Muss Altersrente beantragt werden?

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Posttussi
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Muss Altersrente beantragt werden?

Beitrag von Posttussi »

Guten Morgen,

nächstes Jahr werde ich 65 und kann somit meine gesetzliche Altersrente beantragen.Diese wird dann mit meiner derzeitigen Pension verrechnet.

Nun war ich gestern bei einem Ehemaligentreffen der Kollegen bei der auch unser ehemaliger Betriebsrat ( noch aktiv)dabei war.

Dieser meinte nun,dass ich evtl.auf die Beantragung der Altersrente verzichten soll da ich dann vielleicht steuerlich schlechter gestellt wäre als jetzt.

Ich wollte mich bei der RV erkundigen.

Könnt´ihr mir auch was dazu sagen? gibt´s unter euch jemand der das erlebt hat?

Gruss

PT
Gerda Schwäbel
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Re: Muss Altersrente beantragt werden?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

1.
Niemand zwingt Sie, Altersrente zu beantragen.

2.
Sie werden aber dazu "genötigt", weil der zustehende Rentenbetrag auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird, auch wenn Sie ihn gar nicht erhalten.

3.
Die auszuzahlende Rente wird - bei Ihnen - im Umfang von 68 Prozent als steuerpflichtige Einnahmen berücksichtigt werden. Die wegfallenden Versorgungsbezüge sind dagegen in vollem Umfang steuerpflichtig. Steuerrechtlich kann sich also kein Nachteil ergeben. (Wie das krankenversicherungsrechtlich aussieht, weiß ich nicht. Wegen Punkt 2 stellt sich aber die Frage des Nichtbeantragens m. E. trotzdem nicht.)

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Hauseltr
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Re: Muss Altersrente beantragt werden?

Beitrag von Hauseltr »

Bei mir brachte insgesamt es ca. 20,00 € monatlich zusätzlich, da die RV einen Zuschuß zur Krankenversicherung (KVB) zahlt.
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Hauseltr
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Re: Muss Altersrente beantragt werden?

Beitrag von Hauseltr »

:D Pardon, doppelter Beitrag :shock:
Posttussi
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Re: Muss Altersrente beantragt werden?

Beitrag von Posttussi »

Ich danke euch allen...

und ´ja´die Rente muss beantragt werden.

Aber...ich kann mich auf Antrag von der Krankenkassenpflicht befreien lassen,da ich ja bei der PBKK versichert bin.Und zwar schon 35 Jahre,da ist es nicht mehr wahrscheinlich,dass ich in die gesetzliche KV zurück ginge.

Der Krankenkassenbeitrag auf die gesetzliche Rente wäre also nonsens...


Gruss

PT
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