Guten Morgen,
im Rahmen eines Dienstherrenwechsels wurde ich von meinem neuen Dienstherren zu einer amtsärztlichen Untersuchung eingeladen (ich bin Beamtin auf Lebenszeit).
Nun habe ich wieder diesen Bogen bekommen, wo ich Vorerkrankungen etc angeben muss. Vor 3 1/2 Jahren hatte ich einen Bandscheibenvorfall und war deswegen auch in Behandlung. Seit ca. 2 3/4 Jahren habe ich keinerlei Beschwerden mehr mit dem Rücken. Soweit ich weiß, muss ich den Vorfall angeben. Kann es sein, dass der Amtsarzt einer Verbeamtung beim neuen Dienstherren dann nicht zustimmt? Und wie sieht es aus, wenn ich von dem behandelnen Facharzt ein Gutachten einreiche, aus dem hervorgeht, dass ich nun bereits seit 2 3/4 Jahren beschwerdefrei bin?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Bandscheibenvorfall und amtsärztliche Untersuchung
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Re: Bandscheibenvorfall und amtsärztliche Untersuchung
Im ungünstigsten Fall kommt der Dienstherrenwechsel nicht zustande, mehr kann nicht passieren.
Gutachten des behandelnden Facharztes sind uninteressant, da der Amtsarzt als neutrale Instanz gilt, Deine Dich behandelnder Arzt aus naheliegenden Gründen dagegen nicht.
Gutachten des behandelnden Facharztes sind uninteressant, da der Amtsarzt als neutrale Instanz gilt, Deine Dich behandelnder Arzt aus naheliegenden Gründen dagegen nicht.