Frühpension- und dann? finanziell

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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queenytri
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Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von queenytri »

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu und habe direkt schon Fragen :)

Ich werde innerhalb der nächsten zwei Monate in Frühpension gehen (müssen). Anerkannt dauerhafte DU für den Strafvollzug.
Damit habe ich mich mittlerweile auch abgefunden, es stellen sich aber andere Fragen.

Was werde ich dann noch an Bezügen bekommen?
Ich bin 36 Jahre, A8 und seit der Hochzeit in Steuerklasse 5.

Wenn ich in Frühpension bin, was darf ich dazu verdienen?
Also Minijob, 450 Euro Job usw.
Ab wann wird das versteuert?

Wie sieht es aus, falls meine BU die DU anerkennt (Entscheidung steht noch aus) ?
Unter Umständen würde ich dann ja zu viel verdienen, so dass die nicht mehr zahlen würden...

Hoffe auf Eure Antworten

vielen Dank im voraus
queenytri
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Registriert: 15. Jul 2013, 18:27
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von queenytri »

Hat keiner Rat?

Oder übersehe ich hier im Forum Threads die das beantworten?
Falls ja, wäre ich dankbar für den Hinweis wo ich sie finde- die Antworten ;-)
ak0511
Beiträge: 2
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von ak0511 »

Nabend, das kannst du dir von deiner Besoldungsstelle ausrechnen lassen. Bei uns ist es das LBV NW, ich weiß nicht wer da bei der Justiz für dich zuständig ist. Einfach anrufen und fragen.
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo queenytri,

was du genau hinzuverdienen darfst, wird vermutlich in deinem jeweiligen Landesrecht geregelt sein - einfach mal googeln oder deinen Dienstherrn fragen...
Da kannst du auch gleichzeitig die Pension ausrechnen lassen - wenn du z. B. halbtags gearbeitet hast und mit deinem Alter (nichts persönliches), wird es bei dir auf die Mindestversorgung herauslaufen...es kann sogar sein, dass du mehr als jetzt hast...

Wenn du eine DU-Versicherung abgeschlossen hast und du tatsächlich mehr als jetzt bekommen solltest, dann ist das nach meinem (laienhaften) Rechtswissen möglich.
Die DU-Rente ist keine Einkommen, ist aber anrechnungspflichtig ist...hier mal ein Link vom Landesrecht BW:
http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/b ... einerrente

Am besten einmal offen das zuständige Landesamt fragen...

Kannst gerne hier mal eine Rückmeldung geben, da mich das auch interessieren würde...
cgrzenk
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von cgrzenk »

Die Rechnung was man bekommt ist nicht einfach aber möglich.
1. Erdiente Jahre ausrechnen( evtl.Lehre, Bundeswehr wird dazugerechnet...)
2.Die verleibenden Jahre bis zum 60.Lebensjahr werden zu 2/3 hinzugerechnet.
3.Das Ganze mit dem Prozentsatz für ein Jahr multiplizieren, ich glaube 1,875 oder so.
Musst du genauer nachsehen.
Dann nimmst du Grundgehalt und Familienzuschlag, sowie Stellenzulage und berechnest anhand des
Prozentsatzes dein Ruhegehalt.
Davon ziehst du dann nochmal 10,8% für den vorzeigen Ruhestand ab. Na ja dann muss man sehen
ob man über der Mindestpension liegt.

Hinzuverdienst

Meiner Meinung nach: Mögliches Ruhegehalt(also 71,75%) plus 460 €
Also ganz so wenig ist das nicht
queenytri
Beiträge: 12
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von queenytri »

So,

mittlerweile weiß ich zumindest, dass meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt- Puuuh, ich bin echt erleichtert.
Was ich allerdings vom LBV im Ruhestand bekomme, weiß ich noch immer nicht :-(

Das LBV sagt, schreiben Sie Ihre Anstalt an
Die Anstalt sagt, schreiben Sie das LBV an

Nach einem Telefonat werde ich nun doch über die Anstalt die Auskunft erhalten...

Es wird also noch dauern, bis ich wirklich genau Bescheid weiß!

Danke schon mal für Eure Tipps!
Kater-Mikesch
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo queenytri,
deine (private) DU wird auf jeden Fall nicht bei der Berechnung der Hinzuverdienstgrenze éinbezogen - die DU-Rente ist ganz unabhängig zu sehen, egal wie hoch du diese
abgeschlossen hast...

Die Hinzuverdienstgrenze kannst du erst ermitteln, wenn tatsächlich die Pension bekannt ist...aber wenn ich richtig informiert bin, darfst du in jedem Fall 450,- € pro Monat hinzuverdienen und einmalig das zweifache der 450,- Euro...
Aber ich würde mich beim Dienstherr erkundigen, denn das ist dann amtlich und man weiß ja auch nicht, in welchem Bundesland du tätig bist...dort gibt es je nach Bundesland verschiedene Regelungen...
queenytri
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von queenytri »

Das wäre ja toll, wenn die DU nicht mit berücksichtigt wird.
Meinen Dienstherren habe ich angeschrieben und hoffe auf Antwort.
Wenn ich die Antwort habe, melde ich mich hier wieder, vielleicht interessiert es ja auch andere.

So, euch allen noch n schönen sonnigen Tag!
Kater-Mikesch
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo nochmal,

hier mal ein Link:
http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeit ... hread/2690

Dort steht schon in dem Antwort, dass eine private DU/BU nicht angerechnet wird - in dem weiterführenden Link ist dann die genaue Hinzurechnung aufgeführt...
queenytri
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von queenytri »

Vielen Dank- ich werde da gleich mal rein schauen...
Mad Max
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Mad Max »

queenytri hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich bin ganz neu und habe direkt schon Fragen :)

Ich werde innerhalb der nächsten zwei Monate in Frühpension gehen (müssen). Anerkannt dauerhafte DU für den Strafvollzug.
Damit habe ich mich mittlerweile auch abgefunden, es stellen sich aber andere Fragen.

Was werde ich dann noch an Bezügen bekommen?
Ich bin 36 Jahre, A8 und seit der Hochzeit in Steuerklasse 5.

Wenn ich in Frühpension bin, was darf ich dazu verdienen?
Also Minijob, 450 Euro Job usw.
Ab wann wird das versteuert?

Wie sieht es aus, falls meine BU die DU anerkennt (Entscheidung steht noch aus) ?
Unter Umständen würde ich dann ja zu viel verdienen, so dass die nicht mehr zahlen würden...

Hoffe auf Eure Antworten

vielen Dank im voraus
Herrlich, mit 36 Jahre in Frühpension und als erstes fragen, wie viel man dazuverdienen darf und wie versteuert wird.

Und bei als Beamter darfst Du dich natürlich darauf freuen, neben der netten Mindestpension und Minijob deine Dienstunfähigkeitsversicherung anrechnungsfrei beziehen zu können.
Der normale Arbeitnehmer, der dir und anderen Beamten all diese Annehmlichkeiten finanzieren darf und sich in einer vergleichbaren Ausgangssituation befindet, darf da schön sein Vermögen verbrauchen und sich seine Berufsunfähigkeitsversicherung anrechnen lassen. Dann erst winkt HartzIV - ohne Minijob, aber mit gesellschaftlicher Stigmatisierung.

Langsam kann ich verstehen, dass es Leute gibt die sagen: "Was soll ich arbeiten, lohnt doch eh nicht. Ich lebe lieber von HartzIV + Schwarzarbeit."
Mad Max
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Mad Max »

Wie viel hat der TE mit Mindestpension + DU eigentlich netto? Genau so viel oder mehr als in der aktiven Zeit?
Und woanders beschweren sich die NRWler A13+, dass die Nullrunden "anreizschädigend" wären.
queenytri
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von queenytri »

Vielen Dank für die letzten zwei wirklich konstruktiven Beiträge!
Mad Max
Beiträge: 115
Registriert: 8. Sep 2012, 21:25
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Mad Max »

Bitte!
Ich weiß, in deiner Position kannst Du nur müde lächeln über das empfundene Unrecht der Nichtbeamten, stehst Du doch auf der Gewinnerseite.
Aber beantworte doch trotzdem die Frage.
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo nochmals,

wenn sich einer privat mittels DU-Versicherung absichert, ist das völlig legitim - wer das nicht macht, braucht sich hier im Forum oder sonstwo zu beschweren.

Es wird auch sicherlich seine Gründe haben, warum einer in die DU versetzt wird - und es ist halt so, dass dann die Mindestpension greift...ob einem das gefällt
oder nicht.
Auch wenn einer Berufsunfähig ist, wird natürlich seine erdiente Rente ausgezahlt...das ist ja nichts anderes...

Ein Kölner würde jetzt sagen:
Man muss auch jönne könne :wink:


Also, was lernen wir daraus:
Eine BU-/DU-Versicherung frühzeitig abschließen und wenn möglich nicht krank werden - die Preisfrage ist jetzt.
Auf was von den Beiden kann ich aktiv nehmen...???
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