Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
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Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
Hallo,
Ich bin Beamtin auf Widerruf (Studium Bachelor of Arts Public Management).
Meine frage ist: stimmt es, dass man wenn man während dem Studium schwanger wird die Möglichkeit erhalt das Studium im nächsten Jahr fortzusetzen?
Das geht doch gar nicht man benötigt doch den Einstellungsgespräch für die Hochschule, muss man den dann nochmal machen, das würde ja bedeuten, dass es nicht sicher ist, ob man weiter machen kann, es könnte ja sein man schafft ihn nicht noch mal.
Natürlich habe ich nicht vor schwanger zu werden, im Internet stand jedoch, dass man Anspruch auf Elternteil hätte als Beamter auf Widerruf und jetzt will ich wissen, wie das möglich sein soll/ob es überhaupt möglich ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass man in einem solchen fall das Studium abbrechen muss oder eben versuchen muss das studi und das Kind unter einen Hit zu bringen.
Danke schonmal für die Antworten.
Ich bin Beamtin auf Widerruf (Studium Bachelor of Arts Public Management).
Meine frage ist: stimmt es, dass man wenn man während dem Studium schwanger wird die Möglichkeit erhalt das Studium im nächsten Jahr fortzusetzen?
Das geht doch gar nicht man benötigt doch den Einstellungsgespräch für die Hochschule, muss man den dann nochmal machen, das würde ja bedeuten, dass es nicht sicher ist, ob man weiter machen kann, es könnte ja sein man schafft ihn nicht noch mal.
Natürlich habe ich nicht vor schwanger zu werden, im Internet stand jedoch, dass man Anspruch auf Elternteil hätte als Beamter auf Widerruf und jetzt will ich wissen, wie das möglich sein soll/ob es überhaupt möglich ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass man in einem solchen fall das Studium abbrechen muss oder eben versuchen muss das studi und das Kind unter einen Hit zu bringen.
Danke schonmal für die Antworten.
Re: Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
Hallo Luisa1988,
Bei mir im Kurs war eine Kommilitonin die Ende des ersten Jahres schwanger geworden ist. Sie könnte ein Jahr in Elternzeit gehen. In nrw hat man für den Bachelor maximal 5 jähre Zeit. Wie es in anderen Bundesländern IST kann ich dir nicht sagen.
Bei mir im Kurs war eine Kommilitonin die Ende des ersten Jahres schwanger geworden ist. Sie könnte ein Jahr in Elternzeit gehen. In nrw hat man für den Bachelor maximal 5 jähre Zeit. Wie es in anderen Bundesländern IST kann ich dir nicht sagen.
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Re: Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
Guten Morgen,
meine Güte, Luisa, ich möchte Ihnen nicht zunahe treten und auch nicht oberlehrerhaft erscheinen, aber ein bisschen mehr an verständlicher Schreibweise kann man doch von einem Anwärter/ einer Anwärterin für den gD erwarten, meinen Sie nicht?!
Elterngeld steht einem grundsätzlich erst einmal zu, wenn man in Elternzeit geht! Näheres findet sich auf dieser Seite:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rec ... 76746.html
Das Elterngeld wird an den Einkünften der letzten 12 Monate bemessen. Elterngeld hat auch nichts mit einem Studium o.ä. zu tun, das ist eine staatliche Leistung!
In der Regel ist es so, dass eine Entlassung für Beamte auf Probe / Widerruf innerhalb der Elternzeit nicht ausgesprochen werden darf. Näheres findet man zumeist im für sich geltenden Beamtenrecht des jeweiligen Landes/ der Komune etc.
Deshalb gehe ich davon aus, dass man ein Studium nach Berendigung der Elternzeit fortsetzen darf.
Persönlich würde ich jedoch sagen: Bitte nicht schwanger werden! ich verstehe nicht, warum man sich ernsthaft diese Fragen stellt, während man damit beschäftigt ist, sich ein berufliches Standbein aufzubauen!
meine Güte, Luisa, ich möchte Ihnen nicht zunahe treten und auch nicht oberlehrerhaft erscheinen, aber ein bisschen mehr an verständlicher Schreibweise kann man doch von einem Anwärter/ einer Anwärterin für den gD erwarten, meinen Sie nicht?!
Elterngeld steht einem grundsätzlich erst einmal zu, wenn man in Elternzeit geht! Näheres findet sich auf dieser Seite:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rec ... 76746.html
Das Elterngeld wird an den Einkünften der letzten 12 Monate bemessen. Elterngeld hat auch nichts mit einem Studium o.ä. zu tun, das ist eine staatliche Leistung!
In der Regel ist es so, dass eine Entlassung für Beamte auf Probe / Widerruf innerhalb der Elternzeit nicht ausgesprochen werden darf. Näheres findet man zumeist im für sich geltenden Beamtenrecht des jeweiligen Landes/ der Komune etc.
Deshalb gehe ich davon aus, dass man ein Studium nach Berendigung der Elternzeit fortsetzen darf.
Persönlich würde ich jedoch sagen: Bitte nicht schwanger werden! ich verstehe nicht, warum man sich ernsthaft diese Fragen stellt, während man damit beschäftigt ist, sich ein berufliches Standbein aufzubauen!
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich
!

Re: Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
Dazu hätte ich auch eine Frage (unabhängig vom Elterngeld):
Wenn man selbst am liebsten sobald wie möglich mit der Familienplanung beginnen möchte, sich aber noch im Studium zum Anwärter des gD befindet, dann wartet man natürlich erst mal am besten noch bis zum Ende des Studiums.
"Darf" man dann gleich nach erfolgreicher Beendigung des Studiums schwanger werden oder sollte man lieber noch eine Weile warten?
Könnte sich das negativ auf das Beamtenverhältnis auswirken, zumal man ja nicht gleich sofort Beamter auf Lebenszeit wird?
Und angenommen, man wird wirklich im Studium durch einen "Unfall" (oder wie man das definieren soll) schwanger, ist dann die spätere Übernahme durch den Dienstherren in Gefahr?
Vielen Dank für eure Antworten.
Wenn man selbst am liebsten sobald wie möglich mit der Familienplanung beginnen möchte, sich aber noch im Studium zum Anwärter des gD befindet, dann wartet man natürlich erst mal am besten noch bis zum Ende des Studiums.
"Darf" man dann gleich nach erfolgreicher Beendigung des Studiums schwanger werden oder sollte man lieber noch eine Weile warten?
Könnte sich das negativ auf das Beamtenverhältnis auswirken, zumal man ja nicht gleich sofort Beamter auf Lebenszeit wird?
Und angenommen, man wird wirklich im Studium durch einen "Unfall" (oder wie man das definieren soll) schwanger, ist dann die spätere Übernahme durch den Dienstherren in Gefahr?
Vielen Dank für eure Antworten.
Re: Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
8) KONDOME SCHÜTZEN 8)
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Re: Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
Ja, es geht aber nicht darum, sondern um die bewusste Familienplanung, ob da Nachteile entstehen wenn man direkt nach dem Studium eine Familie gründen möchte.
Re: Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
Nach dem Studium ist der Status bei Übernahme Beamter auf Probe.
Und wer in diesem Status ernsthafte Familienplanung betreibt muss damit rechnen, dass der Dienstherr die Probezeit beendet.
Mit dem Nachwuchs kommt der Wunsch auf, nur noch Teilzeit zu arbeiten.
Und ich weiß nicht, welcher Dienstherr sich wünscht, zuerst eine Beamtin auszubilden, anschließend den Mutterschutz und die Elternzeit in Kauf zu nehmen um dann eine Kraft zu haben, die keinerlei praktische Erfahrung hat und die nach der Auszeit neu angelernt werden muss, da auch die rechtlichen theoretischen Kenntnisse nicht mehr auf dem neuesten Stand sind.
Und der Dienstherr muss die Befürchtung haben, dass es nicht bei einem Kind bleibt.
Meine subjektive Meinung: Keine großen Ausfallzeiten während der Probezeit!
Und wer in diesem Status ernsthafte Familienplanung betreibt muss damit rechnen, dass der Dienstherr die Probezeit beendet.
Mit dem Nachwuchs kommt der Wunsch auf, nur noch Teilzeit zu arbeiten.
Und ich weiß nicht, welcher Dienstherr sich wünscht, zuerst eine Beamtin auszubilden, anschließend den Mutterschutz und die Elternzeit in Kauf zu nehmen um dann eine Kraft zu haben, die keinerlei praktische Erfahrung hat und die nach der Auszeit neu angelernt werden muss, da auch die rechtlichen theoretischen Kenntnisse nicht mehr auf dem neuesten Stand sind.
Und der Dienstherr muss die Befürchtung haben, dass es nicht bei einem Kind bleibt.
Meine subjektive Meinung: Keine großen Ausfallzeiten während der Probezeit!
Re: Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
Das ist eine gute konstruktive Meinung!
Danke schön!
Danke schön!
Re: Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
Hallo ich hätte auch eine Frage,
Ich bin im Studium gehobener PVD und schwanger.In drei Monaten werde ich das Studium abschließen trotz Schwangerschaft. Das Elterngeld berechnet sich ja normalerweise an dem Gehalt. Berechnet sich dieses dann bei mir nach meinen Anwärterbezügen ? Nach meinem Kenntnisstand steht einer Übernahme zur Beamtin auf Probe auch eine Schwangerschaft nicht im Wege, oder wurde ich da falsch informiert ?
Grüße lalülala
Ich bin im Studium gehobener PVD und schwanger.In drei Monaten werde ich das Studium abschließen trotz Schwangerschaft. Das Elterngeld berechnet sich ja normalerweise an dem Gehalt. Berechnet sich dieses dann bei mir nach meinen Anwärterbezügen ? Nach meinem Kenntnisstand steht einer Übernahme zur Beamtin auf Probe auch eine Schwangerschaft nicht im Wege, oder wurde ich da falsch informiert ?
Grüße lalülala
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- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
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Re: Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
Das wäre grundgesetzwidrig. Zudem ist das Thema seit Jahren juristisch geklärt. KEINER Frau darf durch eine Schwangerschaft plus eventl. späteren Erziehungszeit ein Nachteil entstehen.bigboss hat geschrieben:Nach dem Studium ist der Status bei Übernahme Beamter auf Probe.
Und wer in diesem Status ernsthafte Familienplanung betreibt muss damit rechnen, dass der Dienstherr die Probezeit beendet.
Re: Beamtenanwäter schwanger/ rechte und pflichten
1.
Für Fragen zum Elterngeld gibt es einschlägige Foren.
2.
Zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe brauchst du nur die Befähigung für die Laufbahn nachweisen, also das Bestehen der Laufbahnprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes.
Schwangerschaft ist dabei kein Ausschlusskriterium.
Ergänzung:
Die Probezeit verlängert sich durch die Kinderbetreuung von bis zu 3 Jahren nicht.
Aber:
Wenn eine ausreichende Erprobung vom Dienstherren in der regelmäßigen Probezeit nicht festgestellt werden konnte (bei Beurlaubung: zu wenig Stationen durchlaufen, zur kurzer Beurteilungszeitraum), dann liegt ein sachlicher Grund vor um die Probezeit zu verlängern.
Das heißt aber nicht, dass man im ghD nicht zB. bei 18 Monaten Kinderbetreuungszeit in 18 Monaten Dienstzeit 2 Stationen durchlaufen und 2 Beurteilungen erhalten könnte. Das liegt an dir und dem Ermessen deiner Dienstbehörde.
Für Fragen zum Elterngeld gibt es einschlägige Foren.
2.
Nein, du wurdest wohl nicht falsch informiert.Nach meinem Kenntnisstand steht einer Übernahme zur Beamtin auf Probe auch eine Schwangerschaft nicht im Wege, oder wurde ich da falsch informiert ?
Zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe brauchst du nur die Befähigung für die Laufbahn nachweisen, also das Bestehen der Laufbahnprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes.
Schwangerschaft ist dabei kein Ausschlusskriterium.
Ergänzung:
Die Probezeit verlängert sich durch die Kinderbetreuung von bis zu 3 Jahren nicht.
Aber:
Wenn eine ausreichende Erprobung vom Dienstherren in der regelmäßigen Probezeit nicht festgestellt werden konnte (bei Beurlaubung: zu wenig Stationen durchlaufen, zur kurzer Beurteilungszeitraum), dann liegt ein sachlicher Grund vor um die Probezeit zu verlängern.
Das heißt aber nicht, dass man im ghD nicht zB. bei 18 Monaten Kinderbetreuungszeit in 18 Monaten Dienstzeit 2 Stationen durchlaufen und 2 Beurteilungen erhalten könnte. Das liegt an dir und dem Ermessen deiner Dienstbehörde.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.