Teilzeit vor Mutterschutz

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Milo
Beiträge: 1
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Teilzeit vor Mutterschutz

Beitrag von Milo »

Hallo!

Ich arbeite zur Zeit als Beamtin in Rheinland-Pfalz mit 60 Prozent in Teilzeit während der Elternzeit. Nun bin ich schwanger mit meinem zweiten Kind.
Nun frage ich mich, ob es möglich ist, die Elternzeit vor Start der Mutterschutzes vorzeitig zu beenden, um so im MuSchu das volle Gehalt zu bekommen. Denn vor der Elternzeit des ersten Kindes habe ich Vollzeit gearbeitet.

Es ist Fakt, dass Mütter ihre Elternzeit in der Freistellungsphase aufheben können, um so im MuSchu das volle 100% Gehalt zu erhalten.
Aber wie das mit Teilzeitbeschäftigten aussieht, konnte ich noch nicht herausfinden.

Ansonsten überlege ich, noch schnell ein wenig mit der Arbeitszeit aufzustocken. Denn Urlaub und Überstunden hab ich ja noch genug....

Ich hoffe, jemand kann mir da weiterhelfen.

Schönen Tag noch
Milo
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
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Re: Teilzeit vor Mutterschutz

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
grds. hast du mit deinem ArbG/Dienstherrn einen Vertrag abgeschlossen, der sich aus § 16 Abs. 1 Satz 1 BErzGG begründet - dieser bestimmt auch die Laufzeit der Teilzeit in der Elternzeit berücksichtigt.

Nach § 16 Abs. 3 kann die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Absatz 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Hier mal eine Definition aus dem BMFSFJ:
Gegen den Willen der Arbeitgeberseite kann von diesem Plan nicht abgewichen werden. Wird jedoch während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren oder tritt ein besonderer Härtefall ein, kann die Elternzeit abgebrochen und entgegen dem ursprünglichen Plan vorzeitig beendet werden. Dies kann die Arbeitgeberseite nur verhindern, wenn sie dringende betriebliche Gründe gegen die vorzeitige Beendigung hat und diese innerhalb von 4 Wochen schriftlich vorbringt.

Wenn man jetzt das Gesetz richtig konsequent auslegt, frage ich mich, ob bereits die Kenntnis einer Geburt oder ledigtlich die Beendigung tätsächlich mit dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes beendet werden kann.


Ich würde vorher zur Rechtssicherheit nochmals mit dem Betriebsrat sprechen, die kennen sich ja auch mit Sicherheit aus...Bei solchen Fällen, wo es mit Sicherheit um viel Geld geht, wäre ein Informationsgespräch bei einem Rechtsanwalt sicherlich auch hilfreich - die Kosten bei RA belaufen sich auf ca. 150-200,- €...
Dann hat man aber auf jeden Fall eine Rechssicherheit...
Blue Ice Ultra
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Re: Teilzeit vor Mutterschutz

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Interessant das die Dame einen Vertrag geschlossen haben soll und das die Anspruchsgrundlage für Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit als auch für die Elternzeit selbst nun auch noch ausgerechnet das BEEG sein soll.

Ich würde es dann doch eher mit § 75 Abs. 4 Nr. 1 LBG RLP und UrlVO RLP probieren.

Zu Ihrer Frage der TS: Stellen Sie einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der ETZ nach § 19c Abs. 1 UrlVO RLP (http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... UrlVRPV1G3).
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