hier aber vorher erst mal nur eine Beratung, denn was Du unter Recht verstehst und was Recht ist, sind auch wieder unterschiedliche Paar Schuhe

SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
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Re: Beihilfe Widerspruch = Rechnung bezahlen?
Hallo Tweety,
wie Mikesch schon schrieb bist Du völlig auf dem Holzweg,
Dein Vertrag mit dem behandelnden Arzt hat überhaupt nichts mit deinem Beihileanspruch zu tun.
Der Arzt hat einen Anspruch darauf, dass er von seinem Patienten für erbrachte Leistung ein Entgelt erhält.
Ich gehe mal davon aus, dass Du PKV-versichert bist. Dann kannst Du deine PKV bitten, die erstellte Arztrechnung prüfen zu lassen,
ob die Arztrechnung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte passt.
Aber zahlen musst Du - egal ob Du dafür Beihilfe bekommst oder nicht!
Gruß vom Steinbock
wie Mikesch schon schrieb bist Du völlig auf dem Holzweg,
Dein Vertrag mit dem behandelnden Arzt hat überhaupt nichts mit deinem Beihileanspruch zu tun.
Der Arzt hat einen Anspruch darauf, dass er von seinem Patienten für erbrachte Leistung ein Entgelt erhält.
Ich gehe mal davon aus, dass Du PKV-versichert bist. Dann kannst Du deine PKV bitten, die erstellte Arztrechnung prüfen zu lassen,
ob die Arztrechnung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte passt.
Aber zahlen musst Du - egal ob Du dafür Beihilfe bekommst oder nicht!
Gruß vom Steinbock