Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Moderator: Moderatoren
Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Ist in diesem Falle eine gewisse Frist einzuhalten oder kann man die Entlassung zu einem gewissen Datum (z.B 10.01.2014) beantragen?
- Mikesch
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Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Die beantragst Du nicht, die erklärst Du.
Kann ein Einzeiler auf einem Stück Klopapier sein, dass Du auf den Schreibtisch des Chefs legst und gehst nach Hause...
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http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
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Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Aber: Der Dienstherr hat die Möglichkeit, die Entlassung solange hinauszuschieben, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat. Allerdings darf er dabei eine Frist von drei Monaten nicht überschreiten.
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Tag,
sollte man solche Sachverhalte nicht in der Ausbildung kennengelernt haben?
Gruß
sollte man solche Sachverhalte nicht in der Ausbildung kennengelernt haben?
Gruß
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Sollte man, aber lies dir mal die anderen Postings von MK81 so durch. Das erklärt manches ...
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Wofür ein Forum, wenn man keine Fragen stellen darf? Wenn einem die Frage nicht passt muss er ja nicht drauf antworten!
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Morgen,
es geht ja nicht darum, ob einem die Frage passt oder nicht. Jedoch sollte man in der "Beamtenschule" solche Sachverhalte zur Genüge durchgenommen haben. War bei "uns" zumindest" so.
Wie sagte ein Ausbilder mal... "erst nachdenken, bevor man (zu viel) fragt"...
Gruß
es geht ja nicht darum, ob einem die Frage passt oder nicht. Jedoch sollte man in der "Beamtenschule" solche Sachverhalte zur Genüge durchgenommen haben. War bei "uns" zumindest" so.
Wie sagte ein Ausbilder mal... "erst nachdenken, bevor man (zu viel) fragt"...
Gruß
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Schieet wat auf Ausbildung. Schon tausend Jahre her ...
Und wer nicht fragt ist dumm.
Hast also recht MK, immer her damit !
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Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Nun... wer nicht überlegt ist dumm *schmunzel*.
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
So, und jetzt zurück zur eigentlichen Frage..................
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Morgen,
Genau. Die eigentliche Frage kann man sich sicher anhand der gesetzlichen Bestimmungen selbst beantworten.
Gruß
Genau. Die eigentliche Frage kann man sich sicher anhand der gesetzlichen Bestimmungen selbst beantworten.

Gruß