Dass das möglich ist, ist mir bewusst...aber: Wie oft kommt es eurer Erfahrung nach vor, dass ein Beamter aus der DDU heraus zur DPAG reaktiviert wird?
Bei mir steht nach über 5 Jahren der DDU eine entsprechende Untersuchung an. In dem Alter, dass ich der Reaktivierung zustimmen müsste, bin ich (von diesem Standpunkt aus gesehen leider

Meine ehemalige Dienststelle hat Wind von meiner Nebenbeschäftigung bekommen, die (sowohl von der Stundenzahl als auch vom Einkommen) über eine geringfügige Beschäftigung hinausgeht.
Von daher werde ich da wenig bis keinen Argumentationsspielraum haben. Ich denke darüber nach, mich vor dem Untersuchungstermin anwaltlich beraten zu lassen...oder macht das eher keinen Sinn?