Resturlaub bei Dienststellenwechsel

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SWG
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Resturlaub bei Dienststellenwechsel

Beitrag von SWG »

EIn Frage, zu der ich leider keine richtig passende Antwort gefunden habe...

Ich bin momentan auf einer Akademischen Rat auf Zeit Stelle (A13) an einer Uni in BaWü tätig.
Nun habe ich eine Stelle an einer Uni in Hessen in Aussicht, A13 auf Lebenszeit (wahrscheinlich ab Juni oder Juli).

Nun meine Frage: Wie sieht es aus mit der Verteilung des Urlaubsanspruchs auf die beiden Dienststellen?
Kann ich meinen Resturlaub von BaWü nach Hessen mitnehmen oder muss ich den hier erst abfeiern?
Da ich normalerweise im Herbst immer 4 Wochen Urlaub nehme, wäre das wichtig zu wissen, denn dann müsste ich mein Jahr ganz anders planen.

Vielen Dank und viele Grüße,
Michael
wesermeister
Beiträge: 80
Registriert: 16. Aug 2009, 19:21
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Re: Resturlaub bei Dienststellenwechsel

Beitrag von wesermeister »

Den Urlaub kannst Du natürlich mitnehmen!
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
SWG
Beiträge: 2
Registriert: 9. Apr 2013, 17:10
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Re: Resturlaub bei Dienststellenwechsel

Beitrag von SWG »

Vielen Dank schonmal...
Gibt es dafür denn auch eine Gesetzesstelle auf die man sich beziehen kann?
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Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Re: Resturlaub bei Dienststellenwechsel

Beitrag von Bundesfreiwild »

Urlaubsregelungen.
Der Urlaub kann normalerweise frei geplant werden. Man nicht dazu gezwungen werden, seinen Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt abzuwickeln. (Es sei denn, es gäbe eine betriebliche Regelung zu einem festen Betriebsurlaub-Zeitraum).

Bedeutet, man hat einen Urlaubsanspruch in BaWü -z.B. 30 Tage und in Hessen ebenfalls 30 Tage.
Dann nimmt man den Rest mit, den man noch nicht abgewickelt hat.

Es KÖNNTE dazu kommen, dass man sagt, dass der Urlaub prozentual abgewickelt sein sollte. Weil jeweils keine Behörde einen Nachteil haben will im Verhältnis der Personalkosten/abgewickelte Urlaubstage.

Ginge man zum 01.10. nach Hessen, sollte evtl. 3/4 des Jahresurlaubes auch noch in der alten Behörde abgewickelt worden sein. Das andere Viertel dann in der neuen.
So hat man es bei BA-Abordnungen, die unterjährig liefen, bei Telekoms gemacht.

Man sollte da einfach mal bei beiden Personaler melden und nachfragen, wie es geregelt werden kann/soll.
Es ist ja nur einmalig im Wechseljahr, da wird man sich einigen können.
Bienchen75
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Re: Resturlaub bei Dienststellenwechsel

Beitrag von Bienchen75 »

Hallo,

das gleiche Problem habe ich auch gerade. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich meinen Urlaub nehmen kann wie ich will. Er wird mit ins neue Bundesland übernommen, egal wieviel ich noch habe. Genauso läuft es auch bei den Überstunden.

LG Biene
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