Hallo allerseits,
hab eine kurze dringende Frage und zwar habe ich geheiratet und muss dies mitteilen. Wer führt denn jetzt seit ich im Ruhestand bin meine Personalakte? Bei der Behörde, wo ich gewesen bin wird das ja nicht mehr sein denke ich. Muss ich es dann zur nächst übergeordneten Behörde melden oder an die Landesbehörde?
Außerdem wüsste ich gern, ob sich die Heirat auf meine Versorgungsbezüge auswirkt. Ich erhalte ein Mindestruhegehalt. Wahrscheinlich nicht, oder?
Hab schon überall gesucht und bin dabei auf Euch gestoßen, ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Koko
verheiratet nach Ruhestand
Moderator: Moderatoren
Re: verheiratet nach Ruhestand
Hallo Herr/Frau Koko,
nach den wenigen Informationen kann man keine genauen Auskünfte erteilen.
Eine Erhöhung der Versorgungsbezüge könnten möglich sein, nur dies erfährt man nur, wenn man Informationen über die Tätigkeit der Ehefrau/Ehemann,
wie auch Angaben der evt. Kinder hat. Also am besten bei der zuständigen Beihilfestelle anfragen, dort wo man auch seine Arztkosten einreicht.
Zusätzlich dürfte die neue Ehefrau/Ehemann und evt. Kinder durch die Heirat auch beihilfeberechtigt sein.
Gruß vom Steinbock
nach den wenigen Informationen kann man keine genauen Auskünfte erteilen.
Eine Erhöhung der Versorgungsbezüge könnten möglich sein, nur dies erfährt man nur, wenn man Informationen über die Tätigkeit der Ehefrau/Ehemann,
wie auch Angaben der evt. Kinder hat. Also am besten bei der zuständigen Beihilfestelle anfragen, dort wo man auch seine Arztkosten einreicht.
Zusätzlich dürfte die neue Ehefrau/Ehemann und evt. Kinder durch die Heirat auch beihilfeberechtigt sein.
Gruß vom Steinbock
Re: verheiratet nach Ruhestand
Hallo Steinbock,
vielen Dank für Deine Antwort, jedoch erschließt sie sich mir nicht so ganz. Was hat die Beihilfestelle mit meinen Versorgungsbezügen zu tun? Auch der Verdienst der anderen Hälfte dürfte mit dem Familienzuschlag nichts zu tun haben.
Die Frage nach der Beihilfeberechtigung hatte ich noch nicht gestellt, aber ist durchaus eine gute Frage
Ich hoffe, dass da noch was kommt. Ich habe leider eine Telefonphobie, da kann ich leider nicht mal eben irgendwo anrufen und nachfragen.
Ist hier noch jemand, der da was drüber weiß?
Gruß Koko
vielen Dank für Deine Antwort, jedoch erschließt sie sich mir nicht so ganz. Was hat die Beihilfestelle mit meinen Versorgungsbezügen zu tun? Auch der Verdienst der anderen Hälfte dürfte mit dem Familienzuschlag nichts zu tun haben.
Die Frage nach der Beihilfeberechtigung hatte ich noch nicht gestellt, aber ist durchaus eine gute Frage

Ich hoffe, dass da noch was kommt. Ich habe leider eine Telefonphobie, da kann ich leider nicht mal eben irgendwo anrufen und nachfragen.
Ist hier noch jemand, der da was drüber weiß?
Gruß Koko
- Bundesfreiwild
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Re: verheiratet nach Ruhestand
In der Regel ist bei Versorgungsempfängern DIE Stelle für solche Meldungen zuständig, die als Absender/bearbeitende Stelle auf der Bezügemitteilung steht.
Keine Ahnung, welche Zuschläge für verheiratete Beamte derzeit gezahlt werden, könnte aber sein, dass das Brutto höher wird als vorher.
(Verheiratetenzuschlag).
Eine Heirat hat natürlich Auswirkungen beim Tod eines der Ehepartner. Die Bestimmungen sind aber zu kompliziert, als dass ich sie hier aufschreiben könnte.
Pension//Rente, Gegenberechnungen, Pensionshöchstsatz, etc. sind da Themen und auch umgekehrt beim Partner, wenn der Rente bekommt und evtl. Witwerpension beziehen könnte. Aber so weit wollen wir ja noch nicht nachdenken.
Der Zustand des Verheiratetseins, kann Auswirkungen auf den Beihilfesatz und Mitversicherungsmöglichkeiten haben. Frage an die Beihilfestelle/Krankenkasse stellen.
Insgesamt hat eine Heirat aber mehr Auswirkungen auf die Einkommenssteuererklärung und die gemeinschaftliche Veranlagung.
Fragen an einen Steuerberater stellen.
Keine Ahnung, welche Zuschläge für verheiratete Beamte derzeit gezahlt werden, könnte aber sein, dass das Brutto höher wird als vorher.
(Verheiratetenzuschlag).
Eine Heirat hat natürlich Auswirkungen beim Tod eines der Ehepartner. Die Bestimmungen sind aber zu kompliziert, als dass ich sie hier aufschreiben könnte.
Pension//Rente, Gegenberechnungen, Pensionshöchstsatz, etc. sind da Themen und auch umgekehrt beim Partner, wenn der Rente bekommt und evtl. Witwerpension beziehen könnte. Aber so weit wollen wir ja noch nicht nachdenken.
Der Zustand des Verheiratetseins, kann Auswirkungen auf den Beihilfesatz und Mitversicherungsmöglichkeiten haben. Frage an die Beihilfestelle/Krankenkasse stellen.
Insgesamt hat eine Heirat aber mehr Auswirkungen auf die Einkommenssteuererklärung und die gemeinschaftliche Veranlagung.
Fragen an einen Steuerberater stellen.
Re: verheiratet nach Ruhestand
Hallo Koko,
In manchen Ländern ist die Bezügestelle und Beihilfestelle identisch.
Meine Antwort bezog sich nicht auf die Höhe des Verdienstes der Ehefrau, sondern auf die Tätigkeit.
Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass sie ebenfalls als Beamtin tätig ist.
Gruß vom Steinbock
Ich schrieb ja bereits, dass auf Grund der wenigen Informationen keine genauen Auskünfte möglich sind.Koko hat geschrieben:Hallo Steinbock,
vielen Dank für Deine Antwort, jedoch erschließt sie sich mir nicht so ganz. Was hat die Beihilfestelle mit meinen Versorgungsbezügen zu tun? Auch der Verdienst der anderen Hälfte dürfte mit dem Familienzuschlag nichts zu tun haben.
In manchen Ländern ist die Bezügestelle und Beihilfestelle identisch.
Meine Antwort bezog sich nicht auf die Höhe des Verdienstes der Ehefrau, sondern auf die Tätigkeit.
Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass sie ebenfalls als Beamtin tätig ist.
Gruß vom Steinbock
Re: verheiratet nach Ruhestand
Vielen Dank Bundesfreiwild für Deine Anmerkungen. Könntest Du mir vielleicht verraten, wo ich diese Bestimmungen nachlesen könnte?Bundesfreiwild hat geschrieben:
Eine Heirat hat natürlich Auswirkungen beim Tod eines der Ehepartner. Die Bestimmungen sind aber zu kompliziert, als dass ich sie hier aufschreiben könnte.
Pension//Rente, Gegenberechnungen, Pensionshöchstsatz, etc. sind da Themen und auch umgekehrt beim Partner, wenn der Rente bekommt und evtl. Witwerpension beziehen könnte. Aber so weit wollen wir ja noch nicht nachdenken.
Oh, Steinbock, das hab ich nicht gewusst, dass diese Stellen in manchen Bundesländern zusammenarbeiten. Nun verstehe ich auch, was Du mir sagen wolltest.

- Bundesfreiwild
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Re: verheiratet nach Ruhestand
Auweija... alles was mit Pension und Rente, bzw. gegenseitige Ansprüche beim Tode eines der Partner zu tun hat, ist komplizierte Berechnung der Rentenversicherung, bzw. der Pensionskasse.
Beim Beamten ist IMMER die Versorgungshöchstgrenze gegeben, alles was drüber geht (evtl. Witwen/Witwerpension/rente) wird auf die Pension gegengerechnet.
Umgekehrt macht es die Rentenversicherung genauso. Wenn der Witwer Rentenempfänger ist, bekommt er evtl. eine Witwerpension von seiner Ehefrau auf seine Rente drauf, falls er aber zu viel Rente bekommt, wird evlt. die Rente um einen bestimmten Satz gekürzt.
Ich habe darüber mal mit der Rentenversicherung und der Versorgungsstelle intensive Gespräche geführt. Das allgemeine Ergebnis ist:
Der tarifliche Ehepartner wird allerhöchstwahrscheinlich einen Vorteil von der Witwerpension haben, weil wohl immer eine Grundrente bezahlt wird, auf die die Witwerpension dann drauf käme. Er hat also einen - wenn auch möglichweise kleinen - finanziellen Vorteil, wenn sein beamteter Ehepartner den Löffel abgibt.
Als Beamtin hat man evtl. keinen Vorteil von einer Witwenrente des Ehepartners. Denn die Altersversorung eines Beamten ist gedeckelt. Wenn man also die volle Pension im Alter erreicht, hätte man von einer Witwnrentenzahlung der Rentenversicherung NIX. Der Staat würde sich Pensionansprüche und Renenansprüche sozusagen von der linken in die rechte Tasche verrechnen und der Beamte bekommt nicht mehr, als die maximal mögliche Pension.
Eine Absicherung über die maximal mögliche Pension hinaus lässt sich also nur außerhalb der üblichen Altersversorgungssysteme anlegen (zumindest für den Beamten).
Beim Beamten ist IMMER die Versorgungshöchstgrenze gegeben, alles was drüber geht (evtl. Witwen/Witwerpension/rente) wird auf die Pension gegengerechnet.
Umgekehrt macht es die Rentenversicherung genauso. Wenn der Witwer Rentenempfänger ist, bekommt er evtl. eine Witwerpension von seiner Ehefrau auf seine Rente drauf, falls er aber zu viel Rente bekommt, wird evlt. die Rente um einen bestimmten Satz gekürzt.
Ich habe darüber mal mit der Rentenversicherung und der Versorgungsstelle intensive Gespräche geführt. Das allgemeine Ergebnis ist:
Der tarifliche Ehepartner wird allerhöchstwahrscheinlich einen Vorteil von der Witwerpension haben, weil wohl immer eine Grundrente bezahlt wird, auf die die Witwerpension dann drauf käme. Er hat also einen - wenn auch möglichweise kleinen - finanziellen Vorteil, wenn sein beamteter Ehepartner den Löffel abgibt.
Als Beamtin hat man evtl. keinen Vorteil von einer Witwenrente des Ehepartners. Denn die Altersversorung eines Beamten ist gedeckelt. Wenn man also die volle Pension im Alter erreicht, hätte man von einer Witwnrentenzahlung der Rentenversicherung NIX. Der Staat würde sich Pensionansprüche und Renenansprüche sozusagen von der linken in die rechte Tasche verrechnen und der Beamte bekommt nicht mehr, als die maximal mögliche Pension.
Eine Absicherung über die maximal mögliche Pension hinaus lässt sich also nur außerhalb der üblichen Altersversorgungssysteme anlegen (zumindest für den Beamten).
Re: verheiratet nach Ruhestand
Vielen Dank für Deine Erklärung! Superverständlich erklärt. Denke mir, dass das eine Hin- und Herrechnerei ist. Was ich mich jetzt frage ist, da ich ja nur die Mindestpension bekomme, wird dann von dieser Mindestpension die Witwerpension berechnet oder von der tatsächlich erreichten Pension?