ich bin ganz neu und habe direkt schon Fragen

Ich werde innerhalb der nächsten zwei Monate in Frühpension gehen (müssen). Anerkannt dauerhafte DU für den Strafvollzug.
Damit habe ich mich mittlerweile auch abgefunden, es stellen sich aber andere Fragen.
Was werde ich dann noch an Bezügen bekommen?
Ich bin 36 Jahre, A8 und seit der Hochzeit in Steuerklasse 5.
Wenn ich in Frühpension bin, was darf ich dazu verdienen?
Also Minijob, 450 Euro Job usw.
Ab wann wird das versteuert?
Wie sieht es aus, falls meine BU die DU anerkennt (Entscheidung steht noch aus) ?
Unter Umständen würde ich dann ja zu viel verdienen, so dass die nicht mehr zahlen würden...
Hoffe auf Eure Antworten
vielen Dank im voraus