Mein Ehemann und ich (beide Landesbeamte) möchte gerne einen Versetzungsantrag stellen um wieder näher bei unseren Familien (Eltern, Geschwister) zu wohnen. Wir haben ein Kind und ich bin noch in der Elternzeit. Macht da ein Versetzungsantrag überhaubt Sinn? Was wäre, wenn der Antrag von meinem Ehemann schneller genehmigt wird - wie lange dürften sie uns "trennen"?
Blue Ice Ultra hat geschrieben:
Zu 2. Zeitlich unbegrenzt, unter der Voraussetzung der nur einer von beiden Anträgen genehmigt wird.
Danke für deine Antwort! Gibt es nicht eine Maximalfrist die bei Familienzusammenführung berücksichtigt werden muss. Schließlich haben wir ein kleines Kind.
Seh ich auch so.
Die Versetzung erfolgt ja aus rein priaten Gründen. Wenn ein Versetzungsantrag schneller durchgeht ist die Trennung ja im Grunde auf euren Wunsch (wenn man jeden Antrag für sich sieht).
Macht es evtl. Sinn zuerst den Antrag jetz in der Elternzeit zu stellen um evtl schon eine Stelle zu bekommen und dann so lange in Elternzeit zu bleiben bis der Mann versetzt werden kann?
Blue Ice Ultra hat geschrieben:
Zu 2. Zeitlich unbegrenzt, unter der Voraussetzung der nur einer von beiden Anträgen genehmigt wird.
Danke für deine Antwort! Gibt es nicht eine Maximalfrist die bei Familienzusammenführung berücksichtigt werden muss. Schließlich haben wir ein kleines Kind.
Nein, der von Dir genannte Grund ist nicht unbedingt ein Kriterium.
tollpatschkoenigin hat geschrieben:
Macht es evtl. Sinn zuerst den Antrag jetz in der Elternzeit zu stellen um evtl schon eine Stelle zu bekommen und dann so lange in Elternzeit zu bleiben bis der Mann versetzt werden kann?
Das wäre perfekt! Nur wie schreibe ich das in meinen Versetzungsantrag???
tollpatschkoenigin hat geschrieben:
Macht es evtl. Sinn zuerst den Antrag jetz in der Elternzeit zu stellen um evtl schon eine Stelle zu bekommen und dann so lange in Elternzeit zu bleiben bis der Mann versetzt werden kann?
Das wäre perfekt! Nur wie schreibe ich das in meinen Versetzungsantrag???
tollpatschkoenigin hat geschrieben:
Macht es evtl. Sinn zuerst den Antrag jetz in der Elternzeit zu stellen um evtl schon eine Stelle zu bekommen und dann so lange in Elternzeit zu bleiben bis der Mann versetzt werden kann?
Das wäre perfekt! Nur wie schreibe ich das in meinen Versetzungsantrag???
Weil die Versetzungsanträge jeweils isoliert betrachtet werden. Es ist sinnvoller das zunächst nur Dein Mann den Versetzungsantrag stellt und dann, im Rahmen "Familienzusammenführung",Du.