Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

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Sie nannten ihn Hombre
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Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Sie nannten ihn Hombre »

Werte Gemeinde...ich bräuchte mal eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt:

Ich bin nun seit nem Jahr aufgrund psychischer Probleme im Vorruhestand. Im Rahmen der Versetzung in selbigen wurde mir letztes Jahr mitgeteilt, dass "im Sommer nächsten Jahres" (also 2013) eine weitere Überprüfung des Gesundheitszustandes vorgenommen wird.
Meiner Meinung und der des behandelnden Therapeuten nach ist an eine erneute Aufnahme des Dienstes aktuell noch nicht zu denken, aber aus Angst vor der anstehenden Untersuchung sitze ich aktuell da wie das berühmte Kaninchen vor der Schlange in Erwartung, was da evtl. kommen wird.

Der Psychologe rät mir, einfach mal n paar Tage abzuschalten und in den Urlaub zu fahren, um den Fokus von dieser Angst wegzukriegen, aber jetzt stellt sich mir folgende Frage: Was passiert, wenn in diesem Zeitraum ein Schreiben mit dem Termin reinsegelt und ich nicht erscheine, weil ich das zu spät lese? Bzw.anders gefragt: Habe ich die Pflicht, während des Voruhestandes dauernd zuhause zu sitzen und mir die Decke auf den Kopf fallen zu lassen? Wie ich meinen geliebten Dienstherrn kenne wartet der nur drauf, mir aus dem kleinsten Fehlverhalten nen Strick, sprich, ein Diszi, zu drehen.

Schon mal vorab vielen Dank für eure Hilfe!
Adler
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Adler »

Als Diszi gibt es nur
§ 2 BDG
(1) Dieses Gesetz gilt für die

1. von Beamten während ihres Beamtenverhältnisses begangenen Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 des
Bundesbeamtengesetzes) und
2. von Ruhestandsbeamten
a) während ihres Beamtenverhältnisses begangenen Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 des
Bundesbeamtengesetzes) und
b) nach Eintritt in den Ruhestand begangenen als Dienstvergehen geltenden Handlungen (§ 77 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes).
§ 5 BDG
(2) Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte sind:
1. Kürzung des Ruhegehalts (§ 11) und
2. Aberkennung des Ruhegehalts (§ 12).
§ 77 BBG

(1) Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Außerhalb des Dienstes ist dieses nur dann ein Dienstvergehen, wenn die Pflichtverletzung nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(2) Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten sowie früheren Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen gilt es als Dienstvergehen, wenn sie

1.sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen,


2.an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,


3.gegen die Verschwiegenheitspflicht, gegen die Anzeigepflicht oder das Verbot einer Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses oder gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen verstoßen oder


4.entgegen § 46 Abs. 1 oder 2 oder § 57 einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis schuldhaft nicht nachkommen.
§ 46 BBG
(1) Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherrn ein Amt ihrer früheren oder einer anderen Laufbahn mit mindestens demselben Endgrundgehalt übertragen werden soll und zu erwarten ist, dass sie den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügen. Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht.

(2) Beamtinnen und Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, kann ferner unter Übertragung eines Amtes ihrer früheren Laufbahn nach Absatz 1 auch eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und ihnen die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung ihrer früheren Tätigkeit zumutbar ist.
Bei Fristversäumnis gibt es doch die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand", jedenfalls nach der VwGO; ZPO


Die Rechtsprechung hat Wiedereinsetzung z. B. in folgenden Fällen gewährt:

Fristversäumnis wegen
-längeren Urlaubs (wenn jedoch bereits eine rechtliche Auseinandersetzung geführt wird oder zu befürchten ist, muss der Urlauber Vorsorge treffen, dass er von wichtigen Zustellungen erfährt und das Erforderliche veranlassen kann),

- schwerer Krankheit, die auch die Einholung von Rechtsrat und Beauftragung eines Bevollmächtigten unmöglich macht,

- falscher oder unklarer Rechtsmittelbelehrung.
Die Entschuldigungsgründe müssten auch in einem Diszi gelten.

Also ein gewisse Vorsorge musst du treffen, dass dich "ein zu erwartendes Schreiben" in angemessener Frist erreicht.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Sie nannten ihn Hombre
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Sie nannten ihn Hombre »

Naja, dass ich so n nettes Schreiben in absehbarer Zeit bekomme ist ja unstrittig, nur ist der "Sommer" ein sehr dehnbarer Begriff.
Ebenso ist unstrittig, dass ich im Falle der "Gesunderkennung" der erneuten Berufung Folge leiste. Nur dreh ich bald durch, wenn ich jetzt u.U.monatelang nur rumsitze und jeder Gang zum Briefkasten die reinste Qual ist. Deswegen ja der Vorschlag, mal n paar Tage aus dem Umfeld "auszubrechen". Geht dabei ja auch nicht um 3 Monate Australien oder Südamerika, sondern um mal ne Woche an die See oder in die Berge. Eben einfach weg.
Gerda
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Gerda »

Sie nannten ihn Hombre hat geschrieben: wenn ich jetzt u.U.monatelang nur rumsitze und jeder Gang zum Briefkasten die reinste Qual ist.
Leider erlegst du dir diese Qual selbst auf. Es kann sogar passieren, dass du keine Ladung erhälst und der DH dich in Ruhe lässt. Denn, dass eine Nachuntersuchung nach einem Jahr erfolgen soll, ist zwar vorgesehen, aber obs geschieht :wink: Daher kann ich dir nur empfehlen, dich da nicht rein zu steigern, fahr in den Urlaub und wenn dann etwas während deiner Abwesenheit kam, dann kannst du immernoch reagieren und es passiert nix. Hab ein wenig mehr Vertrauen als Angst in dich selbst :wink:

Wünsch dir alles Gute und hoffentlich ein paar erholsame Tage

Gerda
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Hauseltr
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Hauseltr »

Sommer ist kein dehnbarer Begriff: Sommerzeit 2013 begann am
Sonntag, 31. März
und endet am
Sonntag, 27. Oktober

Wenn da jemand etwas von dir will, muss er dich rechtzeitig genug davon in Kenntnis setzen. Sollte zu dem dann angegebenen Datum ein Termin (Urlaub deinerseits) feststehen, muß der dann eben verschoben werden oder die Dienststelle muß für die entstehenden Kosten aufkommen.
alleinallein
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von alleinallein »

noch am Warten ?

soweit mir bekannt ist, dauert es zwischen 3 - 6 Monate beginnend von der Mitteilung des Dienstherrn, dass er eine erneute Untersuchung beim Amtsarzt veranlassen wird bis zur darauf folgenden schriftlichen Einladung des Amtsarztes. Das Anschreiben ist dann so zeitig abgesandt, dass der darin genannte Termin 14 Tage später anberaumt ist ( ergo also Zeit genug, um noch 1 Woche Urlaub zu machen ;-)
Man hat auch die Möglichkeit, den Termin zu verschieben, jedoch sollten dafür dann wichtige Gründe vorliegen.

Kann von Ort zu Ort jedoch auch verschieden sein!
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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hombre..
HOOOOmmmbre!! (bedeutet in espanisscch auch so viel wie: Mannnnnnnn!)
Mach dich doch nicht verrückt. Wer nicht mehr im aktiven Dienst ist, MACHT eben auch keinen Dienst mehr und muss vor allem nicht permanent und zu jeder Zeit zur Verfügung stehen. Keine Anwesenheitspflicht oder Rufbereitschaft oder wie immer man das nennen wollte.

FALLS die dich einladen, steht in der Einladung vermutlich, dass du den Termin bestätigen sollst. Wenn du nicht da bist, kannst du auch nichts bestätigen. Dann gibts halt einen Neuen.
Ich gehe davon aus, dass viele dieser Einladungsschreiben wegen Dienstfähigkeit/möglicher Reaktivierungsuntersuchung erstmal gar nicht zeitig genug ankommen, sodass man die Ruhestandsbeamten oft im ersten Anlauf gar nicht erreicht. Ein nicht mehr im Dienst befindlicher Beamter hat doch völlige Bewegungsfreiheit. IMMER zu Hause bereit zu sein, wäre ja Freiheitsberaubung und man könnte keine längere Zeit auf einem Campingplatz am See oder im Ausland verbringen.
Postnachsendung funktioniert auch nicht immer, wenn man nicht länger irgendwo urlaubt; und es könnte passieren, dass die Post nachgeschickt würde und man wäre schon wieder auf dem Heimweg. ZU HAUSE haben auch NICHT alle Personen zur Verfügung, denen man soweit vertraut, dass man ihnen das öffnen der Post zubilligt.
Ich habe hier "in der Fremde" (ist nicht mein Heimatort und ich bin oft umgezogen) keinen, dem ich das überlassen würde.

Falls so eine Einladung während Abwesenheit ins Haus flattert, meldet man sich eben, wenn man wieder da ist und dann würde man wohl einen neuen Termin machen, zu dem man dann eben verfügbar wäre.

Du könntest dem allem aber auch einfach zuvorkommen, indem DU die Initiative ergreifst und beim Personalservice anrufst und darum bittest, dir mitzuteilen, OB eine Reaktivierungsuntersuchung anberaumt werden soll. Und dann lässt du den Termin so legen, dass der vor oder nach deinem Urlaub liegt.

Und wie gesagt: Wer bei Postnachfolgeunternehmen oder der Bahn schon mal in die DDU hinaus komplimentiert wurde, den WILL niemand zurückhaben. Ein plausibles Attest von deinem behandelnden Arzt mitbringen, dass die Dienstaufnahme für alle Zeiten als unmöglich hinstellt und das Thema erledigt sich vielleicht sogar ein für alle Mal.

Nicht zittern und sich als Opfer fühlen. Bissi Mut zusammenraffen und ein ganz simples sachliches Terminvereinbarungsgespräch führen. Immer dran denken:
Du bist raus. Die Mobbing-Strategie hat gewirkt. Du bist niemand mehr, den man WEITER mobben müsste. Es geht nur noch um die Erfüllung der Buchstaben des Beamtenrechtes, in dem steht, dass eben diese Dienstfähigkeitsüberprüfungen stattfinden MÜSSEN. So mancher Dienstherr würde sich die Untersuchungen auch sparen, wenn er sie sich sparen dürfte. Also keine Panik, sondern das Thema offensiv angehen und selbst einen Termin vereinbaren, FALLS diese Untersuchung tatsächlich vom Dienstherrn geplant sein sollte.
Woody1
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Woody1 »

Liebe Forumgemeinde,

der AA hat bei mir DU festgestellt. Die entsprechende Mitteilung vom DH steht aber noch aus.
Mich würde nun interessieren, in welchem Turnus ärztliche Untersuchungen zur Überprüfung
der Dienstunfähigkeit festgesetzt werden (gem. § 46 Abs 1 BBG). Was ist hier die
Entscheidunggrundlage? Wer legt diese Untersuchungen fest?
Welche Erfahrungen habt Ihr?

Best Grüße
Woody1
pensionsmäx
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von pensionsmäx »

Hallo, Woody1,

ich wurde im August 2010 personalärztlich untersucht und mir wurde schon dort mitgeteilt, daß ich in den Ruhestand wegen DU versetzt werde. Dann kam im November der entsprechende Bescheid des Dienstherrn mit dem "Aufdröseln" der ärztlichen Stellungnahme und einer Auflage, mich halbjährlich zu melden und den "Fortschritt" meiner Genesung dort mitzuteilen.
Dagegen habe ich erfolgreich Widerspruch eingelegt; den Bescheid meines Dienstherrn zur Zurruhesetzung habe ich dann im Januar 2011 mit Wirkung zum 01.02.2011 eerhalten- also gut ein halbes Jahr nach der ärztlichen Untersuchung.

Ich denke, es hat viel mit den Widerspruchsfristen zu tun; wenn man ein Widerspruchsverfahren führt, dann dauert es eben.
In dem Bescheid war auch die Ankündigung, mich nach Ablauf von zwei Jahren erneut zu untersuchen, ob ich wieder fit bin.

Habe dann den ersten Termin relativ pünktlich erhalten, der wurde seitens des Dienstherrn aufgehoben. Den zweiten konnte ich krankheitsbedingt nicht wahrnehmen und nun habe ich den dritten Termin erhalten, mangels Reisefähigkeit nicht am Dienstsitz, sondern in meiner Heimatstadt beim Gesundheitsamt.
So, dann wede ich mit Stapeln von Attesten, Berichten, MRT´s, Laborergebnissen etc. per Taxi dort auftauchen und mich durchchecken lassen......
Wann dann der entsprechende Bescheid kommt, weiss ich nicht- bei uns ist ja "Reform" angesagt und es gibt Neu- und Umgestaltungen, ein "Beamtenausgliederungsgesetz" und Boni, wenn man aussteigt.

P.S. Der Personalarzt hat damals auch eine "begrenzte Dienstfähigkeit" ausgeschlossen, weil ich nach meiner Gehirnblutung mein ganzes Leben Beeinträchtigungen haben werde.
Ich hoffe, ich konnte den Zeitkorridor etwas darstellen- letztendlich kommt es aber auch auf die Dienststelle bzw. den Dienstherrn selbst an, denke ich.

Gruss
pensionsmäx
Cakes
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Registriert: 20. Okt 2011, 21:21
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Cakes »

Ich bin seit August 2008 wegen DU im Ruhestand.
Mir wurde damals gesagt, dass meine Dienstunfähigkeit nach 2 Jahren überprüft werden würde - bis zum heutigen Tage ist das nicht erfolgt. Ich habe nicht eine Aufforderung dafür erhalten, rechne natürlich jedoch damit, dass das jederzeit passieren kann.

Dennoch fahre ich mal in den Urlaub - wer kann sich von der Mindestversorgung ständige oder lange Urlaube erlauben? - und gehe das "Risiko" ein, in genau DER Zeit die Einladung für die Untersuchung zu bekommen.
Kater-Mikesch
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

also die allgemeine Info, dass im Sommer eine Untersuchung durchgeführt werden soll halte ich für Schwachsinn...
Du brauchst erst zu reagieren, wenn du was im Briefkasten hast...

Vor allen Dingen bist du im Ruhestand...da brauchst du nicht auf die Einladung zu warten - auch wenn du jetzt 3 Wochen im Urlaub bist, dann interessiert das keinen...
Und wenn du tatsächlich mit einer Einladung rechnest, dann schreib deinen DH an, dass du in der Zeit von/bis an einer möglichen Untersuchung nicht teilnehmen kannst - wenn du willst, kannst du auch den Urlaub als Grund nennen...

Jetzt werden einige sagen, du brauchst weder deine Abwesenheit noch den Grund dafür zu nennen...
Aber ich denke mal dein Problem ist zwar ggf auch die Untersuchung, aber dringlicher ist der Termin, den du könntest verpassen...also DH informieren dass du in dieser Zeit nicht
anwesend bist und dann hast du deine Schuldigkeit getan...
Wenn dann doch die Untersuchung in diese Zeit fallen sollte (man weiß ja nie wie die ticken), dann wirst du von jedem Gericht der Welt Recht bekommen...denn wenn du dich schon für eine bestimmte Zeit abmeldest, dann kann sich der DH auch daran halten...und wenn nicht, soll es sein Problem sein.
Gerda
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Gerda »

Kater-Mikesch hat geschrieben:also DH informieren dass du in dieser Zeit nicht
anwesend bist und dann hast du deine Schuldigkeit getan...
oh aber da fällt mir nur ein: gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.....

Ists nicht so: Ankündigung vom Dienstherrn, dann Einladung durch den amtsärztlichen Dienst (welche mit Sicherheit eine Zeitspanne hat) oder eben die Aufforderung, selbst einen Termin dort zu machen.... Da gehen ein paar Wochen ins Land, der Termin schneit doch nicht von einem auf den anderen Tag rein. Was sollte gegen einen Urlaub sprechen, der wird doch meist nicht länger als 14 Tage sein, meist zumindest.

Oder um auf ganz sicher zu gehen: entweder Jemanden beauftragen, den Briefkasten zu leeren und bei Post von xy dich kontaktieren, oder einen Nachsendeauftrag an eine bestimmte vertrauensvolle Person oder dich selbst, wenn du in D bleibst....

Es gibt soviele Möglichkeiten, um entspannt verreisen zu können. Du machst dich windelweich, ist nicht gut für dich.....

Wünsch dir Kraft.

Gerda
Kater-Mikesch
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Gerda,

grundsätzlich würde ich auch nicht meinen DH informieren - denn die Zeit von der Einladung bis zur Untersuchung ist eher 6 Wochen als 2 Wochen...

Ich hatte aber gemeint, dass Sie der Fragesteller mit dieser Anfrage selber beruhigen kann, so dass er keine Angst zu haben braucht, dass er bei einer möglichen Einladung nicht daran teilnehmen kann...
Er braucht ja nicht zu sagen, ich warte auf die DU-Untersuchung und bin nicht da...sondern:
In der Zeit vom 15.07. bis 15.08.2013 kann ich aus persönlichen Gründen Termin meines DH nicht wahrnehmen - da muss ich keinen Grund für angeben...Dann noch im Schreiben um eine Bestätigung bitte und zusätzlich angeben, dass wenn keine Rückmeldung erfolgt, dieser Hinweis wahrgenommen wurde...
Schreiben per Einschreiben...

Das gilt speziell für den Fragesteller - so kann er beruhigt in Urlaub fahren und die Zeit genießen - ob dann wirklich später eine Einladung zur DDU erfolgt, ist sowieso fraglich...
Gerda
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Gerda »

Hi Kater-Mikesch,

ja, könnte man machen, bzw. speziell der Fragesteller - falls esihn beruhigt - bei mir rufts was ganz komisches hervor, wenn ich die Möglichkeit nur erlese..... vor allem, so bringt man sich erst in Erinnerung ;-)......

Fröhlichen Start in den Tag

Gerda
Kater-Mikesch
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Re: Vorruhestand und das Warten auf die nächste Untersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Guten morgen Gerda,

ich würde es auch eher gelassen angegen. Vor allen Dingen, wo kommen wir denn da hin, dass ich nicht mehr ohne Abmeldung in Urlaub fahren kann...

Aber ich verstehe auch die Sorgen des Fragesteller - und man muss auch verstehen, dass die Gedankenspiele vermutlich einen mehr am "Rad drehen" lassen als die Info an der DH.
Man muss auch bedenken, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, einen aus dem Vorruhestand zurückzuholen - jedenfalls bei der Telekom -, die sind nämlich über jeden Beamten
im Vorruhestand froh...

Man muss hier auch sich rechtzeitig mal mit dem behandelnden Arzt in Verbindung setzen und die Situation gemeinsam klären - vielleicht sieht der (behandelnde) Arzt es ja auch so, dass eine Dienstfähigkeit auf absehbarer Zeit nicht mehr möglich ist...
Für alle auch mal ein Tipp:
Wenn man wirklich krank ist, einfach mal mit Unterstützung des Arztes einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen - ggf. helfen da auch die Gewerkschaften, VdK oder sonstige Anlaufstellen...
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