Während einer Ausbildung Kind weiterhin beihilfeberechtigt?

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Andrea5
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Während einer Ausbildung Kind weiterhin beihilfeberechtigt?

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

hab mal eine Frage: Wenn mein großer Sohn in zwei Jahren eine Ausbildung anfängt und selber krankenversichert (GKV) wäre, ist er dann
weiterhin bei mir beihilfeberechigt ? Dann wäre er noch keine 18 Jahre, bekommt Kindergeld (das bekomme ich von meinem Dienstherren,
ist dadurch beihilfeberechtigt trotz GKV-Mitversicherung bei meinem Mann).

Kann mir das jemand beantworten?

LG
Andrea
Steinbock
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Re: Während einer Ausbildung Kind weiterhin beihilfeberechti

Beitrag von Steinbock »

Hallo Andrea,

hier passt etwas nicht:
Wenn dein Sohn eine Ausbildung beginnt - ich gehe einmal nicht von einem B.a.W aus - muss er sich selbst als eigenständiges Mitglied in einer Krankenkasse versichern.
Eine Mitversicherung (Familienversicherung) bei deinem Ehemann ist nicht möglich.
Wenn Du für deinen Sohn noch Kindergeld erhälst, dann gehört er noch weiterhin zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen und hat auch noch Anspruch auf Beihile. Hier ist das Brutto-Einkommen deines Sohnes maßgebend.
Allerdings kannst Du Arztrechnungen nicht bei der GKV und der Beihilfestelle einreichen.
Du musst dich entscheiden ob die Kosten über die GKV abgerechnet werden, oder über die Beihilfe - dann musst Du den Differenzbetrag selbst zahlen.

Gruß vom Steinbock.
Carrington
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Re: Während einer Ausbildung Kind weiterhin beihilfeberechti

Beitrag von Carrington »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Andrea,

hier passt etwas nicht:
Wenn dein Sohn eine Ausbildung beginnt - ich gehe einmal nicht von einem B.a.W aus - muss er sich selbst als eigenständiges Mitglied in einer Krankenkasse versichern.
Eine Mitversicherung (Familienversicherung) bei deinem Ehemann ist nicht möglich.
Wenn Du für deinen Sohn noch Kindergeld erhälst, dann gehört er noch weiterhin zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen und hat auch noch Anspruch auf Beihile. Hier ist das Brutto-Einkommen deines Sohnes maßgebend.
Allerdings kannst Du Arztrechnungen nicht bei der GKV und der Beihilfestelle einreichen.
Du musst dich entscheiden ob die Kosten über die GKV abgerechnet werden, oder über die Beihilfe - dann musst Du den Differenzbetrag selbst zahlen.

Gruß vom Steinbock.

Ich war als Beamtenkind in der gleichen Situation, aber bei mir wurde dann bei einem stationären Aufenthalt die Kosten eines Zweibettzimmers erstattet. Ist das bei Beamten der Bahn anders geregelt?
Steinbock
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Re: Während einer Ausbildung Kind weiterhin beihilfeberechti

Beitrag von Steinbock »

Carrington hat geschrieben:
Ich war als Beamtenkind in der gleichen Situation, aber bei mir wurde dann bei einem stationären Aufenthalt die Kosten eines Zweibettzimmers erstattet. Ist das bei Beamten der Bahn anders geregelt?
Nein - in der GKV ist keine privatärztliche Versorgung mitversichert,
also zahlt die GKV die normalen Krankenhauskosten im Mehrbettzimmer.

Die Beihilfe die Wahlleistungen 2-Bettzimmer + Chefarztbehandlung zu 80 %
und wenn dann noch eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus zu 20 % besteht die PKV den Rest.

Aber bei allen anderen Behandlungen muss man entscheiden ob die Abrechnung über die Beihilfe, bzw. über die GKV erfolgt.

Z.B. bei Zahnersatz oder Brillen ist vermutlich in den meisten Bundesländern die Beihilfe vorzuziehen.

Gruß vom Steinbock
Andrea5
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Re: Während einer Ausbildung Kind weiterhin beihilfeberechti

Beitrag von Andrea5 »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Andrea,

hier passt etwas nicht:
Wenn dein Sohn eine Ausbildung beginnt - ich gehe einmal nicht von einem B.a.W aus - muss er sich selbst als eigenständiges Mitglied in einer Krankenkasse versichern.
Eine Mitversicherung (Familienversicherung) bei deinem Ehemann ist nicht möglich.
Wenn Du für deinen Sohn noch Kindergeld erhälst, dann gehört er noch weiterhin zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen und hat auch noch Anspruch auf Beihile. Hier ist das Brutto-Einkommen deines Sohnes maßgebend.
Allerdings kannst Du Arztrechnungen nicht bei der GKV und der Beihilfestelle einreichen.
Du musst dich entscheiden ob die Kosten über die GKV abgerechnet werden, oder über die Beihilfe - dann musst Du den Differenzbetrag selbst zahlen.

Gruß vom Steinbock.
Hallo Steinbock,

Privatrechnungen vom Heilpraktiker, Arzt laufen grundsätzlich erstmal über die GKV. Die werden als nicht erstattungsfähig bearbeitet dort.
Dann schickt die GKV mir die Rechnung zurück. Erst dann darf ich sie bei der Beihilfe einreichen. Privatrezepte dürfen direkt zur Beihilfe
gehen.

LG
Andrea
Steinbock
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Re: Während einer Ausbildung Kind weiterhin beihilfeberechti

Beitrag von Steinbock »

Andrea5 hat geschrieben: Hallo Steinbock,

Privatrechnungen vom Heilpraktiker, Arzt laufen grundsätzlich erstmal über die GKV. Die werden als nicht erstattungsfähig bearbeitet dort.
Wie kommst Du auf diese Idee ?
Privatrechnungen bekommst Du von den Ärzten direkt zugestellt und nicht die Krankenkasse.
Die Krankenkasse bekommen nur die Kosten-Rechnungen, die man über das Krankenkärtchen der GKV veranlasst.

Du hast doch selbst die Möglichkeit, (z.B.: beim Zahnersatz) den Zahnersatz direkt über die Beihilfe abrechnen zu lassen.
Man muss dies dann nur mit dem Zahnarzt vorab besprechen.

Gruß vom Steinbock
Andrea5
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Re: Während einer Ausbildung Kind weiterhin beihilfeberechti

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Steinbock,
oops, vergessen zu schreiben: natürlich bekomme ich die Rechnung direkt vom Arzt geschickt. Dann schicke ich die
Rechnung zur GKV (meist als FAX) und bekomme dann die bearbeitete Rechnung zurückgeschickt. Und dann geht
es Richtung Beihilfe.

LG
Andrea
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