Sonderurlaub Telekom

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Torquemada
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Sonderurlaub Telekom

Beitrag von Torquemada »

In der Sonderurlaubsverordnung für die "normalen Beamten" gibt es den Passus für den Fall, dass die Betreuungsperson eines Kindes unter 8 Jahren kurzfristig erkrankt und kein Ersatz sofort organisiert werden kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/surlv ... 20965.html

§ 12

(3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden; in den nachstehenden Fällen wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:

............................................

8.
schwere Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes der Beamtin oder des Beamten, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, bis zu 4 Arbeitstagen im Urlaubsjahr.
......................

Für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des Innern eine von Satz 1 Nr. 1 bis 8 und Satz 2 bis 5 abweichende Regelung treffen.

Hat jemand eine Ahnung, wie die Regelung bei der Telekom ist ?
Auf Anhieb habe ich nur Angaben gefunden, in denen komischerweise genau die oben genannte Situation nicht genannt wird.

Ein Kollege hat mich gefragt, dessen Frau sich den Fuß gebrochen hat und ins Krankenhaus kam. Er musste einen Tag auf die 7-jährigen Zwillinge aufpassen.
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