Urlaubsabgeltung bei Entlassung?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Yuuki
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Registriert: 15. Feb 2013, 12:35
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Urlaubsabgeltung bei Entlassung?

Beitrag von Yuuki »

Hallo Ihr Lieben,

kann mir vielleicht irgendjemand helfen? Ich werde mit Wirkung zum 01.08. entlassen. Nun habe ich aber laut dem Schreiben was heute kam noch 26 Urlaubstage die mir zustehen würden. Ich bin allerdings weiterhin bis 01.08 krankgeschrieben und kann die Tage nicht nehmen.
Werden die mir dann automatisch ausgezahlt? Können die mir überhaupt ausgezahlt werden? Ich habe versucht im Internet schlau zu werden, aber ganz kann ich nicht rausfinden ob das bei Beamten nun auch ausbezahlt wird oder nicht. Erst hiess es nein und dann nach Klage doch?

Wer weiß mehr? Muss ich irgendwas beantragen?

Viele Grüße und danke für die Hilfe!

Yuuki
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: Urlaubsabgeltung bei Entlassung?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Mal wieder liegt didedupp falsch...
Wenn du schon hier antwortest und mit deinem Halbwissen (und das ist schon übertrieben) wieder mal was zum Besten gibst, dann bitte mal mit ein wenig an rechtlichem Wissen...man kann auch vorher einfach mal bei google die Stichworte eingeben.

Es ist egal, ob man entlassen wirst, ob du in DU gehst oder du die Entlassung selber beantragt hast...
Wenn du den Resturlaub aus Gründen der Krankheit nicht nehmen kannst, dann bekommst du den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage) ausgezahlt - aber das wird aller voraussicht nur auf deinen Antrag geschehen - denn freiwillig wird dir keiner das Geld hinterher werfen...

Also wenn du bis zum Zeitpunkt der Entlassung krank bist und deinen Resturlaub nicht nehmen kannst, beantrage diesen bei der zuständigen Personalstelle...wenn die nicht will, dann lass dich mal in einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt informieren.
Vielleicht hast du ja eine RS-Versicherung oder bist bei einer Gewerkschaft...
Adler
Beiträge: 172
Registriert: 5. Mär 2013, 20:18
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Re: Urlaubsabgeltung bei Entlassung?

Beitrag von Adler »

Du meinst also dieses Rundschreiben
http://www.berlin.de/politik-und-verwal ... hp/4322297
ist inhaltlich falsch, weil es eine Urlaubsabgeltung nur bei Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand zulässt?
Bei einer Beendigung des Beamtenverhältnisses aus anderen Gründen (vgl. § 21 BeamtStG)
kommt eine Urlaubsabgeltung nicht in Betracht.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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