Vorruhestand trotz Dienstfähigkeit (keine andere Verwendung)
Moderator: Moderatoren
Vorruhestand trotz Dienstfähigkeit (keine andere Verwendung)
Hallo,
kenne folgenden Fall:
Bundesbeamter, über 40 Dienstjahre, Berufspendler, soll nun in den vorzeitigen Ruhestand, obwohl ärztlicherseits eine Dienstfähigkeit (!) festgestellt wurde, jedoch nur nicht gegenüber bisheriger Dienststelle, also ansonsten schon.
Nun hat die Dienststelle sich bei mehreren Bundesbehörden in Wohnsitznähe des (Noch-)Beschäftigten (der nun aber bereits längere Zeit dienstunfähig erkrankt ist) erkundigt, jedoch ohne positive Resonanz.
Da man meint, keine andere Stelle gefunden zu haben, soll nun in Kürze die Ruhestandsversetzungs-Vfg. erfolgen.
Man hat sich also nicht einmal bei Landesbehörden umgehört, da derjenige eben Bundesbeamter ist und insoweit keine rechtliche Notwendigkeit gesehen wird. Jedoch in Wohnsitznähe des Beamten etliche Landesbehörden zumindest theoretisch infrage kämen.
Auch Weiterbildungsmaßnahmen wurden nicht thematisiert.
Ich empfinde dies als skandalös!
Einerseits: Dienstfähigkeit ärztlicherseits bescheinigt und andererseits: keine anderweitige Verwendung gefunden, also ab in den Ruhestand!
Hat jemand dazu irgendwelche (rechtlichen) Tipps oder sonstige hilfreiche Argumentationen?
Vielen Dank im Voraus!
kenne folgenden Fall:
Bundesbeamter, über 40 Dienstjahre, Berufspendler, soll nun in den vorzeitigen Ruhestand, obwohl ärztlicherseits eine Dienstfähigkeit (!) festgestellt wurde, jedoch nur nicht gegenüber bisheriger Dienststelle, also ansonsten schon.
Nun hat die Dienststelle sich bei mehreren Bundesbehörden in Wohnsitznähe des (Noch-)Beschäftigten (der nun aber bereits längere Zeit dienstunfähig erkrankt ist) erkundigt, jedoch ohne positive Resonanz.
Da man meint, keine andere Stelle gefunden zu haben, soll nun in Kürze die Ruhestandsversetzungs-Vfg. erfolgen.
Man hat sich also nicht einmal bei Landesbehörden umgehört, da derjenige eben Bundesbeamter ist und insoweit keine rechtliche Notwendigkeit gesehen wird. Jedoch in Wohnsitznähe des Beamten etliche Landesbehörden zumindest theoretisch infrage kämen.
Auch Weiterbildungsmaßnahmen wurden nicht thematisiert.
Ich empfinde dies als skandalös!
Einerseits: Dienstfähigkeit ärztlicherseits bescheinigt und andererseits: keine anderweitige Verwendung gefunden, also ab in den Ruhestand!
Hat jemand dazu irgendwelche (rechtlichen) Tipps oder sonstige hilfreiche Argumentationen?
Vielen Dank im Voraus!
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Torquemada
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- Behörde: Ruheständler und Privatier
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Re: Vorruhestand trotz Dienstfähigkeit (keine andere Verwend
Du scheinst das Beamtenrecht nicht zu verstehen. Der Bund als Dienstherr ist zuständig uns hat mit den Ländern NICHTS zu tun. Warum sollte da etwas skandalös sein? Die Argumentation ist z.B. bei der Telekom üblich: wenn ich dienstfähig bin im Umkreis von 20 Kilometern um den Wohnort, keine Arbeit in diesem Umkreis da ist und ein Heim-Arbeitsplatz nicht geht, ist der Beamte eben dienstunfähig.
Re: Vorruhestand trotz Dienstfähigkeit (keine andere Verwend
rechtliche Auskünfte dürfen hier NICHT gegeben werden, danke Mod***
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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- Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestand trotz Dienstfähigkeit (keine andere Verwend
Wenn du länger erkrankt bist und NOCH bist, hat der Dienstherr die Möglichkeit, dich zur Ruhe zu setzen. Sogar dann, wenn der Amtsarzt anderes begutachtet hat. Das liegt alleine im Ermessen des Dienstherrn.
Wenn der Dienstherr auch noch nachweislich nach alternativen Jobs für dich gesucht hat intern und extern und ncihts gefunden hat, dann hat er leider seine Pflicht erfüllt.
Wenn die Zurruhesetzung erfolgt ist, kannst du natürlich der DDU widersprechen und ggfs. nach der Zurruhesetzung ein Klageverfahren auf Reaktivierung durchführen.
Hat übrigens mal ein BEM-Gespräch mal stattgefunden, in dem besprochen wurde, unter welchen Bedingungen du evtl. noch irgendwo in deiner Behörde arbeiten könntest?
Ein BEM-Gespräch ist zwar keine Voraussetzung für die Zwangspensionierung, aber da laut Gesetz Weiterbeschäftigung/Umqualifizierung/ggfs. unterwertiger Einsatz oder Teildienstfähigkeit VOR Zurruhesetzung geht, müsste es eigentlich erstmal durchgeführt werden
Wenn der Amtsarzt dich für grundsätzlich dienstfähig hält, nur evtl. für den derzeitigen Job nicht, dann ist auch das ein gutes Argument für den Personalrat, dem Arbeitgeber bissi die Pistole auf die Brust zu setzen, dich doch noch irgendwo einzusetzen. Wie gesagt, dafür müsstest du aber jetzt auch deine Dienstbereitschaft demonstrieren.
Du kannst dich mit deinem Personalrat/Betriebrat unterhalten, ob sie gegen die geplante DDU Bedenken äußern möchten, ggfs. in der zweiten Instanz nach §47 BBG (Bedenkenäußerung an den obersten Dienstherrn), um die DDU abzuwenden.
Allerdings wäre es auch sehr von Vorteil, wenn du jetzt sofort gesunden würdest und damit dem Dienstherrn erstmal vor die Tatsache stellen würdest, dass du "da" bist, was dem Personalrat bei seiner Bedenkenäußerung ein gutes Argument in die Hand geben würde.
Natürlich kann eine Bundesbehörde keine andere Behörde zwingen, einen Bundesbeamten zu übernehmen. Einzige Möglichkeit wäre, dass du dich auf ausgeschriebene Posten bei diesen Behörden selbst bewirbst und evtl. genommen würdest. Dann würden die beiden Dienstherren sich drüber "unterhalten", wie man das regelt.
Ein offizieller Unterbringungsfall evtl. zwischenbehördlicher Art bist du nur dann, wenn eine Behörde und deren Mitarbeiter offiziell vom Ministerium als Personalabbaubehörde klassifiziert wurde, wie z.B. derzeit die Bundeswehr mit ihren Standortschliessungen.
Wenn der Dienstherr auch noch nachweislich nach alternativen Jobs für dich gesucht hat intern und extern und ncihts gefunden hat, dann hat er leider seine Pflicht erfüllt.
Wenn die Zurruhesetzung erfolgt ist, kannst du natürlich der DDU widersprechen und ggfs. nach der Zurruhesetzung ein Klageverfahren auf Reaktivierung durchführen.
Hat übrigens mal ein BEM-Gespräch mal stattgefunden, in dem besprochen wurde, unter welchen Bedingungen du evtl. noch irgendwo in deiner Behörde arbeiten könntest?
Ein BEM-Gespräch ist zwar keine Voraussetzung für die Zwangspensionierung, aber da laut Gesetz Weiterbeschäftigung/Umqualifizierung/ggfs. unterwertiger Einsatz oder Teildienstfähigkeit VOR Zurruhesetzung geht, müsste es eigentlich erstmal durchgeführt werden
Wenn der Amtsarzt dich für grundsätzlich dienstfähig hält, nur evtl. für den derzeitigen Job nicht, dann ist auch das ein gutes Argument für den Personalrat, dem Arbeitgeber bissi die Pistole auf die Brust zu setzen, dich doch noch irgendwo einzusetzen. Wie gesagt, dafür müsstest du aber jetzt auch deine Dienstbereitschaft demonstrieren.
Du kannst dich mit deinem Personalrat/Betriebrat unterhalten, ob sie gegen die geplante DDU Bedenken äußern möchten, ggfs. in der zweiten Instanz nach §47 BBG (Bedenkenäußerung an den obersten Dienstherrn), um die DDU abzuwenden.
Allerdings wäre es auch sehr von Vorteil, wenn du jetzt sofort gesunden würdest und damit dem Dienstherrn erstmal vor die Tatsache stellen würdest, dass du "da" bist, was dem Personalrat bei seiner Bedenkenäußerung ein gutes Argument in die Hand geben würde.
Natürlich kann eine Bundesbehörde keine andere Behörde zwingen, einen Bundesbeamten zu übernehmen. Einzige Möglichkeit wäre, dass du dich auf ausgeschriebene Posten bei diesen Behörden selbst bewirbst und evtl. genommen würdest. Dann würden die beiden Dienstherren sich drüber "unterhalten", wie man das regelt.
Ein offizieller Unterbringungsfall evtl. zwischenbehördlicher Art bist du nur dann, wenn eine Behörde und deren Mitarbeiter offiziell vom Ministerium als Personalabbaubehörde klassifiziert wurde, wie z.B. derzeit die Bundeswehr mit ihren Standortschliessungen.
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Kater-Mikesch
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: Vorruhestand trotz Dienstfähigkeit (keine andere Verwend
Bundesfreiwild hat geschrieben:Wenn du länger erkrankt bist und NOCH bist, hat der Dienstherr die Möglichkeit, dich zur Ruhe zu setzen. Sogar dann, wenn der Amtsarzt anderes begutachtet hat. Das liegt alleine im Ermessen des Dienstherrn.
Wenn der Dienstherr auch noch nachweislich nach alternativen Jobs für dich gesucht hat intern und extern und ncihts gefunden hat, dann hat er leider seine Pflicht erfüllt.
Hallo Bundesfreiwild,
so einfach ist es auch nicht. Der Dienstherr muss nicht nur nach anderen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, er muss diese auch notfalls freimachen für einen Schwerbehinderten.
Das heißt, dass z. B. bei einer Zurruhesetzung oder Versetzung eines anderen Kollegen/in, dieser Arbeitsplatz nicht einfach wieder ausgeschrieben werden kann, sondern dass dieser Arbeitsplatz für den Schwerbeh. freigehalten werden muss (wenn diese Tätigkeit natürlich für den Schwerb. möglich ist).
Wenn der Amtsarzt, BAD-Arzt oder Facharzt eine Dienstfähigkeit feststellt, ist die Telekom erst mal am Zug und muss darlegen, was sie alles unternommen hat.
Oftmals ist es ja so, das einfach behauptet wird, dass alle Unternehmungen für die Suche nach einem neuen Job vom ArbG durchgeführt worden sind - aber das ist ja eine reine Alibi-Veranstaltung.
Spätestens bei der Klage gegen die Zurruheversetzung, kannst der Betroffene bzw. der RA diese Alibisuche auseinander pflücken - denn nach dem Grundsatz "Verwendung vor Versorgung" muss mehr als eine Suche im Abstand von 4 Wochen durchgeführt werden - dann müssen an einem Standort die "Karten" auf den Tisch gelegt werden.
Und wenn dann dort eine Fluktuation von Arbeitskräften stattgefunden hat und der ArbG die Möglichkeit per dienstlicher Weisung für die Besetzung eines frei werdenen Arbeitsposten nicht durchgeführt hat, dann sind das wieder Argument gegen den ArbG...
Aber das muss dann halt im Klageweg beschritten werden...
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Torquemada
- Moderator
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Re: Vorruhestand trotz Dienstfähigkeit (keine andere Verwend
Problematisch ist es nur, wenn der Dienstherr zwar Posten hat, diese aber alle ungeeignet "gemacht" wurden. So baut die Telekom z.B. konsequent alle Arbeitsplätze nach und nach in der Fläche ab und konzentriert sie in den wenigen Wirtschaftsregionen (Metropolen) Deutschlands. Zudem gibt es bald nur noch Großraumbüros. Wer dann für Fahrten zum 100 Kilometer entfernten Arbeitsplatz nicht geeignet ist, auch nicht umziehen kann oder will bzw. aus psychischen Grünen sein klassisches Büro braucht, fällt hinten runter. Es gibt eben in Koblenz, Freiburg, Heilbronn, Ulm, Trier, Reutlingen, Heidelberg, Kassel, Mannheim, Ravensburg , Konstanz etc. keinerlei Arbeitsplätze mehr. Es gibt dann Arbeitsplätze in Stuttgart und Frankfurt BASTA !!
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Steinbock
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- Tätigkeit: Versicherungsfachmann mit Schwerpunkt Öffentlicher Dienst.
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Re: Vorruhestand trotz Dienstfähigkeit (keine andere Verwend
Warum soll dies skandalös sein ?Lothario hat geschrieben:Nun hat die Dienststelle sich bei mehreren Bundesbehörden in Wohnsitznähe des (Noch-)Beschäftigten (der nun aber bereits längere Zeit dienstunfähig erkrankt ist) erkundigt, jedoch ohne positive Resonanz.
Da man meint, keine andere Stelle gefunden zu haben, soll nun in Kürze die Ruhestandsversetzungs-Vfg. erfolgen.
Man hat sich also nicht einmal bei Landesbehörden umgehört, da derjenige eben Bundesbeamter ist und insoweit keine rechtliche Notwendigkeit gesehen wird. Jedoch in Wohnsitznähe des Beamten etliche Landesbehörden zumindest theoretisch infrage kämen.
Auch Weiterbildungsmaßnahmen wurden nicht thematisiert.
Ich empfinde dies als skandalös!
Nehmen wir mal an dies würde sich nicht im öffentlichen Dienst zu tragen.
Wäre dann die Firma Mercedes-Benz verpflichtet einen Mitarbeiter der Firma Opel AG aufzunehmen, weil er in dem Opel-Werk keiner Tätigkeit mehr nachkommen könnte.
Genau so verhält es sich auch im öffentlichen Dienst. Schließlich handelt es sich auch hier um 2 unterschiedliche Unternehmen (sprich Behörden).
Gruß vom Steinbock
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schäferhund
- Beiträge: 346
- Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
- Behörde:
Re: Vorruhestand trotz Dienstfähigkeit (keine andere Verwend
Also, ich kenne da aus meinem Umfeld folgende Fälle:
- von Bundeswehrverwaltung zur Kommune (jeweils gD)
- vom ehem. Bundesgrenzschutz zum Justizvollzug (jeweils mD)
- von der Post (eD) zur Bundesagentur für Arbeit (mD)
Dies war allerdings in den 1990er Jahren und im öD hat sich seither viel geändert. Heute sind die Dienstherren meist froh, wenn sie ihre Beamtinnen und Beamten endlich loswerden. Betroffen sind hierbei mach meinen Beobachtungen fast ausschließlich Anghörige des eD und mD. Eine hundertprozentige Arbeitsplatzgarantie findet man also auch ich unserem Beruf nicht mehr, wie das Beispiel von Lothario eindrucksvoll zeigt.
- von Bundeswehrverwaltung zur Kommune (jeweils gD)
- vom ehem. Bundesgrenzschutz zum Justizvollzug (jeweils mD)
- von der Post (eD) zur Bundesagentur für Arbeit (mD)
Dies war allerdings in den 1990er Jahren und im öD hat sich seither viel geändert. Heute sind die Dienstherren meist froh, wenn sie ihre Beamtinnen und Beamten endlich loswerden. Betroffen sind hierbei mach meinen Beobachtungen fast ausschließlich Anghörige des eD und mD. Eine hundertprozentige Arbeitsplatzgarantie findet man also auch ich unserem Beruf nicht mehr, wie das Beispiel von Lothario eindrucksvoll zeigt.
- Bundesfreiwild
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- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Re: Vorruhestand trotz Dienstfähigkeit (keine andere Verwend
Kater.
Aus eigener Erfahrung kenne ich die Argumentation des Dienstherren ja nur zu gut. Der stellt einfach BEAHAUPTUNGEN auf, die nicht hinterfragt werden. Selbst in Gremien mit Arbeitsrichtern wird dem Dienstherrn (auch wenn er eigentlich nur noch Aktienunternehmer ist) der gute Wille, Ehrlichkeit und Beamtenfürsorge willig unterstellt.
Am Ende hat man wirklich erst eine Chance auf eine Beweisführung zu diesen Behauptungen, wenn man als Betroffener (bei DDU oder Zuweisung, etc.) ein Klageverfahren anstrengt UND der Richter den Nerv hat, den Dienstherrn tatsächlich zu einer Beweisführung zu verdonnern. Was nicht immer stattfindet.
Aus eigener Erfahrung kenne ich die Argumentation des Dienstherren ja nur zu gut. Der stellt einfach BEAHAUPTUNGEN auf, die nicht hinterfragt werden. Selbst in Gremien mit Arbeitsrichtern wird dem Dienstherrn (auch wenn er eigentlich nur noch Aktienunternehmer ist) der gute Wille, Ehrlichkeit und Beamtenfürsorge willig unterstellt.
Am Ende hat man wirklich erst eine Chance auf eine Beweisführung zu diesen Behauptungen, wenn man als Betroffener (bei DDU oder Zuweisung, etc.) ein Klageverfahren anstrengt UND der Richter den Nerv hat, den Dienstherrn tatsächlich zu einer Beweisführung zu verdonnern. Was nicht immer stattfindet.
