"Amtshilfe" erbeten
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"Amtshilfe" erbeten
Hallo liebe Finanzer!
Ich bin neu hier (Postbeamter) und bräuchte "Amtshilfe", habe also eine Frage!
Meine Frau ist selbständig seit September ´13 (Kleingewerbe, traditionelle Thai-und Wellnessmassagen, in Bayern)! Sie hat einen ca. Monatsumsatz von 500 - 600 Euro!
Nun meine Frage! Sie hat 1 "Wäscheladung" pro Tag (Liegenbezüge, Handtücher u.Ä.).... gibt es einen pauschalen Betrag für Reinigung, den sie monatlich geltend machen kann???? Muß dazu sagen, dass sie zuhause mit der privaten Waschmaschine wäscht, nicht in der Massagepraxis! Dort ist keine Möglichkeit des Waschens vorhanden!
Gibt es evtl. noch weitere Pauschalen, die wir angeben können??
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!
CS
Re: "Amtshilfe" erbeten
Spontan fallen mir die pauschalen Reinigungskosten bei Berufskleidung ein, welche evtl. analog angewendet werden können.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
Des Weiteren könnte man auch einen Eigenbeleg ausstellen. Solange man mit der Höhe der Ausgaben nicht übertreibt, sollte es keine Probleme geben.
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Des Weiteren könnte man auch einen Eigenbeleg ausstellen. Solange man mit der Höhe der Ausgaben nicht übertreibt, sollte es keine Probleme geben.
Re: "Amtshilfe" erbeten
Das sollte aber eher ein Steuerberater beantworten, den man als Gewerbetreibender eh immer in Anspruch nehmen sollte.
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Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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Re: "Amtshilfe" erbeten
Die Steuerrechtsfragen hier gehen mir echt auf die Nerven.
Für Steuerberatung sind NUR die steuerberatenden Berufe zuständig! Alles andere gibt gehörig Ärger!
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- Mikesch
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Re: "Amtshilfe" erbeten
Genau...tollpatschkoenigin hat geschrieben:Die Steuerrechtsfragen hier gehen mir echt auf die Nerven.
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